Update zur Rente: Hier finden Sie alle aktuelle Informationen und Anpassungen zur Rente 2024 und Rente 2025.
Die Höhe der Rentenzahlung wird in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Für viele ändert sich am 1. Juli 2022 dadurch nun einiges – und zwar zum Besseren. Denn der sogenannte Rentenwert erhöht sich für West und Ost, der Nachholfaktor wird wieder eingeführt und für 2024 wurden Veränderungen für die Erwerbsminderungsrente beschlossen. Alles was sie über die Änderungen bezüglich der Rente 2022 wissen müssen, finden Sie hier.
Üblicherweise tritt zum 1. Juli die Anpassung der Rente als Verordnung durch die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates in Kraft. 2022 bildet eine Ausnahme: Ein neues Gesetz regelt eine Änderung der Rentenberechnung und passt in diesem Zuge auch die Rentenhöhe an.
Über diese Neuerungen werden Sie als Rentenbeziehende zwischen Juni und Juli 2022 informiert. Die Höhe Ihrer Rente wird dann zum Juli ohne Ihr Zutun automatisch angepasst.
Aktuell beträgt der Rentenwert 34,19 € in Westdeutschland und 33,47 € in Ostdeutschland. Das Verhältnis des Rentenwertes Ost zum Rentenwert West beträgt somit 97,9 %.
Nun ist die Rentenanpassung beschlossen worden und zum 1. Juli wird in Westdeutschland der Rentenwert von 34,19 € auf 36,02 € steigen und in Ostdeutschland von 33,47 € auf 35,52 €. Das ist eine Steigerung von 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten.
Damit gleichen sich West und Ost weiter an. Der Rentenwert Ost beträgt nun 98,6 % des Rentenwerts West. 2024 soll die Rentenangleichung dann laut Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vollständig abgeschlossen sein.
Damit ist die Rentenanpassung 2022 die höchste seit 1983. Sie fällt unter anderem aufgrund der starken Lohnentwicklung so positiv aus und soll auch kompensieren, dass 2021 keine Erhöhung des Rentenwerts West stattfand. In der alten Berechnung der Rentenerhöhung würde sie sogar noch höher ausfallen.
Beispiel: Eine Durchschnitts-Bruttorente von 1.500,00 € würde nun ab dem 1. Juli in Westdeutschland auf 1580,20 € monatlich steigen und in Ostdeutschland auf 1591,80 €.
Der Nachholfaktor fängt unterlassene Rentenkürzungen aus Vorjahren auf. Er ist 2018 durch das Rentenreformpaket ausgesetzt worden und sollte ursprünglich bis 2026 ausgesetzt bleiben. Im Koalitionsvertrag vereinbarte die Regierung jedoch 2021, den Nachholfaktor schon 2022 wieder einzuführen.
Er kommt immer dann zum Tragen, wenn rechnerisch eine Kürzung der Rente erfolgen müsste. Eine Rentenminderung ist aber gesetzlich untersagt, weswegen in diesen Jahren die Rentenzahlung unverändert bleibt. Steht im Folgejahr dann wieder eine Erhöhung an, wird die faktische Kürzung damit verrechnet und so ohne tatsächliche Kürzung nachgeholt.
2021 blieb deshalb der Rentenwert West unverändert, denn durch verschiedene Faktoren wäre eine Kürzung um 1,17 % eingetreten. Dieser Kürzungsfaktor von 0,9883 tritt nun in die Rechnung für 2022 ein. Somit wird die Nullrunde 2021 für den Rentenwert West mit der Anpassung zum 1. Juli 2022 berücksichtigt und verrechnet. Mit dem Nachholfaktor sollen auch die Effekte der Pandemie abgefangen werden, die einen statistischen Sonderfall darstellen.
Dabei darf das sogenannte Rentenniveau durch eine Schutzklausel bis 2025 nicht unter 48 % sinken.
Das Rentenniveau gibt das Verhältnis der Rentenhöhe zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmenden an. Als Grundlage wird dabei die Rente von 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens gesetzt, also 45 Entgeltpunkte.
Das Rentenniveau beträgt im Jahr 2022 49,4 % und wird mutmaßlich bis 2025 auf 50% steigen.
Darüber hinaus ändert sich die Berechnungsweise des Nachholfaktors: Es werden nun aktuellere Lohndaten verwendet, statt Daten aus länger zurückliegenden Jahren. So sollen ungleichmäßige Rentenanpassungen sowohl nach oben wie nach unten abgefangen werden, um die Erhöhung insgesamt gleichmäßiger zu gestalten.
Die Erwerbsminderungsrente ist das soziale Sicherheitsnetz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit ersetzt die Rente Ihr Einkommen. Wenn Sie zum Beispiel nur noch wenige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Zahlung selbiges.
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie dementsprechend nur, wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Für die Erwerbsminderungsrente müssen spezifische Gründe vorliegen und Kriterien erfüllt werden:
Wer in den letzten Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragt und bezogen hatte, profitierte bereits durch mehrere Verbesserungen. Das neue Gesetz unterstützt daher vor allem diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen: in etwa 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner ziehen so 2024 mit diesen gleich. Das bedeutet für einige von ihnen ein Plus von bis zu 7,5 %.
