Auch in einem vergleichsweise reichen Land wie Deutschland nimmt die Armut seit vielen Jahren stetig zu. Eine Grundsicherung ist oftmals die letzte finanzielle Rettung, die das Überleben sichert. Das gilt nicht zuletzt für viele Senioren, die – zumal dann, wenn sie nicht in den eigenen vier Wänden wohnen – mit ihrer normalen Rente allein oftmals nicht mehr klarkommen. In Deutschland haben im Dezember 2023 etwa 690.000 Rentner Grundsicherung bezogen - eine Zahl, die jährlich steigt.
Im Jahr 2024 gelten über 18 Prozent aller Menschen über 65 als armutsgefährdet, wobei Frauen mit 20,3 Prozent häufiger von Armut im Alter betroffen sind als Männer mit 15,9 Prozent (Destatis).
Dabei erwies sich das Risiko, im Alter in Armut zu leben, im Saarland und in Rheinland-Pfalz als deutlich höher als in Schleswig-Holstein. Zudem gelten Frauen als weitaus gefährdeter für eine Altersarmut als ihre männlichen Altersgenossen, was nicht zuletzt mit schlechter bezahlten Berufen, dem Gender-Pay-Gap (Abstand zwischen dem Entgelt der Männer und dem der Frauen), aber auch mit familiär bedingten Pausen wie der Kindererziehung oder aber der ehrenamtlichen Versorgung von Pflegefällen im engsten Verwandtenkreis zu tun hat.
Hier können die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige immerhin ein wenig Abhilfe schaffen. Dennoch bleibt es bei der bitteren Erkenntnis, dass viele Frauen im Ruhestand oftmals weniger als 600 Euro monatlich zur Verfügung haben - und damit bis zu einem Viertel weniger als Männer im gleichen Alter.
So liegt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die durchschnittliche gesetzliche Rente einer Frau bei gerade einmal 665 Euro im Monat.
Eine fatale Erkenntnis, denn natürlich lässt sich mit diesen Summen kein menschenwürdiges Leben bestreiten. Zumal dann nicht, wenn auch noch Mietzahlungen und/oder Zuzahlungen zur medizinischen oder pflegerischen Versorgung im Raum stehen.
Doch wann gilt man als arm? Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn ihr Nettoeinkommen weniger als 60 % des mittleren Einkommens beträgt. Für das Jahr 2023 liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.310 Euro für eine alleinlebende Person (Destatis) (Destatis) (Destatis).
Um Armut bzw. der Unterversorgung bestimmter Personengruppen vorzubeugen, gibt es daher Instrumente wie die so genannte Mindest- oder Grundsicherung, die auch unter dem Begriff Grundversorgung bekannt ist. Ziel dieser Grundsicherung ist es, eine bedarfsorientierte Sicherung des Lebensunterhaltes und damit ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.
Derartige Sicherungssysteme zur Bekämpfung von Armut sind – in unterschiedlichen Ausgestaltungen – übrigens in den meisten europäischen Staaten bekannt. In Deutschland werden solche Leistungen, die unter anderem eine zu niedrige Rente aufstocken können, aus Steuergeldern finanziert und die Rahmenbedingungen dazu sind im Sozialgesetzbuch geregelt.
Dabei unterscheidet man zwischen einer Grundsicherung für Arbeitslose, dem Sozialgeld für Nichterwerbstätige und einer Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Das Bürgergeld, welches 2023 das umgangssprachliche Hartz IV ersetzte, stellt also auch eine Form der Grundsicherung dar. Politisch diskutiert wird zudem eine so genannte Kindergrundsicherung, die bisherige Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag kombiniert ersetzen soll.
Somit kann, wenn wir nochmals zur Gruppe der Senioren und Pflegebedürftigen zurückkehren, jedermann und jede Frau, deren/dessen Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu gering ausfällt, eine Grundsicherung beantragen.
Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung umfasst die Grundsicherung ein bestimmten Regelbedarf plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Unter Umständen können auch so genannte Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Menschen mit einer Schwerbehinderung (Merkzeichen G oder aG) und/oder bei einer medizinisch notwendigen kostenintensiven Ernährung geltend gemacht werden. Auch einmalige Bedarfe, wie eine Erstausstattung der Wohnung, kommen in Betracht. Rentnern, denen weniger als 1015 Euro im Monat zur Verfügung stehen, rät die Deutsche Rentenversicherung zu einem Antrag auf Grundsicherung.
Benötigt werden, neben den Personaldokumenten, die Rentenunterlagen bzw. ein Nachweis über die dauerhafte Erwerbsminderung, zum Beispiel bei pflegebedürftigen Personen. Zudem müssen Einkommens- und Vermögensnachweise – zum Beispiel über zusätzliche Bauspar- oder Riesterverträge – erbracht werden.
Von Belang sind nicht zuletzt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie auch Mietverträge, da dadurch nun mal die laufenden Kosten bestimmt werden. Denn letzten Endes liegen hier Einzelfallentscheidungen vor, da sogar die Art und Weise, wie in einem Wohnobjekt die Warmwasseraufbereitung erfolgt, einen Teil zur Ermittlung der Bedarfszahlen beiträgt.
Zudem unterstellt der Gesetzgeber, wie wir oben bereits gesehen haben, bei bestimmten Handicaps automatisch einen Mehrbedarf. Der liegt zum Beispiel bei gehbehinderten Personen (Merkzeichen G oder aG), die allein leben, bei immerhin 86,02 Euro über der ansonsten üblicherweise geltenden Regelbedarfsstufe.
Das Verfahren und die Berechnung sind also durchaus aufwendig. Denn Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen und/oder Sparverträgen, können die Ansprüche wiederum mindern. Der Sozialverband VdK bietet auf seiner Website einen kostenlosen Grundsicherungs-Rechner an.
Bevor Sie die Grundsicherung beantragen, sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten.
Als Antragsteller müssen Sie Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen angeben, einschließlich:
Bekanntlich soll zudem im Januar 2021 die sogenannte Grundrente, quasi als „Anerkennung“ für Menschen, die zwar viele Jahre erwerbstätig waren, dabei jedoch nur unterdurchschnittlich verdient haben, in Kraft treten. Ein Instrument, das die eigentlich ausgezahlte gesetzliche Rente bereits im Vorfeld aufgestockt.
Allerdings befürchten Experten bereits jetzt, dass auch damit viele Senioren nicht in der Lage sein werden, ihren Unterhalt allein zu bestreiten, so dass sich Grundrente und Grundsicherung nicht zwangsläufig ausschließen. Es wird vielmehr auf die genauen Zahlen ankommen.