Rollator auf Rezept – Antrag und Zuschüsse für neue Modelle
Rollator auf Rezept - so geht's! Wem ein Rollator auf Rezept zusteht, wie er beantragt wird & welche Kosten anfallen, erfahren Sie hier.
Stand 19. Juli 2024
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Wofür einen Rollator?
- 2. Den Rollator auf Rezept – so funktioniert es
- 3. Therapeuten in die Auswahl einbeziehen
- 4. Rollator über Vertragspartner der Krankenkassen beziehen
- 5. Kann ein Rollator auf Rezept online bestellt werden?
- 6. Für den Rollator besteht eine Haftung
- 7. Für den Rollator nach Wunsch braucht es eine Zuzahlung
- 8. Gesetzliche Zuzahlung für den Rollator auf Rezept
- 9. Rollator beziehen ohne direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
- 10. Auf den richtigen Rollator setzen
- 11. Fachgerechte Beratung und Einweisung ist vorgeschrieben
- 12. Rollator auf Rezept: Welche Modelle gibt es?
- 13. Bei Defekt des Rollators ist das Sanitätshaus zuständig
- 14. Rollator auf Rezept abgelehnt – preiswerte Alternative
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen auf einen Rollator angewiesen sind. Dies kann entweder infolge einer Verletzung bzw. eines Krankenhausaufenthaltes sein, aber auch infolge des Alters und damit einhergehender eingeschränkter Mobilität. Bevor ein Rollator auf Rezept verordnet wird, gibt es jedoch einiges zu beachten.
Wofür einen Rollator?
Grundsätzlich unterstützt ein Rollator die eigene Mobilität bei unterschiedlichen Erkrankungen. Während der Genesungsphase nach einem Krankenhausaufenthalt aber auch als tägliche Unterstützung im Alter. Gerade für Letztgenannte ist er eine wertvolle Stütze und ein praktischer Alltagsbegleiter, der Sicherheit und Mobilität gewährleistet.
Der Rollator findet sich unter der Bezeichnung „fahrbare Gehhilfe“ unter der Rubrik „Gehhilfen“ im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.
Den Rollator auf Rezept – so funktioniert es
Wichtig ist, dass sich Betroffene, die einen Rollator haben möchten, im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse genau erkundigen. Es gibt nämlich unterschiedliche Bedingungen, die der eigene Versicherungstarif vorgibt. Abhängig von den jeweiligen Beschwerden gibt es dann eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes. Zu beachten ist, dass diese auch den Anforderungen der Krankenkasse entspricht. Besondere Modelle wie etwa extra leichte Indoor Rollatoren oder aber stabile Exemplare sind mit Extrakosten verbunden. Diese werden nur dann von der Krankenkasse anerkannt, wenn sie vom Arzt als medizinisch notwendig betrachtet werden. Das muss auf dem Rezept bzw. der Verordnung auch entsprechend vermerkt sein.
Beispielsweise ist es wichtig, bei besonderen Beschwerden wie einer Atemnot oder individuellen Muskel- oder Gelenkerkrankungen des Betroffenen auf besonders leichte Rollatoren zu setzen. Hier macht es Sinn, wenn auf dem Rezept auch das Maximalgewicht vermerkt ist.
Findet sich im Hilfsmittelverzeichnis ein passendes Modell, das den Bedürfnissen des Betroffenen entspricht, ist es sinnvoll, wenn der Arzt dies direkt auf der Verordnung vermerkt. Die Kasse trägt dann oftmals die Kosten, auch wenn diese höher sind als bei standardmäßigen Modellen.
Therapeuten in die Auswahl einbeziehen
Ist eine Person, die für die Zukunft einen Rollator benötigt, bereits in physiotherapeutischer Behandlung, kann die Expertenmeinung aus der Therapie als Hilfsmittelempfehlung an den behandelnden Arzt weitergegeben werden. Oft wissen Therapeuten sehr gut, wie ein bedarfsgerechter Rollator für den Betreffenden aussehen kann oder sogar muss. Meist kommen die Ärzte dieser Empfehlung dann auch in ihrer Verordnung nach.
Rollator über Vertragspartner der Krankenkassen beziehen
Wer als Kassenpatient bei einer der üblichen gesetzlichen Krankenkassen versichert ist, der ist verpflichtet, einen Rollator auf Rezept auch bei einem dort bekannten Vertragspartner zu beziehen. Sonst werden die Kosten nicht übernommen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu informieren, ob der Rollator nur bei bestimmten Vertragspartner bezogen werden darf und welche Regeln seitens der Krankenkassen dafür vorgeschrieben werden.
