Der Begriff ambulant betreutes Wohnen ist eigentlich nichts anderes, als wenn Sie zu Hause wohnen bleiben und dabei von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Natürlich kann diese Pflegeform auch in einer entsprechenden Wohnanlage erfolgen. Allerdings sollten Sie abklären, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind und Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegen.
Die Voraussetzung für das ambulant betreute Wohnen, sofern es in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus erfolgt, ist natürlich, dass diese zumindest halbwegs barrierefreies Wohnen gestattet und zudem pflegegerecht ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein ambulanter Dienst in der Nähe verfügbar ist, der dann die entsprechenden Grund- bzw. Wahlleistungen anbietet, wie es sie auch in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen gibt.
Im betreuten Wohnen ist grundsätzlich eine gewisse Eigenständigkeit des Betroffenen wichtigste Voraussetzung. Das heißt, Sie sollten noch weitgehend selbstständig agieren können, was die Bewältigung des Alltags betrifft. Gleichzeitig gehen Sie beim ambulant betreuten Wohnen aber auf Nummer Sicher, denn eine Betreuungsleistung ist im Bedarfsfall rasch und zuverlässig vor Ort. Dabei dienen die unterschiedlichen Unterstützungsleistungen vorwiegend dazu, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange aufrechtzuerhalten.
Die Vorteile sind rasch geklärt, dazu zählen unter anderem
Doch auch die Nachteile sollten Sie im Auge haben, diese sind unter anderem
Das betreute Wohnen findet meist in einer entsprechenden Wohnanlage statt, wo Sie entweder eine Wohnung mieten oder kaufen können. Sind Sie dann eingezogen, können Sie eine Betreuung vor Ort direkt in Anspruch nehmen, die unterstützend wirkt. Meist gibt es in der Anlage auch gemeinsame Freizeitaktivitäten oder auch Gemeinschaftsräume.
Beim ambulant betreuten Wohnen, das auch als Betreutes Wohnen zu Hause bezeichnet wird, werden Sie in Ihren eigenen vier Wänden durch externe Dienstleister betreut. Deren Koordinierung erfolgt beispielsweise über einen Pflegedienst, oder eine Beratungsstation. Dort können Sie wahlweise auch Dienste dazu kaufen, etwa Essen auf Rädern, oder eine Haushaltshilfe und sogar eine 24-Stunden-Pflegekraft.
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist viel mehr als eine Alternative zum Betreuten Wohnen. Sie können bei dieser Wohnform zwischen zwei Kategorien wählen. Da ist zum einen die Form, bei der sich betreuungs- und / oder pflegebedürftige Personen zusammentun und sich gemeinsam Wohnraum beschaffen. Dieser wird individuell nach den Bedürfnissen der Bewohner mit den erforderlichen Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder betreuerischen Sektor aufgewertet.
Wesentlicher Unterschied zu einer Pflegeeinrichtung ist dabei, dass es keinen sogenannten Träger gibt, also niemanden, der die Gesamtorganisation bzw. die Verantwortung für das Wohnen bzw. die notwendigen Dienstleistungen übernimmt bzw. erbringt. Entscheidendes Kriterium ist vielmehr, dass Sie in einer betreuten Wohngemeinschaft weitgehend in der Gestaltung Ihres Lebensumfeldes völlig frei und selbstbestimmt sind.
Zum anderen gibt es die Kategorie der betreuten WG in der Form, dass ein Anbieter das organisatorische Rückgrat darstellt. Diese sind meist ambulante Pflegedienste, wobei Sie dabei beachten sollten, dass Sie ein gekoppeltes Vertragsverhältnis eingehen müssen. Rechtlich gesehen ist das quasi ein „Alles-aus-einer-Hand“-Vertrag, der nicht nur die Immobilie, sondern auch das entsprechende Dienstleistungspaket regelt. Beim Wohnraum geht es um einen Mietvertrag, die Dienstleistungen werden abhängig von der individuellen Vereinbarung entweder durch einen oder mehrere Dienstleister erbracht.
Die Verträge können Sie entweder individuell abschließen oder als sogenannte Auftraggebergemeinschaft. Oft gibt es für ambulante Betreuung ausschließlich Pflegeverträge, manchmal ist auch eine Kombination aus Pflege- und Betreuungsverträgen möglich, in denen die Leistungen für die Gemeinschaft als Ganzes und für Sie individuell aufgetrennt werden können.
Der Vermieter der Immobilie und der Pflegedienst, der die ambulanten Leistungen erbringt, müssen zwei unterschiedliche Personen sein.
Der Mietvertrag muss unabhängig vom Pflege- bzw. Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Es muss eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Pflege- bzw. Betreuungsanbieter geben.
Es darf keine Träger bzw. Betreiber der WG geben.
Die eigene Haushaltsführung muss gemäß SGB XI gewährleistet sein.
Wenn Sie sich für eine ambulant betreute Senioren-WG entscheiden, und mindestens drei pflege- bzw. betreuungswürdige Personen mit einziehen, können Sie einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro beantragen. Das ist in § 38a SGB XK so geregelt.
Das Zusammenwohnen mit mehreren Personen bedeutet auch, dass Sie Kosten sparen, etwa bei der Heizung oder Fernseher, Telefon bzw. Internet.
Wenn Sie Ihre Wohnung für das ambulant betreute Wohnen umbauen, kann dies von der Pflegekasse mit einer finanziellen Förderung unterstützt werden. Wichtig ist, dass Ihr Zuhause dabei barrierefrei wird. Die Kosten werden für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu einem Betrag von 4180 Euro pro Person übernommen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen in einer WG, können bis zu viermal 4.180 Euro, also 16 720 Euro beantragt werden.