Grundsätzlich haben Sie als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 38 Sozialgesetzbuch V den Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dieser besteht dann, wenn Sie als haushaltsführende Person ausfallen und den Haushalt in der Folge nicht mehr weiterführen können.
Dieser gesetzlichen Regelung entspricht es, dass Sie auch ohne anerkannten Pflegegrad unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Dies ist dann der Fall, wenn
Das sind die grundsätzlichen Anspruchsberechtigten, doch auch ohne Kinder haben Sie mitunter Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit, einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung oder aber nach dem Aufenthalt in einem Krankenhaus nicht mehr alleine bewältigen können. Auch nach einer ambulant erfolgten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung besteht dieser Anspruch.
Dieser Anspruch gilt aber nur, wenn Sie alleine im Haushalt leben und niemanden zur Seite haben, der diesen führen kann. Abgesehen davon ist eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe in diesem Fall dann auf den Zeitraum von 4 Wochen beschränkt.
Kein Pflegegrad 1: Haushaltshilfe Kostenübernahme ohne Pflegegrad
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben und eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, zahlt die Krankenkasse bestimmte Beträge pro Stunde bzw. pro Tag. Wenn Sie diese überhaupt zur Verfügung stellt, dann erfolgt auch eine direkte Abrechnung mit der betreffenden Arbeitskraft.
Sollten Sie sich selbst eine Haushaltshilfe suchen, dann erhalten Sie die Kosten zurückerstattet . Sie müssen aber einen Selbstbehalt von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro täglich leisten.
Übrigens sollten Sie beachten, dass Sie bei Einstellung einer Haushaltshilfe die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen können. Diese fallen unter den finanziellen Aufwendungen für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen neben den Haushaltshilfen auch ambulante Pflegedienste. Ausgaben bis zu maximal 20 000 Euro jährlich können dafür in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Fünftel davon, also maximal 4 000 Euro, muss das Finanzamt anerkennen.
Außerdem können Sie eine Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale anstellen, dann können Sie Lohnkosten bis zu 2 550 Euro bei der Steuererklärung angeben, wovon 20 Prozent anerkannt werden. Das sind maximal 510 Euro.