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Entlastungsbudget: Änderungen in der Pflege 2025

Stand 21. August 2024

Die Übernahme von pflegerischer Verantwortung innerhalb der Familie ist kein modernes Phänomen, sondern eine lang gehegte Tradition. Durch den demografischen Wandel und moderne Medizin hat sich die Ausgestaltung und auch der zeitliche Anspruch stark verändert. Pflegende Familienangehörige stoßen dadurch oft irgendwann an ihre körperlichen und auch emotionalen Grenzen. Um sie zu stärken und zu entlasten, bieten Maßnahmen wie das Entlastungsbudget Spielraum für die gesunde Pflege innerhalb der Familie.

Doch was ist das Entlastungsbudget und welche Änderungen gelten ab dem 01.01. 2025? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist ein zentraler Bestandteil in der Unterstützung pflegender Angehörige, das Ihren Alltag individuell und sofort spürbar erleichtern soll. Es besteht aus einer finanziellen Hilfe in Form einer Pauschale, die pflegende Angehörige Möglichkeiten zur zeitweiligen Sicherstellung der Betreuung oder Versorgung von Pflegebedürftigen eröffnet. Dadurch können Sie Ihrem Alltag ohne Sorgen um die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen nachgehen, wichtige Termine wahrnehmen oder Ihre eigene Gesundheit und Ihr seelisches Wohlbefinden priorisieren.

Das Budget kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, sofern diese von den Pflegekräften als Erleichterung wahrgenommen werden. Das kann Betreuung durch geschulte Fachkräfte umfassen, aber auch die Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt oder die temporäre Unterbringung in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege wie einer Tagespflege. Die Flexibilität soll dabei den individuellen Bedürfnissen im Alltag der pflegenden Angehörigen wie auch der Pflegebedürftigen entgegenkommen. 

Wie hilft das Entlastungsbudget pflegenden Angehörigen?

Je schwerer die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen ist, desto schwieriger wird es für pflegende Familienmitglieder, Pausen für sich selbst zu finden und zu nehmen oder dem sonstigen Alltag nachzugehen. Denn oft bleibt die Sorge um den Pflegebedürftigen im Hinterkopf und ermöglicht so keine Entspannung. Ebenso ist es in manchen Situationen auch unmöglich, den Pflegebedürftigen allein zu lassen.

Hier greift das Entlastungsbudget und hilft konkret an genau der Stelle, an der Entlastung spürbar und machbar ist. Für übliche Tätigkeiten im Haushalt, für die neben der Pflege häufig keine Zeit mehr ist, bieten einige Vereine die sogenannte Nachbarschaftshilfe an. Ehrenamtliche Engagierte übernehmen dann die Aufgaben wie Putzen, Kochen, Einkaufen, Gartenpflege oder anderes, was Ihnen hilft. Andere Träger schulen Ehrenamtliche oder entsenden Fachkräfte, die stundenweise Ihre Angehörigen betreuen, während Sie Termine wahrnehmen, Einkäufe erledigen, einem Hobby oder Ehrenamt nachgehen oder eine Pause machen können. 

 

Übersicht: Möglichkeiten für das Entlastungsbudget

Einsatz

Tätigkeit (z.B.)

Wer

Haushaltsaufgaben

  • Kochen
  • Putzen
  • Einkaufen
  • Gartenarbeit
  • ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe durch eingetragene Vereine

Betreuung

  • Vorlesen
  • Unternehmungen
  • Betreuen
  • Nachtwache
  • ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe durch eingetragene Vereine, Babysitterdienste, ambulante Pflegedienste

Fahrdienst

  • Begleitung und Chaffeursdienste zu wichtigen Terminen
  • ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe durch eingetragene Vereine oder gewerblich tätige Fahrdienste

Kurzzeitpflege

  • Stundenweise Betreuung in Tagespflege
  • Nächtliche Unterbringung
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

  • Betreuung während Krankheit oder Urlaub
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • ambulante Pflegedienste

Was ändert sich 2025 beim Entlastungsbudget?

Als Teil der Reform der Pflegepolitik ist auch die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege an die Herausforderungen des modernen Alltags angepasst worden und in einem Entlastungsbudget zusammengeflossen. Damit honoriert die Regierung die Verantwortung, die pflegende Angehörige übernehmen, und stärken das Modell der häuslichen Pflege. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sind bereits 2023 verschiedene Änderungen in der Struktur des Entlastungsbudgets beschlossen worden, die 2024 und 2025 in Kraft treten.

Zusammenführung von Leistung

Bislang waren Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen und nur teilweise miteinander kombinierbar. Um Bürokratie abzubauen und gleichzeitig mehr Flexibilisierung zu erlauben, unterstehen beide Leistungen nun denselben Voraussetzungen. Beide können Sie jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen, während das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt wird. Außerdem entfällt die Bedingung, dass mindestens 6 Monate häusliche Pflege stattgefunden haben muss, bevor die Verhinderungspflege beantragt werden kann. 

