Kompressionsstrümpfe Krankenkasse: Sie sind vor allem durch den gezielten Einsatz in Stehberufen und bei Venenschwäche als probates Hilfsmittel bekannt. Die Rede ist von Kompressionsstrümpfen, umgangssprachlich auch als Stützstrümpfe bezeichnet. Leider sind die Strümpfe nicht gerade billig, doch es gibt eine Unterstützung durch die Krankenkasse. Beim Kauf ist einiges zu beachten.
Was ist ein Kompressionsstrumpf?
Kompressionsstrümpfe üben höheren Druck auf die Gefäße und vor allem die Venen aus, damit kommen sie vor allem bei Venenschwäche, aber auch Krampfadern oder der Neigung zu Ödemen bzw. zur Thromboseprophylaxe zum Einsatz.
Medizinische Stütz- bzw. Kompressionsstrümpfe gewährleisten eine optimale und korrekte Druckverteilung in den Gefäßen, wobei der Druck der Strümpfe jeweils an den Fesseln am stärksten ist und nach oben hin im Verlauf abnimmt. Damit ein optimaler Therapieerfolg gewährleistet werden kann, muss eine exakte Anpassung bzw. Passform der Strümpfe gegeben sein. Damit kommt es bei der Auswahl auch auf die perfekte Abnahme der Maße an, die entweder durch geschultes Fachpersonal in einem Sanitätshaus oder aber – ganz modern – mittels eines berührungslosen 3D-Scanners erfolgt.
Grundsätzlich sind Kompressionsstrümpfe optisch nicht von anderen herkömmlichen Strümpfen zu unterscheiden. Es gibt sie in vielen unterschiedlichen Ausführungen und sogar Farben bzw. Materialien.
Kompressionsstrümpfe gibt es entweder als
Zudem gibt es die einzelnen Modelle meist mit offener oder aber geschlossener Spitze.
Es sollte außerdem umbedingt darauf geachtet werden, dass die Kompressionsstrümpfe in der richtigen Stärke gekauft werden. Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Beitrag: Können Kompressionsstrümpfe schaden?
Wie bereits erwähnt, tragen Personen am häufigsten dann Stützstrümpfe, wenn sie mit einem Venenleiden konfrontiert sind. Weitere Erkrankungen, bei denen auf dieses Hilfsmittel gesetzt wird, sind unter anderem
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Kompressionsstrümpfe nicht verschreibungspflichtig sind, sie sind also frei verkäuflich erhältlich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei letztgenannter Option die Kosten wesentlich höher sind als beim Kauf auf Rezept.
Durchschnittlich ist beim Kauf auf Rezept ein Eigenanteil im Betrag von 20 bis 50 Euro als sogenannter Eigenanteil zu zahlen. Wer sich maßgeschneiderte Kompressionsstrümpfe ohne entsprechende Verordnung zulegen möchte, muss mit 200 bis 300 Euro Aufwand rechnen.
Liegt eine medizinische Indikation vor, übernehmen die jeweils zuständigen Krankenkassen die Kosten für ein Paar Strümpfe pro Jahr. Gibt es eine nachvollziehbare ärztliche Begründung, können sogar die Kosten für ein Paar Kompressionsstrümpfe pro Quartal übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei guter Pflege und sorgsamen Umgang diese Strümpfe maximal 6 Monate halten.
Im Grunde genommen kann jeder praktische Arzt für seinen Patienten Kompressionsstrümpfe verschreiben, sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Vor allem
verschreiben Kompressionsstrümpfe.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen immer dann die Kosten dafür, wenn die medizinische Indikation vorliegt. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen finden sich die Kompressionsstrümpfe in der Produktgruppe 17.
Werden Kompressions- oder Stützstrümpfe ärztlich verordnet, ist es wichtig, dass folgende Angaben auf dem Rezept zu finden sind:
Wird das Rezept zum ersten Mal ausgestellt, werden automatisch zwei Paar Strümpfe beantragt. Dann werden die Kompressionsstrümpfe nur mehr einzeln bzw. paarweise verschrieben.
Zu beachten ist die Vorgangsweise, wenn der Arzt die Strümpfe per Einzelproduktverordnung verschreibt. Denn diese erfolgt immer nur dann, wenn ein ganz bestimmtes Produkt zur Behandlung gefragt bzw. vom Arzt gewünscht ist.
Neben dem Kostenanteil, den die Krankenkasse leistet, müssen Personen beim Kauf von Kompressionsstrümpfen selbst dazu zahlen. Das ist zum einen die gesetzliche Zuzahlung, zum anderen die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung.
Der Unterschied der beiden ist einfach erklärt. Denn bei medizinischen Kompressionsstrümpfen muss jeder Versicherte zehn Prozent des Erstattungspreises selbst zahlen, mindestens aber fünf Euro. Die Maximalhöhe liegt bei 10 Euro. Dies ist als gesetzliche Zuzahlung definiert.
Geht der Preis für die gewählten Stützstrümpfe über den Erstattungspreis der Krankenkassen hinaus, muss die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung geleistet werden.
Wer sich Kompressionsstrümpfe zulegen (muss), sollte beim Kauf bzw. bei der Auswahl einige Dinge beachten. Denn ein richtiger Stützstrumpf verfügt über die sogenannte graduierte Kompression, das heißt, dass die Kompression beim Bein nach oben hin abnimmt. Das hat den Effekt, dass die größte Stützkraft am Knöchel entsteht, womit der Rückfluss des Blutes leichter erfolgen kann. Hat ein Stützstrumpf diese graduierte Kompression nicht, besteht das Risiko, dass der Blutfluss gestört wird oder ihm sogar entgegen gewirkt wird.
Beim Kauf ist also auf Knöchel- und Wadenmaß zu achten. Ebenso wichtig ist es, auf die Angabe von zwei unterschiedlichen Breiten für jede Schuhgröße zu achten. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Kompressionsstrumpf perfekt sitzt. Ist bei einem Strumpf nur die Schuhgröße angegeben, handelt es sich um keinen richtigen Kompressionsstrumpf.
Zu beachten ist außerdem, dass diese Stützstrümpfe nicht schrumpfen. Sie müssen daher von Beginn an die richtige bzw. perfekte Größe und Passform haben.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Kompressionsstrümpfe, können Sie in diesem Beitrag nachlesen: Kompressionsstrümpfe – Tipps zum Kauf, Anziehen & Pflegen