Neben der so genannten Blasenschwäche, sprich einer Harninkontinenz, kann bei alten Menschen oder Personen mit einer Vorerkrankung auch eine mehr oder minder ausgeprägte Stuhlinkontinenz vorliegen. Die wiederum reicht von leichten und mittelschweren Formen bis hin zu einer totalen Inkontinenz. Fälle, in denen dann Hygieneeinlagen aus dem Discounter natürlich nicht mehr ausreichen. Doch welche Krankenkassenleistungen bei Inkontinenz gibt es?
Dabei stellt eine Inkontinenz keine Erkrankung, sondern lediglich ein Symptom dar. So können Harnsteine und Prostataprobleme eine Blasenschwäche auslösen.
Für einen nicht mehr kontrollierbaren Stuhlgang könnten dagegen chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, aber auch ausgeprägte Hämorriden oder Tumore des Enddarms in Betracht kommen.
Auch bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Demenz oder Alzheimer tritt oftmals eine Inkontinenz auf.
Verordnet werden die dann benötigten Windeln durch den Haus- oder auch einen Facharzt. Es gibt bestimmte Kriterien für eine Verordnung von Windeln.
Wenn Patienten mindestens 100 ml Urin in 4 Stunden unkontrolliert abgeben, wird der Arzt ein Rezept ausstellen. Wenn Patienten aber aufgrund einer Pflegebedürftigkeit gar nicht in der Lage sind, selbstständig die Toilette aufzusuchen, fällt dann lediglich eine Zuzahlung (Ausnahme: Sie sind davon befreit) an. Die Höhe der Zuzahlung hängt von der gewählten Marke und Saugstärke abhängt.
Allerdings schreiben die Kassen in aller Regel ein Sanitätshaus ihrer Wahl als Vertragspartner vor.
Andere Inkontinenzprodukte wie saugende Betteinlagen oder Latexhandschuhe, gehören dagegen zu den so genannten Pflegehilfsmitteln. Hierfür steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad eine monatliche Pauschale von 40 Euro zu.
Um einerseits den Pflegenden Angehörigen zu entlasten aber gleichzeitig auch den Lebensstandard des Pflegebedürftigen zu erhöhen, gibt es außerdem die Möglichkeit materielle Unterstützung durch die PflegeBox in Anspruch zu nehmen. Neben Bettschutzeinlagen, Händedesinfektion & Handschuhe, ist in der PflegeBox eine Vielzahl an hochwertigen Markenprodukten enthalten. Die Box wird Ihnen monatlich, ohne Rezept eines Arztes, bequem nach Hause geliefert. Das Abonnement ist ohne Bindung und für Sie zu 100% kostenlos, da die anfallenden Gebühren von der Pflegekasse übernommen werden.
Besteht keine Aussicht auf eine Besserung der Problematik, kann der Hausarzt durchaus ein Rezept für ein komplettes Kalenderjahr ausstellen. Darauf wird dann in aller Regel auch ein Tagesverbrauch an Windeln vermerkt sein.
Dabei kann es vorkommen, dass Hausärzte sparsam kalkulieren und von 3 Windeln pro Tag ausgehen. Bereits der medizinische Dienst der Krankenkassen empfiehlt jedoch 4 bis 5 Windeln pro Tag. Wer nachweislich mehr benötigt, kann diese Versorgung auch jederzeit bei seiner Kasse beantragen. Hierzu kann sich zum Beispiel der Pflegedienst oder auch ein (Fach-) Arzt mit einem Attest einschalten.
Natürlich verzichten viele Betroffene bzw. deren pflegende Angehörige von sich aus auf einen allzu häufigen Wechsel der Windelhosen, um Aufwand und / oder Kosten einzusparen. Denn bereits bei einem zweimaligen Besuch des Pflegedienstes pro Tag, verbunden mit einer Großen Körperpflege samt Hilfestellung bei der Ausscheidung am Morgen und einer weiteren Kleinen Pflege samt Windelwechsel am Nachmittag, können die Pflegesachleistungen selbst bei einem vorliegenden Pflegegrad 4 ausgereizt sein.
Wenn dann noch eine Mobilisation in den Rollstuhl dazu kommt, kann das teuer werden.
Andererseits bleibt festzuhalten, dass die Saugleistungen vieler Produkte und Windelhosen heute wirklich gut sind. Ein nochmaliger Wechsel am Abend kann somit bis zum kommenden Morgen durchaus ausreichen. Zumal damit dann auch die Betroffenen selbst wie auch die Angehörigen besser zur Ruhe kommen.
Hier kommt es in der Tat auch ein bisschen auf die individuelle (Pflege-) Situation an. Nicht zuletzt auf das persönliche Ess- und Trinkverhalten der Betroffenen.
Viel Windeln bedeuten natürlich auch jede Menge Müll. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Krankenkassen nicht für die Entsorgungskosten der Windeln und Betteinlagen aufkommen.
Allerdings gibt es in vielen Kommunen einen so genannten Windelbonus. Der beläuft sich als Zuschuss zu den Müllgebühren auf circa 50 bis 55 Euro jährlich. Der Windelbonus wird rückwirkend im neuen Jahr für die vergangenen 12 Monate beantragt.
Dabei kritisieren Mietrechtsexperten, dass die Kommunen die Summe an die Betroffenen selbst auszahlen, wohingegen die durch die Windeln erhöhten Müllgebühren in Mehrfamilienhäusern jedoch in aller auf die Mietergemeinschaft als Ganzes umgelegt werden. Ein Vorgehen, das in der Tat nicht ganz gerecht scheint.