Wer gesetzlich krankenversichert ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen häusliche Krankenpflege durch entsprechend geeignete Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Dazu gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen und wichtige Informationen zu beachten.
Häusliche Krankenpflege kann durch einen Arzt oder ein Krankenhaus verordnet werden, wenn der Patient infolge einer Erkrankung ärztliche Betreuung benötigt und die häusliche Krankenpflege als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplanes zu werten ist.
Ziele sind
Grundsätzlich wird bei der häuslichen Krankenpflege vorausgesetzt, dass weder der pflegebedürftige Angehörige bzw. der Patient selbst oder Sie als im gleichen Haushalt lebende Person die notwendigen Pflegemaßnahmen erbringen können. Wichtig ist zudem, dass die Krankenkasse die ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege genehmigt hat.
Meist wird die häusliche Krankenpflege von einem Arzt verordnet. Auch Krankenhäuser können bei der Entlassung eine derartige Verordnung aussprechen. Das ist auch sinnvoll, immerhin kennt die Klinik ja das Krankheitsbild des Pflegebedürftigen und kann eine Verordnung entsprechend begründen und rascher bzw. effektiver in die Wege leiten.
Bedenken Sie bei geplanter Entlassung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen aus dem Krankenhaus rechtzeitig die häusliche Krankenpflege. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem behandelnden Arzt oder der Sozialstation des Krankenhauses in Verbindung, um alles Notwendige zu beantragen bzw. zu veranlassen. Denn die entsprechende Verordnung muss ja noch von der Krankenkasse genehmigt werden, was zusätzlich Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Wird die häusliche Krankenpflege zum ersten Mal verordnet, soll sie den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreiten. Im Anschluss muss der Vertragsarzt prüfen, ob noch eine weitere Betreuung nötig ist. Es können sogenannte Folgeverordnungen wie eine Sicherungspflege etc. verordnet werden.
Dass eine häusliche Krankenpflege notwendig ist, muss der Arzt schlüssig begründen und von der Krankenkasse genehmigen lassen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese selbst durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Prüfung des Gesundheitszustandes Ihres pflegebedürftigen Angehörigen vornimmt.
Handelt es sich um eine reine Krankenhausvermeidungspflege, so kann für diesen Fall die häusliche Krankenpflege bis zu vier Wochen pro Anlassfall beansprucht werden. In Ausnahmefällen und immer mit einer entsprechenden Begründung kann die häusliche Krankenpflege auch länger andauern.
Bis auf den Eigenanteil des Pflegebedürftigen selbst werden die Kosten für die häusliche Krankenpflege von der zuständigen Krankenversicherung als Sachleistung gezahlt. Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, rechnet dieser direkt mit der Krankenkasse ab, womit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann direkt die Abrechnung über den zu leistenden Eigenanteil.
Um sicherzustellen, dass die Krankenkasse die Kosten für die häusliche Krankenpflege auch tatsächlich trägt, ist darauf zu achten, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung hat.
Beachten Sie, dass im Falle der Selbstbeschaffung eines Pflegedienstes – etwa wenn die Krankenkasse kein geeignetes Pflegepersonal stellen kann oder wenn der Pflegebedürftige die zugeteilte Pflegekraft nicht akzeptiert – die Kosten in angemessener Höhe von der Krankenkasse getragen werden. Dies sollten Sie aber unbedingt vorher abstimmen.
Die häusliche Krankenpflege wird infolge einer entsprechenden Verordnung geleistet, wobei der Pflegebedürftige eine Zuzahlung leisten muss. Diese beträgt pro ärztlicher Verordnung 10 Euro und 10 Prozent der Kosten für längstens 28 Tage jährlich.
Oft ist in der Umgangssprache von häuslicher Pflege die Rede, wenn doch eine professionelle Krankenpflege gemeint ist. Deshalb sollten Sie auch den Unterschied kennen. Bei der häuslichen Pflege handelt es sich um eine Leistung durch die Pflegeversicherung, hingegen ist die häusliche Krankenpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann entweder als Ersatz oder zur Vermeidung einer stationären Behandlung im Krankenhaus bzw. auch als ergänzende Hilfe zur Absicherung der ärztlichen Behandlung notwendig werden.
Bei der häuslichen Krankenpflege gibt es drei unterschiedliche Bereiche, nämlich
Außerdem gibt es zur Unterstützung von Angehörigen und Betroffenen die „24-Stunden-Pflege“. Oftmals ist es nämlich für Angehörige unmöglich pflegebedürftige Personen ausreichend zu versorgen. Damit die Betroffenen dennoch in ihrem Zuhause bleiben können, anstatt in eine Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen, gibt es die Option eine „24-Stunden-Pflegekraft“ zu engagieren.
Zur Grundpflege gehören die Bereiche der Körperpflege, aber auch die Ernährung und die Mobilität.
Dabei geht es im Bereich der Körperpflege unter anderem um folgende Leistungen
Beim Thema Ernährung geht es um die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, etwa die mundgerechte Zubereitung der Speisen oder sogar Füttern des Pflegebedürftigen.
