Viele Betroffene fragen sich, wie sie eine geeignete Haushaltshilfe finden können, sobald zusätzliche Unterstützung in den eigenen vier Wänden benötigt wird. Bei diesem Thema muss aber eines vorweg festgehalten werden – eine Haushaltshilfe im klassischen Sinn ist meist für ältere Personen zu wenig. Immerhin kann die Betreuung von Senioren ganz unterschiedlich aussehen oder ausfallen. Deshalb müssen Haushaltshilfen in der Seniorenbetreuung einige Faktoren beachten.
Wenn Sie als ältere oder sogar pflegebedürftige Person eine Haushaltshilfe suchen, gilt es auf gewisse Eigenschaften zu achten, die der oder die Betreffende haben sollte. Dazu zählen
Wenn Sie eine Haushaltshilfe engagieren möchten, sollten Sie im Vorfeld genau festlegen, welche Rechte und Pflichten diese hat, vor allem aber, welche Tätigkeiten sie in Ihrem Haushalt erledigen sollte. Am besten fertigen Sie eine Liste davon an, welche Aufgaben Ihre Unterstützung übernehmen soll.
Übliche Aufgaben sind unter anderem Staub wischen oder Aufräumen, aber auch die Grundreinigung von Küche und Bad. Die Reinigung der Fenster kann ebenso dazugehören wie das Betten beziehen oder Pflanzen gießen bzw. den Hausflur reinigen und den Müll runterbringen. Möchten Sie, dass weitere Aufgaben wie Bügeln und Wäsche waschen bzw. Kochen von der Haushaltshilfe erledigt werden sollen, muss dies im Vorfeld extra abgeklärt werden.
Machen Sie sich klar, dass eine Haushaltshilfe, die nur einmal wöchentlich für ein paar Stunden zu Ihnen kommt, keine außerordentlichen Arbeiten wie komplette Reinigung der Küche oder aufwändige Grundreinigungen von Kühlschrank, Backofen etc. erledigen kann. Möchten Sie dies haben, sollten Sie dazu einen extra Termin vereinbaren.
Wo Sie eine gute Haushaltshilfe finden
Die Frage, wo Sie eine verlässliche und gute Haushaltshilfe finden, ist vielfältig zu beantworten. Denn Sie haben zum einen die Möglichkeit, sich an entsprechende Haushaltsjob-Börsen bei der Minijob-Zentrale zu wenden. Dort finden Sie alle diejenigen, die als Minijobber tätig sein möchten, manchmal aber auch Personen, die ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis eingehen möchten, dessen Verdienst über 450 Euro liegt. Sie können auf dieser Plattform auch selbst ein Inserat aufgeben oder auf eines von potenziellen Haushaltshilfen reagieren. Dieses Service ist kostenlos, wird allerdings regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zum anderen gibt es entsprechende Online-Plattformen und Putzdienste, die sich auf die Vermittlung von Haushaltshilfen spezialisiert haben. Dort finden sich Anbieter, deren Arbeitskräfte sozial- und haftpflichtversichert sind, wobei der Stundensatz dabei meist zwischen 14 und 20 Euro liegt. Es ist in diesem Zusammenhang allerdings ratsam, sich die Bewertungen im Internet bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters im Vorfeld durchzulesen.
Letztendlich können Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe auch auf Mundpropaganda bzw. Empfehlungen aus dem Bekannten- und Freundeskreis setzen. Wer hier weiterempfohlen wird, leistet meist gute Arbeit, immerhin möchte er ja nicht den Bekannten oder Freund, der die Empfehlung ausgesprochen hat, enttäuschen oder dort seine Tätigkeit verlieren.
Wenn Sie fündig geworden sind, gilt es die betreffende Person kennenzulernen, immerhin soll ja die berühmte Chemie zwischen Ihnen beiden funktionieren. Dazu können Sie erst einmal telefonieren und erste Eindrücke sammeln. Bei einem persönlichen Treffen können Sie dann bereits Einzelheiten über die zu erledigenden Tätigkeiten besprechen, aber auch Arbeitszeiten und die Entlohnung klären. Wenn auch dieses positiv verläuft und Sie beiden sich sympathisch finden, sollten Sie ein Probearbeiten vereinbaren.