Vertragspartner sind meist unterschiedliche Sanitätsfachhändler, die auch eine Beratung direkt vor Ort in ihrem Geschäft anbieten. Sie übernehmen nach Maßgabe außer der Beratung im Anschluss auch unterschiedliche Serviceleistungen. Hierzu zählen Gebrauchsanweisungen sowie eine Instruktion zur Verwendung des Rollators, dessen Lieferung und wenn nötig Reparaturen.
Wer als Vertragspartner für eine Krankenkasse tatsächlich in Frage kommt, lässt sich meist auf der Website der Krankenkassen herausfinden. Funktioniert das nicht, kann auch direkt per Telefon nachgefragt werden.
Kann ein Rollator auf Rezept online bestellt werden?
Wie bei vielen anderen Waren auch, sind Rollatoren im Internet oft deutlich günstiger als bei stationären Anbietern. Wer sich seine Gehhilfe online bestellt, sollte jedoch darauf achten, dass der Onlineshop auch Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkasse. Hier lohnt sich eine exakte Recherche, vor allem wenn die eigene gesetzliche Krankenkasse ausschließlich mit eigenen Vertragspartnern zusammenarbeitet.
Online gibt es unterschiedliche Vertragshändler und Sanitätsfachhändler, bei denen ein Onlinekauf eines Rollators auch sicher stattfinden kann. Es gibt oft den Service, vor dem Kauf die Verordnung für die Gehhilfe über ein elektronisches Formular bei der Krankenkasse einzureichen, um gleichzeitig alle notwendigen Formalitäten mit der Kasse zu klären. Wird eine Kostenübernahme erteilt, kann der Onlineanbieter einfach und sicher den Kauf abwickeln und den Rollator direkt nach Hause zum Betreffenden schicken.
Für den Rollator besteht eine Haftung
Pflegebedürftige oder ältere Personen, die einen Rollator auf Rezept erhalten, sollten bedenken, dass dieser üblicherweise im Eigentum der gesetzlichen Krankenkasse bleibt und dem Betreffenden einfach nur für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zur Verfügung gestellt wird.
Muss dieser Zeitraum verlängert werden oder wird ein neuer Rollator benötigt, braucht es – abhängig von der jeweiligen Krankenkasse – wieder eine entsprechende Verordnung durch den behandelnden Arzt. Wird die Gehhilfe jedoch fahrlässig oder mutwillig beschädigt, kann der Nutzer für notwendige Reparaturkosten aufkommen müssen. Wird der Rollator nicht mehr benötigt oder verstirbt der Nutzer, geht die Gehhilfe zurück an die Krankenkasse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für den Rollator nach Wunsch braucht es eine Zuzahlung
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Rollatoren jeweils nur die Standardausführung. Möchte ein Pflegebedürftiger oder eine ältere Person ein besonderes Modell, kann er dies mittels der sogenannten wirtschaftlichen Auflage beanspruchen. Das heißt, dass er die Differenz zwischen dem Kassenmodell und dem Preis des gewünschten Rollators selbst finanziert. Wichtig ist auch hier, sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, ob diese Möglichkeit besteht.
Gesetzliche Zuzahlung für den Rollator auf Rezept
Jeder gesetzlich Versicherte muss für ärztlich verordnete Hilfsmittel, wie es auch der Rollator ist, eine Zuzahlung leisten. Diese ist genau gesetzlich geregelt und beträgt meist 10 Prozent der Kosten. In der Summe ergibt es meist einen Betrag von mindestens fünf Euro, höchstens aber 10 Euro. Den Restbetrag übernimmt die Krankenkasse.
Übersteigt die komplette Zuzahlung die vorgeschriebene Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Rollatornutzers, kann er sich von weiteren Zuzahlungen als gesetzlich versicherte Person befreien lassen. Ist jemand chronisch krank, besteht eine niedrigere Belastungsgrenze, die bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen liegt.
Die Zuzahlung für einen Rollator ist meist direkt an den Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen. Dieser ist in der Regel das Sanitätshaus oder der Händler, über den der Rollator bezogen wurde.
Wer bei der Auswahl seines Rollators keine besonderen Ansprüche stellt, kann vom Sanitätshändler als Vertragspartner der Krankenkassen auch einen Rollator aus dem Depot des Krankenhauses erhalten. Deshalb macht es Sinn, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welchen Anspruch man an seinen Rollator hat und wie er zusammengesetzt sein sollte.
Rollator beziehen ohne direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Für Betroffene, die einen Rollator benötigen, und diesen bei Anbietern beziehen, die nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können, gilt es, auf das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen zu setzen. Ausschlaggebend ist die sogenannte HMV-Nummer, das ist die Nummer im Hilfsmittelverzeichnis, unter der der Rollator erfasst ist. Diese HMV-Nummer gilt bei der Krankenkasse als Befreiung von Zuzahlungen. Im Verzeichnis der HMV sind alle Hilfsmittel verzeichnet, deren Kosten von den Versicherungsträgern nach Verordnung durch einen Arzt getragen werden.
