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Rechtliche Grundlage Nachbarschaftshilfe – Alles was Sie wissen müssen

Stand 09. Juli 2024

Grundsätzlich basiert die Nachbarschaftshilfe auf dem Prinzip der gegenseitigen unentgeltlichen Hilfe. Dabei gehen auch viele davon aus, dass es nichts zu bedenken gibt, doch das ist falsch. Denn auch wenn die Nachbarschaftshilfe vom Gesetzgeber ausdrücklich als erlaubte Form der gegenseitigen unentgeltlichen Unterstützung formuliert ist, sollten einige Fakten zur Rechtslage bedacht werden.


Rechtsaspekte zur Nachbarschaftshilfe

Wenn Sie Ihrem Nachbarn helfen, führt das zu keinerlei steuerlichen Verpflichtungen, da Sie ja grundsätzlich dafür nichts bekommen. Der Rahmen zulässiger Nachbarschaftshilfe ist gesetzlich geregelt. Er sieht vor, dass Tätigkeiten, die von Angehörigen oder aus Gefälligkeit und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden, erlaubt sind. Das ist möglich, weil diese nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind. § 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz regelt dies exakt. Und genau das kommt bei der Nachbarschaftshilfe zum Tragen, da sie ja nicht auf nachhaltige Gewinnerzielung, sondern auf Gegenseitigkeit ausgerichtet ist und sich als Unterstützung zwischen Nachbarn und sich gegenseitig unterstützende bzw. auf andere Weise nahestehende Personen abzielt.

Eigener Rechtscharakter

Die Nachbarschaftshilfe hat einen eigenen Rechtscharakter, und zwar den des Gefälligkeitshandelns. Im Unterschied zu bezahlten Dienstleistungen wird bei dieser Form der Hilfeleistung kein Vertrag abgeschlossen. Dementsprechend gibt es keinerlei Rechtsbindung und keine daraus resultierenden gegenseitigen Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche.

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Unterschied Nachbarschaftshilfe und haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei der Nachbarschaftshilfe besteht keinerlei Rechtsbindung. Das heißt, Sie sind auch für keine von Ihnen verursachten Schäden ohne ausdrückliche entsprechende Vereinbarung haftpflichtig. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von dem für die Nachbarschaftshilfe typischen Umstand des stillschweigenden Haftungsausschlusses.

Eine Ausnahme stellt allerdings dar, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz verursacht wird. Dann kann der Geschädigte Sie in der Folge haftbar machen. Ebenso können Sie ihn natürlich im umgekehrten Sinn zur Verantwortung ziehen. Werfen Sie in diesem Zusammenhang einen Blick in die Police Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Viele Versicherungen bieten nämlich Policen an, in denen ein Haftungsschutz auch bei Gefälligkeitshandlungen besteht.

Eine weitere Ausnahme vom stillschweigenden Haftungsausschluss tritt ein, wenn bei der Hilfe durch Nachbarn erhebliche Werte berührt sind. Dies ist dann der Fall, wenn derjenige, bei denen Sie die Nachbarschaftshilfe leisten, besonders wertvolle Gegenstände besitzt und diese ihnen beim Putzen oder sonstigen Tätigkeiten quasi anvertraut sind. In solchen Fällen kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zum Tragen, bei deren Verletzung Sie unter Umständen haftpflichtig sind.

Im Vorfeld Nachbarschaftshilfe abklären

Wenn Sie sich entschließen, Unterstützung bei kleineren Tätigkeiten im Haushalt oder im Garten bzw. beim Einkaufen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie zur Sicherheit eine entsprechende Vereinbarung treffen. Stellen Sie unbedingt klar, dass es sich dabei um reine Gefälligkeiten handelt, die derjenige für Sie erbringt.

Wenn Sie umfangreichere Hilfsdienste annehmen möchten, die auch einen entsprechenden wirtschaftlichen Hintergrund haben, sollten Sie sehr klare Vereinbarungen treffen und somit das Haftungsrisiko des Hilfeleistenden minimieren. Dies ist auch dann eine Überlegung wert, wenn derjenige eine Haftpflichtversicherung hat. Im Sinne eines guten und wertschätzenden Umgangs miteinander sollte dies einfach dazugehören.

Wenn Sie überlegen, selbst professionell in der Nachbarschaftshilfe tätig zu werden, finden Sie hier interessante Informationen zum Thema: Notwendige Voraussetzungen & Qualifikationenundlagen für  Nachbarschaftshilfe können Sie hier nachlesen.

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