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Hinzuverdienst Rentner – Möglichkeiten, Grenzen und Rechtsgrundlage

Geschrieben von libify | Jun 19, 2024 10:35:00 AM

Hinzuverdienst Rentner: Wenn Sie sich entschließen, im Alter noch einer Arbeit nachzugehen, sollten Sie einige Aspekte beachten, um nicht eine Kürzung der Rente zu riskieren.

Hinzuverdienst Rentner: Ab wann darf man dazu verdienen?

Wenn Sie das sogenannte Regelalter für die Rente erreicht haben, dürfen Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente unbegrenzt dazu verdienen. Wann Sie das Regelalter erreichen, ist im § 35 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI definiert. Die Frage, wann Sie in den Ruhestand treten können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Ab dem Jahrgang 1964 erhalten Personen automatisch eine monatliche Rente, wenn sie das Alter von 67 Jahren erreichen. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, können Sie bereits ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Für Personen, die zwischen 1947 und 1964 geboren wurden, gilt eine gestaffelte Regelung.

Hinzuverdienst Rentner durch Nebenjob

Wer vor dem Regelalter in den Ruhestand geht, aber noch arbeitet und Geld verdient, der profitiert in der Folge doppelt. Erstens haben Sie durch den Zuverdienst mehr finanziellen Spielraum. Zweitens müssen Sie auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Rentenversicherung abführen. Damit erhöht sich in der Folge Ihr Rentenanspruch. Wenn Sie nur einem Minijob nachgehen, können Sie sich allerdings von der Versicherungspflicht auch befreien lassen.

Wenn Sie mit dem Regelalter in den Ruhestand gegangen sind und nebenbei noch arbeiten, können Sie mit einer freiwilligen Versicherung nach wie vor in die Rentenversicherung einzahlen und sammeln damit Rentenpunkte.

In diesem Zusammenhang sollte jedoch erwähnt werden, dass sich Senioren keinesfalls überarbeiten sollen. Es ist wichtig, dass das Unternehmen in dem sie arbeiten ein mitarbeiterfreundliches Betriebliches Gesundheitsmanagement hat, damit sie anschließend den wohlverdienten Ruhestand bei vollster Gesundheit genießen können. 

Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze

Bis inklusive 2022 gab es komplizierte Regeln für den vorzeitigen Renteneintritt trotz Nebenverdienst. Betroffene mussten Hinzuverdienstgrenzen beachten und der Rentenversicherung über die Arbeit Bescheid geben. Konkret durfte man bei vorzeitigem Renteneintritt nicht mehr als 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Verdiente man weniger, wurde es nicht von der gesetzlichen Rente abgezogen und es gab keine Kürzung. Diese Grenze galt deutschlandweit, unabhängig von der Beschäftigungsart.

Angestellte mussten das monatliche Bruttoeinkommen als Hinzuverdienst angeben. Selbstständige und Freiberufler rechneten den Hinzuverdienst mit dem monatlichen Gewinn vor Steuern. Auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft sowie Vorruhestandsgeld wurden als Hinzuverdienst betrachtet.

Doch ab Januar 2023, wurde diese Regelung überholt und Frührentner können ab sofort unbegrenzt ihre Rente aufbessern.

Frührente ab 63 -  Gehalt + Rente lohnt sich

Seit 2023 haben alle, die vorzeitig kürzer treten möchten, eine neue Chance: Sie können ab sofort ihre Rente beziehen und gleichzeitig weiterhin ein Gehalt verdienen unabhängig davon, ob sie weiterhin Teilzeit- oder Vollzeit arbeiten wollen.

Seit Beginn dieses Jahres ist die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbeginn weggefallen. Wenn sie bereits vor dem regulären Ruhestandsalter eine Altersrente beziehen, aber dennoch weiterarbeiten möchten, können sie nun ein doppeltes Einkommen beziehen. Sie können neben ihrer Frührente so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass es sich negativ auf ihre Rente auswirkt. Diese Neuregelung macht den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zwischen 63 und 67 Jahren so flexibel wie nie zuvor.

