Sind Sie auf ein Hausnotrufgerät angewiesen? Dann haben wir gute Neuigkeiten. Denn der GKV-Spitzenverband (Bund der Krankenkassen) hat eine Erhöhung der Bezuschussung für Hausnotrufgeräte durch die Pflegekassen bekannt gegeben. Was das konkret bedeutet und was sich durch diese Ankündigung auf Seite der Hausnotruf-Anbieter und Hausnotruf-Nutzer verändert, erklären wir in diesem Beitrag.
Wie äußert sich die Erhöhung
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen die Bezuschussung für Hausnotrufgeräte im Rahmen der Pflegehilfsmittelverträge zu erhöhen. Die aktuelle Bezuschussung wird dabei von aktuell 23,00 € auf bis zu 30,35 € pro Monat erhöht.
Bei Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (Sie haben keinen anerkannten Pflegegrad? Dann informieren Sie sich hier: Die fünf Pflegegrade) übernimmt die Pflegekasse also jetzt nicht mehr 23,00 €, sondern bis zu 30,35 € pro Monat der Kosten für die Hausnotrufsysteme. Die Hausnotrufsysteme werden den Nutzern dann über gemeinnützige oder auch private Anbieter zur Verfügung gestellt, beispielsweise durch libify, aber auch die Johanniter-Unfall-Hilfe, das Deutsche Rote Kreuz oder auch den Arbeiter-Samariter-Bund.
Diese Erhöhung hat für den Verbraucher viele Vorteile. Aktuell richtet sich die Preisgestaltung vieler Anbieter für die Hausnotrufsysteme meist nach den 23,00 € pro Monat, die von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dementsprechend findet eine volle Kostenübernahme statt. Dies wird natürlich durch die Erhöhung der Bezuschussung auch in Zukunft so bleiben, doch die Anbieter haben jetzt deutlich mehr Möglichkeiten ihren Service für Verbraucher zu verbessern.
Die Erhöhung der Bezuschussung bietet Anbietern die Möglichkeit in die Hausnotrufsysteme und angehängte Services zu investieren und diese deutlich zu verbessern oder auszubauen. Dies bringt Hausnotruf-Nutzern mehr Sicherheit und Verwandten noch mehr Gewissheit bei gleichbleibender voller Kostenübernahme.
Für Menschen, die bereits ein Hausnotrufsystem nutzen, verändert sich nicht viel. Die Kosten werden weiterhin von der Pflegekasse, jetzt nur in Höhe von bis zu 30,35 €, bezuschusst. Auch der Antrag auf Bezuschussung wird weiterhin im bekannten Verfahren gestellt.
Damit die Hausnotruf-Kostenübernahme durch die Pflegekassen auch richtig vonstattengeht, werden einige Schritte bei der Antragstellung empfohlen. Hierzu gehört natürlich, dass der Pflegegrad beantragt wird oder bereits erteilt sein muss. Die Kosten für den Notruf werden wie bereits erwähnt lediglich bei anerkannter Pflegebedürftigkeit gezahlt. Die Pflegekasse ist bei der Antragstellung behilflich. Der Antrag für ddie Hausnotruf-Kostenübernahmeist bei der Pflegekasse zu stellen.
Ein Antragsformular zur Kostenübernahme erhalten die Bedürftigen bei der zuständigen Kasse oder auch bei den Notrufanbietern. Die Prüfung des Antrags erfolgt dann durch die Pflegekasse. Als Grundlage zur Bewertung des Antrags dient die Aktenlage. Ist diese allerdings nicht ausreichend, kann noch ein Gutachten des medizinischen Dienstes hinzugezogen werden.
Ist die Pflegestufe genehmigt und die anderen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Kostenübernahmeerklärung durch die Pflegekasse. Wenn die Kostenübernahme gestattet wurde, prüft der Notrufanbieter die technischen Voraussetzungen und vereinbart einen Liefertermin mit dem Betroffenen. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Installation des Hausnotrufsystems und die Einweisung in das Gerät.
Weitere Informationen zur Hausnotruf-Kostenübernahme finden Sie hier.