Finanzielle Hilfe im Alter, Für pflegende Angehörige
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Voraussetzung ✓ Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ✓ Wann ist der Renteneintritt ✓ Grad der Behinderung ✓ Weitere Unterstützungen ✓
Stand 17. April 2024
Mit dem Bundesteilhabegesetz 2021 wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen geschaffen, somit auch in der Arbeitswelt. Da dank moderner Medizin die Lebenserwartung steigt und Technologie viele Barrieren abbaut, wird Erwerbstätigkeit immer zugänglicher für Menschen mit Schwerbehinderung.
Viele Schwerbehinderungen werden erst im Laufe des Lebens erworben und das oftmals im höheren Alter. Der Gesetzgeber begegnet diesem mit der Möglichkeit zur Altersrente bei Schwerbehinderung, die Lebensleistung würdigt und den Lebensabend absichert. Doch wann sind Sie antragsberechtigt und welchen Vorteil bringt Ihnen diese Rentenform?
Übersicht: Schwerbehinderung
Eine Behinderung ist gesetzlich im Neunten Sozialgesetzbeuch (SGB IX) wie folgt definiert: “Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.” (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Anhand dieser Definition haben Menschen Anspruch auf Nachteilsausgleiche aufgrund ihrer Behinderung, aber auch auf bestimmte finanzielle Unterstützung und ein Recht auf Teilhabe und einen selbstbestimmten Alltag.
Was ist der Schwerbehindertengrad?
Eine Behinderung wird in Zehnerschritten als Prozent eingeteilt. Der niedrigste Grad beträgt dabei 20, also 20 %, der höchste Grad 100, also 100 %. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und einem Grad der Schwerbehinderung. Wer weniger als 50 und mehr als 30 hat, kann aber z.B. im Arbeitsleben auch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gradhöhe richtet sich nach mehreren Faktoren und berücksichtigt vor allem die Einschränkungen im Alltag.
Neben dem Grad können auch weitere Merkzeichen die Behinderung oder Schwerbehinderung ergänzen, die auf spezifische Einschränkungen hindeuten wie G für eingeschränkte Gehfähigkeit oder Bl für blind.
Behinderung & Hausnotruf
Personen mit Behinderung kann ein Hausnotruf mehr Sicherheit und Entlastung bieten. Mit Pflegegrad ist sogar eine Kostenübernahme der Pflegekasse möglich. Vor allem ein mobiler Hausnotruf gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Sie in einer Notfall-Situation nicht allein sind und jederzeit und überall schnelle Hilfe rufen können.
Altersrente und Schwerbehinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Umständen früher in Rente gehen und die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Dafür muss die Schwerbehinderung bereits bei Renteneintritt festgestellt worden sein und Sie müssen die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Darüber hinaus ist ein Renteneintritt erst dann möglich, wenn Sie das maßgebende Lebensalter erreicht haben. Dieses ist je nach Geburtsjahr unterschiedlich gestaffelt.
Unterschiede zur regulären Altersrente
Üblicherweise erhalten Sie Ihre Altersrente, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben und 5 Jahre Mindestversicherungszeit aufweisen.
In diese Mindestversicherungszeit werden unter anderem die Jahre gezählt, in denen Sie Rentenversicherungsbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit gezahlt haben, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten für Angehörige und der Versorgungsausgleich bei Scheidung.
Die Altersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 Jahre an, bis sie 2031 67 Jahre beträgt. Sie können auch früher in die Altersrente eintreten und dafür Abschläge in der Rentenhöhe in Kauf nehmen oder die vollen Bezüge erhalten, wenn Sie vor der Altersgrenze bereits 45 Jahre Versicherungszeit erreichen.
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte erfolgt analog die schrittweise Anpassung vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Auch müssen hier nur 35 Jahre Versicherungszeit vorweisen, um einen vorgezogenen Renteneintritt ohne Abschläge in der Rentenhöhe zu beantragen. Ein Renteneintritt mit Abschlägen ist ebenfalls möglich und kann bis zu 3 Jahre vor der Altersgrenze beantragt werden.
Wie wirkt sich das Einkommen auf die Altersrente aus?