Unabhängig davon, ob man ein Normal- oder Besserverdiener ist, sollte jeder, der 35 oder 45 Beitragsjahre vollständig erfüllt hat, ernsthaft in Betracht ziehen, mit 63, 64 oder 65 Jahren die Rente zu beantragen. Es spielt außerdem keine Rolle, ob man weiterhin bis zur regulären Altersgrenze arbeiten möchte. Seit Januar verschenkt man unter Umständen Geld, wenn man auf die Frührente verzichtet. 

Ein Rechenbeispiel der Stiftung Warentest zeigt, dass Betroffene beispielsweise 27.000 Euro mehr Nettoeinkommen in nur zwei Jahren erzielen können. In diesem Beispiel wurde ein Durchschnittsverdiener betrachtet, der als besonders langjährig Versicherter zwei Jahre vorzeitig seine Rente beantragt und anschließend bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeitet. Auch Steuerliche- und Sozial­abgaben wurden in dieses Szenario mit einbezogen. Das Ergebnis zeigt, dass dieser Arbeitnehmer in diesen beiden Jahren mithilfe der neuen Regelung insgesamt 27.000 Euro mehr Nettoeinkommen erzielen kann.

Wenn Sie mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht haben und das Mindestalter erfüllen, sollten Sie es jedenfalls in Erwägung ziehen, die Rente frühzeitig zu beantragen. Oftmals kann es sich auch dann lohnen, den Rentenantrag zu stellen, wenn Sie lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Es ist daher ratsam, die individuelle Situation zu prüfen und gegebenenfalls Beratung bei der Rentenversicherung oder einem Finanzexperten einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen und keine finanziellen Vorteile zu verschenken.

Altersteilzeit als Alternative zur Frührente

Die Altersteilzeit ist eine Option, um früher in Rente zu gehen, ohne abrupt den Arbeitsalltag zu beenden. Ab dem Alter von 55 Jahren kann dieses Arbeitszeitmodell genutzt werden, ist jedoch eine freiwillige Entscheidung des Arbeitnehmers. Wer vorzeitig in Altersrente geht, ist gesetzlich vor Kündigungen durch den Arbeitgeber geschützt, da eine Kündigung aufgrund des früheren Renteneintritts als Altersdiskriminierung gilt und nicht erlaubt ist.

Mit der Altersteilzeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren. Neben dem Mindestalter von 55 Jahren müssen Sie auch drei versicherungspflichtige Beitragsjahre in den letzten fünf Jahren nachweisen können.

Es gibt zwei verschiedene Arbeitszeitmodelle für die Altersteilzeit. Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert. Beim Blockmodell gibt es zwei Phasen: In der ersten Phase arbeiten Sie weiterhin in Vollzeit und erhalten das Gehalt der vereinbarten Altersteilzeit. In der zweiten Phase sind Sie komplett von der Arbeit freigestellt und erhalten weiterhin das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung.

In beiden Modellen wird die Arbeitszeit halbiert und über mehrere Jahre verteilt. Allerdings müssen Sie während der gesamten Dauer der Altersteilzeit eine Gehaltsreduktion akzeptieren.

Wer über das reguläre Renteneintrittsalter arbeitet, wird  belohnt

Wenn Sie sich noch fit fühlen und weiterhin Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, können Sie das auch tun. Außerdem können Sie sich so gleichzeitig vor der Altersarmut schützen. Dazu sollten Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber einen neuen Ausstiegstermin außerhalb der Regelaltersgrenze vereinbaren. Das können Sie im Fall, dass es dann immer noch für Sie infrage kommt, zu arbeiten, auch mehrmals hintereinander so machen.

Der Vorteil des Rentenaufschubs besteht darin, dass Sie zum einen Ihr Gehalt weiter beziehen und dann auch noch für jeden Monat, den Sie trotz Erreichens Ihres regulären Rentenalters die Rente noch nicht in Anspruch nehmen, einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent auf Ihre spätere Rente erhalten. Insgesamt ergibt das einen Rentenzuschlag von 6 Prozent im Jahr. Außerdem erhöht sich diese auch durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.