Bei der Mobilität geht es um Bereiche wie der Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung, beim Aufstehen oder beim Zubettgehen. Auch das Umlagern – zum Beispiel vom Rollstuhl ins Bett oder umgekehrt – ist im Bereich der Mobilität anzusehen, ebenso wie die Fortbewegung in der Wohnung.
Die sogenannte Behandlungspflege wird von Fachkräften eines professionellen Pflegedienstes geleistet. Als Ziel gilt, dass medizinische Hilfsleistungen übernommen werden, die nicht von einem Mediziner erbracht werden müssen. Umfasst sind Maßnahmen wie etwa die Dekubitusversorgung, aber auch ein Verbandwechsel oder die Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes sowie Blutdruck- oder Blutzuckermessen.
Wer als Pflegebedürftiger alleine lebt, hat oft das Problem, dass er sich nicht alleine versorgen kann, aber noch keine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist. Hier kommen die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung bei der häuslichen Krankenpflege zum Tragen. Denn dazu gehören etwa die Zubereitung der Mahlzeiten, aber auch Einkaufen, Spülen oder andere Tätigkeiten im Haushalt wie die Reinigung der Wohnung oder das Wäsche waschen bzw. bügeln.
Es gibt mehrer Formen der häuslichen Krankenpflege. Es wird aktuell zwischen fünf verschiedenen Arten differenziert:
Zu den Arten der häuslichen Krankenpflege zählt die Krankenhausvermeidungspflege, die folgende Voraussetzungen benötigt:
Die Krankenhausersatzpflege kann in Form der Behandlungs-, sowie der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung für maximal vier Wochen verschrieben werden.
Die sogenannte Sicherungspflege dient – wie der Name schon sagt – der Absicherung der ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst. Das heißt, das entsprechende Fachpersonal übernimmt die Aufgaben des Arztes, etwa das Verabreichen von Injektionen etc. Grundsätzlich ist bei der Sicherungspflege nur die Form der Behandlungspflege möglich, wobei eine zeitliche Begrenzung dieser Form der häuslichen Krankenpflege nicht gegeben ist.
Häusliche Krankenpflege ist auch als sogenannte Unterstützungspflege oder Überleitungspflege möglich. Die genaue Definition dazu findet sich in § 37 Abs. 1a SGB V. Meist erfolgt eine Verordnung nach einer schweren Krankheit oder einer diesbezüglichen Verschlimmerung, aber auch nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus. Die sogenannte Unterstützungspflege erhalten ausschließlich Menschen, die nicht pflegebedürftig sind und auch keine Behandlungspflege benötigen. Grundsätzlich ist von der Unterstützungspflege die Grundpflege sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung umfasst.
Die Form der häuslichen Krankenpflege, die relativ neu ist, ist die der erweiterten Haushaltshilfe. Denn bis zum Jahresende 2015 gab es diese nur dann, wenn ein Kind unter 12 Jahren im gleichen Haushalt lebte. Seit Inkrafttretens des Krankenhausstrukturgesetzes können nun auch Personen, die aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, bei der zuständigen Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Dies gilt auch, wenn sie gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurden und sich in der Folge noch nicht alleine versorgen können.
Wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie bedenken, dass eine Zuzahlung in der Höhe von 10 %, maximal jedoch 10 Euro täglich, geleistet werden muss.
Als letzte Form der häuslichen Krankenpflege ist noch die Palliativversorgung zu erwähnen. Damit sollen Menschen in ihrer letzten Lebensphase die Möglichkeit haben, adäquat Zuhause betreut zu werden. Dafür ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Gerade Menschen, die unter schweren psychischen Erkrankungen leiden, fällt es oft schwer, den Alltag eigenständig zu gestalten. Sie können von einem fachlich qualifizierten Pflegedienst betreut werden. Von dieser Personengruppe umfasst sind oft Menschen, die an Demenz oder Alzheimer leiden oder Angstzustände und Wahnvorstellungen bzw. Depressionen haben.
Die ambulante psychiatrische Krankenpflege, auch als APP bezeichnet, soll dazu beitragen, dass das familiäre Umfeld des Betroffenen eingebunden wird und er damit in der Lage ist, langfristig eigenständig und im gewohnten Umfeld zu leben. Die Aufgaben, die die ambulante psychiatrische Krankenpflege übernimmt, sind unter anderem
Diese Form der häuslichen Krankenpflege wird von der Krankenkasse dann verordnet, wenn eine gesicherte Diagnose durch den entsprechenden Facharzt für den Betroffenen vorhanden ist.
Diese Frage kann klar mit Nein beantwortet werden. Denn die häusliche Krankenpflege kommt immer dann zur Anwendung, wenn Personen aus dem Krankenhaus entlassen werden oder zumindest gegebenenfalls eine pflegerischen Nachbetreuung im eigenen Zuhause benötigen. Damit ist die häusliche Krankenpflege, die ja ambulant erfolgt, eine Art der Überbrückung bis zur erwarteten vollständigen Genesung des Betroffenen.
Wer erwiesenermaßen pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 2 bis 5 aufweist, bekommt sogenannte Pflegesachleistungen, mit denen Teile der häuslichen Krankenpflege ohnehin bereits abgedeckt sind.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem großen Ratgeber für die häusliche Pflege.