Seit 2019 werden in die Versichertenstatistik auch Beschäftigte einbezogen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und Vollrente beziehen. Ihr Einkommen liegt überwiegend unter dem durchschnittlichen Einkommen, meist handelt es sich um Minijobber. Dadurch senken sie das so ermittelte Durchschnittseinkommen, was gravierende Folgen für das Rentenniveau, den Lohnfaktor, den Ausgleichsbedarf, und den Vergleichswert Ost hat.
Anhand dieser Statistik wird aber die Lohnentwicklung für die Berechnung der Rentenerhöhung betrachtet. Das neue Gesetz regelt diesen Sondereffekt dahingehend, dass er ab 2022 keine Auswirkungen mehr zeigt.
Die Bundesregierung entscheidet als Verordnung über die Anpassung und Erhöhung der Rente anhand der Vorschriften im Sechsten Sozialgesetzbuch, §68. Die Verordnung tritt nur dann in Kraft, wenn der Bundesrat zustimmt. Diese Verordnung wird jedes Jahr neu geschrieben, anhand der Zahlen des Vorjahres.
Üblicherweise richtet sie sich nach der Entwicklung der Gehälter von abhängig Beschäftigten im Vorjahr. Betrachtet wird das Verhältnis des vorvorherigen Jahres zum vorherigen Jahr. Für 2022 ist also die Lohnentwicklung von 2020 zu 2021 relevant. Diese betrug eine Steigerung von 5,8 %, wodurch sich der Lohnentwicklungsfaktor somit auf 1,058 beläuft.
Aber auch das Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenberechtigten beeinflusst die Erhöhung. Dieser sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor fällt positiv aus, wenn es mehr Beschäftigte als Rentenempfänger gibt, und entsprechend negativ, wenn die Zahl der Rentenempfänger die Zahl der Beschäftigten übersteigt. Die Entwicklung von 2020 zu 2021 ist positiv, es gab 0,76 % mehr Beitragszahlende als Rentenempfangende. Somit ist der Nachhaltigkeitsfaktor für 2022 1,0076.
Der dritte Faktor ist der Beitragssatzfaktor. Dieser berechnet sich aus dem Verhältnis des Beitragssatzes zur Rentenversichung aus dem vorvergangenen Jahr zum Beitragssatz im vergangenen Jahr. Für 2022 gilt: 2020 und 2021 belief sich der Beitragssatz auf 18,6 %. Somit ist der Beitragssatzfaktor 1,0.
Diese drei Faktoren werden miteinander multipliziert: Lohnentwicklung x Nachhaltigkeitsfaktor x Beitragssatzfaktor.
Das wären für 2022 dann 1,058 x 1,0076 x 1,0, hinzu kommt der Nachholfaktor für 2022 von 0,9883. Also 1,058 x 1,0076 x 1,0 x 0,9883 = 1,0535
Für den Rentenwert Ost gilt zusätzlich noch eine Angleichungsstufe, solange Rentenwert Ost und Rentenwert West noch unterschiedlich sind. Dieser ist gesetzlich festgelegt und gibt vor, wie hoch der Rentenwert Ost im Vergleich zum Rentenwert West mindestens sein muss.
Für 2022 waren dies 98,6 %, also musste der Rentenwert Ost mindestens 35,52 € betragen. Da der tatsächliche Rentenwert Ost darunter liegt, musste er entsprechend angehoben werden und weist somit eine Steigerung von insgesamt 6,12 % zum Vorjahr auf.
Für die Berechnung der Rente werden die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und dann mit weiteren Faktoren verrechnet.
Bei vorzeitigem Renteneintritt werden 0,3 % pro verbleibendem Monat bis zur Regelaltersgrenze abgezogen. Bei Renteneintritt nach dem regulären Rentenalter hingegen erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat nach eigentlichem Renteneintritt. Diese Faktoren bleiben fest und werden lebenslang abgezogen oder hinzuberechnet.
Die Höhe der Entgeltpunkte, auch erworbene Rentenanwartsschaft genannt, bestimmt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten. Grundlage ist dabei das Jahreseinkommen inklusive eines etwaigen 13. Monatsgehalts.
Die Entgeltpunkte werden jedes Jahr berechnet und Ihnen zugeteilt. So verlieren sie nicht an Wert durch Inflation oder andere Einflüsse.
Wie hoch diese Entgeltpunkte jeweils ausfallen, ist gesetzlich geregelt. Ebenso viele Zusatzberechnung, wenn Sie zum Beispiel ein sehr niedriges Einkommen hatten, neben der Kindererziehung einer Arbeit nachgingen oder eine betrieblichen Ausbildung absolviert haben.
Insgesamt können nicht mehr als 91 Entgeltpunkte im Berufsleben erworben werden, was jedoch schon einen großen Sonderfall darstellt. Im Normalfall sind 80 Entgeltpunkte die erreichbare Höchstgrenze.
Rente 2022 ein Beispiel:
Das Durchschnittseinkommen lag 2021 bei 49.200,00 € brutto. Beträgt das Einkommen im Jahr 2021 49.200,00 €, so gilt: Verdienst / Durchschnittseinkommen = 49.200,00 / 49.000,00 = 1. Also ergibt sich für das Jahr 2021 1 Rentenpunkt.
Betrug das Einkommen aber 73.800,00 € brutto, so gilt: Verdienst / Durchschnittseinkommen = 73.800,00 / 49.200,00 = 1,5. Also ergibt sich dann für das Jahr 2021 1,5 Rentenpunkte.