Wenn Sie einen höheren Bedarf für die Kurzzeitpflege haben als für die Verhinderungspflege, so können Sie jetzt bis zu 100 % des Entlastungsbudgets für die Kurzzeitpflege nutzen und entsprechend andersrum. Zuvor war dies nur anteilig möglich. nah

Erhöhung Entlastungsbudget

Insgesamt wird das Entlastungsbudget auf 3539,00 € jährlich erhöht. Diese Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Zum 1.1.2024 steht für bereits pflegebedürftige Personen unter 25, bei denen mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt, ein Budget von 3389,00 € zur Verfügung. Zum 1.7.2025 erfolgt dann die Angleichung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 auf ein Budget in Höhe von 3539,00 €.

 

Übersicht: Änderungen im Entlastungsbudget 2025 für pflegende Angehörige

Bereich

Vorher

ab 01.01. 2025

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

mindestens 6 Monate häusliche Pflege vor Antragstellung

entfällt

Dauer Inanspruchnahme Verhinderungspflege

maximal 6 Wochen

maximal 8 Wochen

Zahlung von Pflegegeld (zu 50 %) während Verhinderungspflege

maximal 6 Wochen

maximal 8 Wochen

Nutzung des Budgets Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege / Budgets Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege

max. 50 %

100 %

Höhe Entlastungsbudget

-

3539,00 € (erst ab 01.07.2025)

 

Tipps zur Nutzung des Entlastungsbudgets

Frühzeitig und vorausschauend planen

Die Verhinderungspflege, die im Entlastungsbudget aufgegangen ist, sicherte die Betreuung und Pflege Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen in Krankheits- und Urlaubszeiten ab. Insbesondere für den Fall einer Erkrankung sollten Sie daher einen Teil des Entlastungsbudgets immer als Reserve im Auge behalten und in der Jahresplanung berücksichtigen.

Oft ist jedoch der Bedarf an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege gut vorplanbar. Sprechen Sie daher frühzeitig mit den entsprechenden, von Ihnen gewählten Einrichtungen über die Modalitäten. 

Flexibilität nutzen

Das Entlastungsbudget soll Ihnen maximale Flexibilität für Ihren individuellen Alltag bieten. Daher ist das Angebot zur Nutzung bewusst breit gestreut. Überlegen Sie, was Ihnen tatsächlich am meisten helfen würde und Ihnen Unterstützung für die Zeit der häuslichen Pflege bietet. Informieren Sie sich dafür ruhig über das Angebot von Vereinen oder ehrenamtlichen Gruppen in Ihrer Umgebung, aber scheuen Sie auch nicht davor zurück, individuelle Lösungen zu suchen. 

Während Eltern von schwerbehinderten Kindern oft mit dem Entlastungsbudget die Kinderbetreuung nach der Schule bezahlen oder die Begleitung bei Freizeitaktivitäten, suchen viele erwachsene Kinder von demenziell erkrankten Eltern nach Ehrenamtlichen, die die soziale Interaktion pflegen und den Älteren vorlesen, mit Ihnen einfache Gesellschaftsspiele spielen oder sie auf Spaziergängen begleiten. Andere nutzen das Entlastungsbudget für haushaltsnahe Aufgaben, um die Zeit statt für Staubsaugen und wischen für die häusliche Pflege zu haben. 

Informieren

Sie finden diverse Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbudgets online. Insbesondere Vereine, die ehrenamtliche Kräfte für die benötigte Hilfe vermitteln, schalten oft Suchbörsen online, auf denen Sie die ideale Unterstützung inserieren oder finden können. Einige Kommunen haben auch kommunale Pflegestützpunkte, bei denen Sie sich generell zur häuslichen Pflege und zu Unterstützungsmaßnahmen für Sie als pflegende Angehörige informieren können. 

Schließlich erhalten Sie viele wertvolle Informationen auch direkt von anderen pflegenden Angehörigen in Selbsthilfegruppen oder im lockeren Austausch, wofür diese das Entlastungsbudget nutzen und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben. 

Selbsthilfegruppen_fuer_Senioren

 

Fazit - Entlastungsbudget

Mit der Einführung des Entlastungsbudgets in der Pflege 2025 ist die Stärkung der häuslichen Pflege noch einfacher geworden. Es bietet Ihnen eine unbürokratische und flexible Hilfe für Ihren individuellen Alltag als pflegende Angehörige. Damit die häusliche Pflege für Sie nicht zur körperlichen oder seelischen Belastung wird, können Sie aus einer Vielzahl von entlastenden Maßnahmen wählen.

Es ist wichtig, dass Sie sich umfassend informieren und keine Scheu haben, sich die passende Unterstützung zu suchen und zu beantragen. Schöpfen Sie das Potenzial des Budgets vollständig aus, um eine gesunde und verantwortungsvolle Pflege Zuhause zu ermöglichen.

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