Allgemein, Für pflegende Angehörige
Eine Haushaltshilfe anmelden – rechtliche Grundlagen und richtiges Vorgehen
Warum Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden sollten, wie das funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Stand 31. Mai 2021
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, müssen Sie diese aus rechtlichen Gründen auch anmelden. Tun Sie dies nicht, handelt es sich dabei um Schwarzarbeit. Es gibt weitere positive Gründe, warum Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden sollten.
Warum Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden sollten
Nicht nur, dass Sie sich wegen der vermuteten Schwarzarbeit nicht strafbar machen, bietet eine Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe weitere Vorteile. So etwa können Sie einen Teil der finanziellen Aufwendungen steuerlich absetzen. 20 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 510 Euro pro Jahr sind absetzbar.
Außerdem können Sie die Möglichkeit eines Zuschusses für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. Es gibt dabei unterschiedliche Formen der Unterstützung, wobei neben der Krankenkasse auch die Pflegekasse möglicherweise Kosten übernimmt.
Auch bezüglich der Versicherung sind Sie mit der Anmeldung auf der sicheren Seite. Denn passiert ein Unfall, kommt die Unfallversicherung zum Tragen und Sie müssen für Behandlungskosten Ihrer verunfallten Haushaltshilfe nicht selbst aufkommen. Zudem haben Sie keinerlei Handhabe, wenn Sie durch Ihre Helferin im Haushalt beispielsweise bestohlen werden.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe ohne gesetzlicher Anmeldung beschäftigen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen.
Gibt es bei der Anmeldung auch Nachteile?
Diese Frage ist grundsätzlich mit Nein zu beantworten. Es entstehen keine Nachteile, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden. Denn im Vergleich zum Risiko einer illegalen Beschäftigung sind diese zu vernachlässigen. Der bürokratische Aufwand ist gerade – wenn Sie Ihre Haushaltshilfe als Minijobberin beschäftigen – sehr gering.
Zu beachten ist, dass Sie als privater Arbeitgeber an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden sind. Abhängig vom Umfang, wie häufig und zu welchen Bedingungen Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden, müssen Sie zusätzlich zu deren Lohn mit weiteren Abgaben rechnen. Diese liegen allerdings in einem überschaubaren Rahmen. Für den Versicherungsschutz Ihrer Haushaltshilfe müssen Sie 14,8 Prozent des Bruttolohns veranschlagen, wobei diese Summe auch abhängig von einigen Faktoren geringer ausfallen kann.
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Eine Haushaltshilfe anmelden – Wie funktioniert das?
Wie die Anmeldung genau abläuft und welche Kosten dadurch für Sie entstehen, ist unter anderem davon abhängig, in welchem Umfang die Haushaltshilfe bei Ihnen beschäftigt ist. Es gibt dazu nämlich unterschiedliche Varianten, etwa
- Die Haushaltshilfe auf Minijob-Basis. Bei dieser Variante Ihre Haushaltshilfe nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen darf. Die Anmeldung erfolgt ganz einfach über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung der Sektion Knappschaft Bahn-See. Zur Anwendung kommt dabei das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren, bei dem auch online ganz einfach ein Formular mit Ihren Daten und den Ihrer Unterstützung im Haushalt ausfüllen. In beiden Fällen kümmert sich die Minijob-Zentrale dann darum, dass die Meldung bzw. die Abführung der Beiträge bei den gesetzlichen Institutionen wie Kranken- bzw. Pflege- und Rentenversicherung erfolgt. Dazu erfolgt auch eine Anmeldung bei der Unfallversicherung.
- 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung, die immer dann zum Tragen kommt, wenn die Haushaltshilfe nur für eine kurze Zeit benötigt wird. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um eine Beschäftigung für einen kurzen Zeitraum, der mit maximal 70 Tagen beschränkt ist. Die Anmeldung erfolgt hier ebenfalls über die Minijob-Zentrale, wobei hier der Verdienst auch über den monatlichen 450 Euro liegen darf. 1,45 Prozent des Bruttolohnes müssen Sie als Umlage zahlen, allerdings fallen keinerlei Sozialversicherungsabgaben an.
- Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung, die dann die richtige Version ist, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe regelmäßig anstellen und ihr mehr als 450 Euro monatlich zahlen. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Anmeldung über die Minijob-Zentrale nicht mehr möglich ist, denn die Tätigkeit Ihrer Haushaltshilfe muss steuerlich erfasst und auch mit der korrekten Lohnsteuer belegt werden. Zudem müssen Einzahlungen in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Beispielsweise müssen Sie bei einem Verdienst von monatlich 700 Euro für Ihre Haushaltshilfe, mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 160 Euro rechnen.
Lesen Sie hier, wie Sie eine passende Haushaltshilfe finden und beantragen können.
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