Die Höhe der Altersrente richtet sich einerseits nach den Beitragsjahren und andererseits nach der einkommensabhängigen Höhe der gezahlten Rentenbeiträge. Beide Faktoren können die Höhe maßgeblich und unabhängig voneinander beeinflussen.
Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt mittels eines komplizierten Algorithmus. Entscheidend dabei sind die Entgeltpunkte, die Sie für jedes Jahr, in dem Sie Rentenbeiträge zahlen, erhalten. Je höher Ihre Beiträge sind, desto mehr Entgeltpunkte erhalten Sie. Hinzu kommen z.B. Entgeltpunkte für die Sorgearbeit für Kinder oder Angehörige. Dennoch hängt eine höhere Rente auch stark vom Einkommen während der Berufstätigkeit ab.
Um einen Inflationsausgleich zu schaffen, werden diese Entgeltpunkte dann bei Auszahlung der Rente an einen aktuellen Rentenwert gebunden. Sie erhalten also nicht die genauen Beiträge, die sie gezahlt haben, sondern eine Entsprechung im heutigen Währungswert.
Voraussetzung für die Altersrente bei Schwerbehinderung
Eine Altersrente bei Schwerbehinderung können Sie beantragen, wenn bei Renteneintritt eine Krankheit, die als Schwerbehinderung eingestuft wird, vorliegt, bei Ihnen also mindestens ein Schwerbehindertengrad von 50 festgestellt wurde. Außerdem müssen Sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen können und die geltende Altersgrenze erreicht haben.
Die Altersgrenze bei Schwerbehinderung steigt analog zur Altersgrenze der regulären Altersrente seit 2012 an. Lag sie früher bei 63 Jahren, so soll sie 2031 65 Jahre erreicht haben und somit kontinuierlich 2 Jahre vor der Altersgrenze des regulären Renteneintritts liegen. Grund dafür ist die Anerkennung der höheren alltäglichen Belastung durch die Berufstätigkeit für Schwerbehinderte.
Die niedrigere Mindestversicherungszeit von 35 Jahren gegenüber der regulären Altersrente begründet sich aus dem oft länger andauernden Ausbildungsweg von Menschen, deren Schwerbehinderung bereits in jungen Jahren bestand, in denen inklusive Berufsausbildung noch wenig Thema war. Auch begegnet man hier den typischerweise weitaus längeren krankheitsbedingten Zeiten der Arbeitslosigkeit bei einer im Laufe des Lebens erworbenen Schwerbehinderung.
Für die Mindestversicherungszeit werden dieselben Zeiten angerechnet wie für die reguläre Altersrente. Das umfasst insbesondere die Jahre, in denen Sie Rentenbeiträge gezahlt haben, aber auch Berücksichtigungszeiten wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
Der Grad der Schwerbehinderung muss bei Beginn der Altersrente festgestellt sein, jedoch noch nicht bei Antragsstellung. Allerdings ist es ratsam, dass bei Antragstellung das Verfahren beim zuständigen Versorgungsamt bereits begonnen wurde, um keine Verzögerung der Rentenauszahlung zu riskieren.
Was passiert, wenn der Grad der Behinderung sich verändert?
Wenn nach Eintritt in die Rente bei Schwerbehinderung Ihr Grad der Behinderung sich verbessert, wird in der Regel keine erneute Prüfung der Altersrente veranlasst, sodass sich für Sie nichts ändert. Lediglich in dem Sonderfall, dass Sie vor dem 1.1.2023 die Hinzuverdienstgrenze überschritten haben, die zu dem Stichtag wegfiel, wird es auf Ihren Antrag hin zu einer erneuten Prüfung kommen, da Sie in diesem Fall die Altersrente verloren haben und nun erneuten Anspruch begründen können. Jedoch muss auch in diesem Fall dann bei Renteneintritt der Schwerbehinderungsgrad von 50 wieder vorliegen.
Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte
Die Höhe der Altersrente ist bei Schwerbehinderung nicht anders als in der regulären Altersrente. Sie richtet sich also nach einem komplexen Algorithmus, dem vor allem die gesammelten Entgeltpunkte zugrunde liegen. Diese berechnen sich jährlich aus den gezahlten Rentenbeiträgen bei Berufstätigkeit und anderen, gleichgestellten Faktoren.