Wer als Haushaltshilfe tätig ist, sollte einen Blick für die zu erledigenden Tätigkeiten haben und effizient arbeiten. Idealerweise bemerkt er bzw. sie von alleine, wo etwas zu tun ist und erledigt dann dies in Absprache mit Ihnen. Wenn das Probearbeiten erfolgt ist, kann sowohl die Haushaltshilfe entscheiden, ob sie für Sie tätig sein möchte, als auch Sie, ob Sie mit der Betreffenden zufrieden sind.
Zum Thema Probearbeiten gilt es noch eine Kleinigkeit anzumerken. Denn Sie sollten von Beginn an einer Zusammenarbeit mit der Haushaltshilfe fair sein. Deshalb sollte auch das Probearbeiten keine unbezahlte Tätigkeit sein, auch wenn Sie dafür kein Geld zahlen (möchten), können Sie beispielsweise die Fahrtkosten erstatten oder eine sonstige Aufwandsentschädigung anbieten.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten, werden Sie mit diesen beiden Begriffen zu tun haben. Das sogenannte Einfühlungsverhältnis besteht dann, wenn keine gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden. Das bedeutet, dass Ihre Haushaltshilfe keine Arbeitnehmerpflichten übernimmt, also kein Versprechen abgibt, konkrete Arbeitsleistungen zu erbringen. Sie als Arbeitgeber üben einfach Ihr Hausrecht aus und geben der Haushaltshilfe die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen.
Sinn und Zweck des Einfühlungsverhältnisses ist es, dass sämtliche Voraussetzungen für eine spätere mögliche Zusammenarbeit geklärt werden. Vor allem aber sollte die potenzielle Haushaltshilfe als künftige Arbeitnehmerin die Chance haben, die Gegebenheiten bei Ihnen kennenzulernen.
Wenn eine Haushaltshilfe zu Ihnen Probearbeiten kommt, gehen sowohl Sie als auch sie davon aus, dass ein tatsächliches Arbeitsverhältnis zustande kommt. Es wird also quasi eine Stichprobe der künftigen Arbeit erbracht und Ihrerseits begutachtet.
Haushaltshilfe finden mit klar definierten Aufgaben
Wenn Sie sich mit Ihrer Haushaltshilfe einig sind und ein Angestelltenverhältnis entstehen soll, müssen Sie die Rahmenbedingungen klar festlegen. Wichtig sind dabei unter anderem die arbeitsrechtlichen Konditionen, wie die Arbeitszeit, aber auch Fahrtkosten oder die Länge der Probezeit bzw. der Stundenlohn und die Kranken- bzw. Urlaubsregelung oder die Kündigungsfrist.
Sollten Sie Ihre Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellen, darf das monatliche Gehalt maximal 450 Euro betragen. Das bedeutet, dass dann ein entsprechender Stundenlohn verhandelt werden muss. Abhängig davon, welche Arbeiten genau Ihre Haushaltshilfe leistet, gilt es auch eine Verschwiegenheitspflicht bzw. eventuelle Beschränkungen zu besprechen. Letztgenanntes kann beispielsweise bedeuten, dass die Haushaltshilfe gewisse Räumlichkeiten nicht betreten darf oder soll.
Es ist ratsam, mit der Haushaltshilfe einen Arbeitsvertrag einzugehen. Diese gibt es also Blanko-Verträge – beispielsweise auf der Onlineseite der Minijob-Zentrale. Den können Sie ausdrucken, mit den notwendigen Angaben versehen und unterschreiben bzw. von der Haushaltshilfe unterzeichnen lassen.
Geschieht bei der Tätigkeit der Haushaltshilfe in Ihrem Haushalt ein Unfall, greift in der Regel deren private Haftpflichtversicherung. Dies gilt aber nicht, wenn die oder der Betreffende beim Probearbeiten verunfallt. Denn gemäß Arbeitsrecht ist für diesen Zeitraum keine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung vorhanden.