Ratsam ist in diesem Fall, vor der Bestellung oder dem Kauf darauf zu achten, ob der entsprechende Artikel auch im HMV-Verzeichnis zu finden ist. In Erfahrung zu bringen ist dies direkt bei der Krankenkasse.
Auf den richtigen Rollator setzen
Beim Kauf eines Rollators gilt es nicht nur auf das passende Modell zu setzen, sondern auch auf die Ausführung dieser Gehhilfe. Vor allem beim Kauf im Internet ist zu beachten, dass die Rollatoren meist nicht vormontiert geliefert werden. Damit ist er auch nicht umgehend einsatzbereit. Die meisten Modelle sind aber so konstruiert, dass der Nutzer bei der Lieferung einfach nur mehr die Griffe auf die richtige Höhe einstellen muss.
In jedem Fall ist es ratsam, bei der Bestellung im Internet darauf zu achten, in welchem Lieferzustand die Gehhilfe geliefert wird. Gibt es keine entsprechende Vormontage, macht es möglicherweise mehr Sinn, den Rollator bei einem anderen Onlineshop oder bei einem stationären Händler in der Umgebung zu kaufen und gleich montiert liefern zu lassen.
Fachgerechte Beratung und Einweisung ist vorgeschrieben
Der Gesetzgeber hat vor der Nutzung von Rollatoren eine fachgerechte Beratung und Einweisung vorgeschrieben. Klar ist, dass diese bei einer Bestellung im Internet kaum möglich ist. Ist ein Händler Vertragspartner der Krankenkasse, ist dieser Service aber durchaus gegeben und für den Rollatornutzer sogar kostenlos. Vor allem die Einweisung, aber auch die individuelle Einstellung des Rollators – beispielsweise auf die Sitzhöhe und die benötigte Armlänge für die Griffe – ist wichtig, um vor allem ein allfälliges Sturzrisiko zu vermeiden.
Grundsätzlich kann man zwischen drei Rollatorkategorien unterscheiden, nämlich
- Wohnungsrollator
- Außenrollator
- Alltagsrollator, der sowohl im Innen- als auch im Außenbereich genutzt werden kann.
Auch in Sachen Ausstattung und Konfiguration unterscheiden sich die Rollatoren. Hier gibt es die Standardmodelle, die meist die günstigste Variante darstellen. Sie sind für Personen mit einer normalen Gehbehinderung oder für ältere Menschen geeignet. Der Standardrollator besteht aus vier Rädern, die entweder luftbereift oder aus Vollgummi sind. Er verfügt über ein Bremssystem und höhenverstellbare Handgriffe. Die meisten Modelle dieser Version können einfach zusammengefaltet und im Kofferraum verstaut werden.
Die Premiummodelle bieten meist mehr Zubehör wie etwa einen Stockhalter oder einen Korb und sogar eine Rückenlehne. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass Zubehör für den Rollator, das nicht ärztlich verordnet wurde, vom Betroffenen selbst bezahlt werden muss.
Außerdem gibt es noch sogenannte Kombimodelle, bei denen mit wenigen Handgriffen aus einem Rollator ein Rollstuhl entsteht. Diese sind vor allem für Personen geeignet, die an Rheuma oder Multipler Sklerose leiden. Auch diese Sondermodelle können bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezahlt werden. Auch bei anderen schweren Erkrankungen wie einer halbseitigen Lähmung oder Arthritis oder individuellen motorischen Fehlfunktionen können diese Sondermodelle durch die Krankenkasse bezogen werden.
Bei Defekt des Rollators ist das Sanitätshaus zuständig
Wird der Rollator im Laufe der Nutzung kaputt, kann man sich an das Sanitätshaus bzw. den Lieferbetrieb wenden. Diese sind innerhalb der ersten Jahre für die Wartung und Reparatur zuständig. Wie lange diese Regelung Gültigkeit hat, hängt von den Regelungen der Krankenkasse ab. Wird ein Rollator privat gekauft, müssen auch etwaige Reparaturen selbst bezahlt werden.
Rollator auf Rezept abgelehnt – preiswerte Alternative
Es kann sein, dass der behandelnde Arzt keine medizinische Notwendigkeit sieht und somit keinen Rollator auf Rezept verschreibt.Wer aber dennoch nicht auf die Unterstützung durch einen Rollator verzichten möchte, kann auf folgende Alternative zurückgreifen. Neben dem Rollator auf Rezept und dem Neukauf gibt es nämlich die preiswerte Option, einen Rollator gebraucht zu verwenden. In unsrem Artikel „Rollator kaufen oder gebraucht verwenden? Vor- & Nachteile“ finden Sie alle wichtigen Inforamtionen hierzu.
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