Problematisch ist in diesem System, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung in der Regel signifikant niedrigere Löhne erhalten, insbesondere bei einer angeborenen oder früh erworbenen Behinderung. Vor dem Gedanken des inklusiven Arbeitsmarkts wurden Menschen mit Schwerbehinderung daher wesentlich seltener eingestellt und oft auch nur prekär beschäftigt. Einer Schwerbehinderung, die im Laufe des Lebens eintrat, folgen zudem häufig lange Krankheitszeiten, die zu Arbeitslosigkeit und einem schwierigen Einstieg in die Arbeitswelt führen können. Es ist somit ratsam, sich mit weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Alter durch z.B. die Pflegekassen auseinanderzusetzen.
Hinzuverdienst in der Altersrente
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Grenze für Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Altersrente weggefallen. Auch in der Altersrente für Schwerbehinderung können Sie daher unbegrenzt einer Nebentätigkeit nachgehen, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Weitere Unterstützung in der Rente bei Schwerbehinderung
Wer eine Schwerbehinderung hat, erlebt oft Nachteile im Alltag. Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, gibt es daher einige gesetzliche Nachteilsausgleiche, die individuell in Anspruch genommen werden können. Dies betrifft generelle Dinge wie Steuerentlastungen aufgrund der oft höheren finanziellen Belastung durch Hilfsmittel, Krankheitszeiten und Ähnliches.
Mit einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie aber auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser enthält neben dem Grad der Behinderung auch weitere Merkmale. Er ist ein einfacher Nachweis für eine Schwerbehinderung und wird in der Regel von zuständigen Stellen als solches akzeptiert. Sie erhalten damit Ermäßigungen und Unterstützung bei Freizeitangeboten, in der Mobilität und in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens.
Darüber hinaus steht Ihnen auch in der Rente das Persönliche Budget zu. Dieses erhalten Sie anstelle von Sachleistungen, sofern Sie dies wünschen, und können damit frei eigene Entscheidungen über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote treffen. Die Höhe dieses Budgets hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Die Kostenträger sind mannigfaltig, von Kranken- und Pflegekassen über das Versorgungsamt bis zum Sozial- und Integrationsamt. Sind mehrere Kostenträger für Sie zuständig, ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget ratsam.
FAQ - Altersrente Schwerbehinderung
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Sie beziehen die Altersrente bei Schwerbehinderung gleich lange wie die reguläre Altersrente. Die Rentenarten unterscheiden sich nur in den Voraussetzungen und besonders zum Zeitpunkt des Renteneintritts: So können Sie bereits 2 Jahre vor dem regulären Renteneintritt die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, sofern mindestens ein Grad von 50 vorliegt.
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Die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie erst ab einem Schwerbehindertengrad von 50 beziehen. Dann sind Sie berechtigt, bis zu 2 Jahre früher als regulär die Rente abschlagsfrei zu beziehen. Nehmen Sie Abschläge in Kauf, können Sie noch einmal bis zu 3 Jahre früher die Rente beginnen.
Insgesamt können Sie daher bis zu 5 Jahre vor der regulären Altersgrenze die Altersrente beziehen.
- Sie leben alleine in einer Wohnung.
- Sie haben Angst zu fallen oder sind schon einmal zu Hause gefallen.
- Manchmal ist Ihnen schwindelig und Sie sind sich Ihrer Beine nicht sicher.
- Sie sind behindert.
- Sie hatten schon einmal einen leichten Anfall.
- Ihre Augen oder Ihr Gehör werden immer schlechter.
- Sie hatten eine größere Operation und die Folgen begleiten Sie immer noch.
- Sie hatten einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
- Manchmal treten bei Ihnen Gleichgewichtsprobleme auf.
- Sie haben eine chronische Erkrankung, die Ihr tägliches Leben beeinträchtigt. Zum Beispiel Diabetes, Asthma, Epilepsie, Hämophilie und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Die Altersrente bei Schwerbehinderung berechtigt Sie zu einem früheren Renteneintritt ohne Abschläge und bei einer geringeren Mindestversicherungszeit. Sie können Sie nur ab einem Schwerbehinderungsgrad von 50 beantragen, der bei Renteneintritt gesichert festgestellt werden muss. Ein höherer Grad wirkt sich nicht auf die Altersrente aus.
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