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Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit. So geht's.

Geschrieben von libify | Jul 8, 2024 9:10:00 AM

Pflegebedürftige Menschen haben im Alltag ganz besondere wohnliche Ansprüche. Es ist aber nicht immer möglich, den aktuellen Wohnraum entsprechend umzugestalten und umzubauen, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Deshalb ist ein Umzug und damit verbundene meist hohe Umzugskosten, für Pflegebedürftige manchmal unumgänglich. Wenn solche Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohnumfeld zu verbessern, kann von der Pflegekasse ein entsprechender Zuschuss zu den Umzugskosten gewährt werden. Wie Sie diesen Zuschuss bekommen, erfahren Sie hier.

Bis zu 4000 Euro Zuschuss zu den Umzugskosten sind möglich

Damit von der Pflegekasse ein Umzugskostenzuschuss bewilligt wird, muss der Pflegebedürftige einen entsprechenden Pflegegrad vorweisen können, also mindestens Pflegegrad 1. Ist also ein Umzug erforderlich, können auch Sie diesen Zuschuss beantragen. Den Antrag stellen Sie direkt an die Pflegekasse. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, dass Sie sich vor dem Umzug eine schriftliche Bestätigung bei der Pflegekasse holen, wenn es um die Kostenübernahme für einen Umzug zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geht.

Die Voraussetzungen für die Übernahme der Umzugskosten über die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 4000 Euro lauten:

  • Die neue Wohnung wurde von der Pflegekasse im Vorfeld geprüft und für die pflegebedürftige Person als geeignet eingestuft
  • der Umzug verbessert Ihre aktuelle Situation in Bezug auf eine selbständige Lebensführung, bzw. die Situation der häuslichen Pflege wird erleichtert

Meist ist es das Ziel, in eine so genannte barrierefreie Wohnung umzuziehen. Der Umzug kann entweder innerhalb eines Wohngebäudes oder sogar deutschlandweit erfolgen. Wenn Sie pflegebedürftig sind und im Alter nicht ins Pflegeheim möchten kann Ihnen ein Umzug in ein geeignetes Umfeld mehr Lebensqualität bieten. Wichtig ist immer, dass der jeweilige Pflegegrad einer klaren Diagnose zugrunde liegt. Eventuell planen Sie in eine ebenerdige Wohnung umzuziehen oder Sie ziehen vom Land in die Stadt.

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Wer bewilligt den Zuschuss für die Umzugskosten?

In den meisten Fällen ist es die Pflegekasse, die den entsprechenden Zuschuss bewilligt. Es können aber auch andere Leistungsträger je nach Situation dafür eine Genehmigung erteilen. Wenn Sie zum Beispiel einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel haben, können Sie Ihren Antrag auch direkt an die zuständige Behörde stellen.

Umzugskosten können für pflegebedürftige Menschen schnell eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Umzug ist deshalb eine hilfreiche und sinnvolle Option.

Welche Teile der Umzugskosten werden berücksichtigt?

Die gesamten Umzugskosten setzen sich aus vier Hauptteilen zusammen, welche für einen Zuschuss berücksichtigt werden:

  • Arbeitslöhne
  • zusätzliche Gebühren
  • Materialkosten
  • Beratungskosten und Vorbereitungshandlungen

Ist ein Umzug notwendig?

Wenn die Veränderung Ihres Wohnumfeldes tatsächlich notwendig ist, erteilt die Behörde dazu auch die entsprechende Bewilligung. Genau deshalb muss eine Pflegestufe vorgewiesen werden. Für den Antrag füllen Sie ein Formular aus. In diesem Formular sollten Sie klar erläutern, weshalb Ihnen ein Umzug im Zusammenhang mit Ihrer Pflegebedürftigkeit im Alter Ihre Lebensumstände erleichtert und verbessert.

Zusätzliche Bestätigungen von Pflegekräften und Ärzten können Ihnen dafür den Rücken stärken. Warten Sie mit diesem Antrag nicht zu lange, wenn die Entscheidung für einen Wohnungswechsel gefallen ist. Erst dann, wenn Sie die Bewilligung in der Tasche haben, sollten Sie sich an entsprechende Umzugsunternehmen wenden.

Der Kostenzuschuss für Ihren Umzug wird an den vorliegenden Pflegegrad angepasst. Deshalb ist die Höhe dieser Zuschüsse unterschiedlich. Auf jeden Fall sollten Sie die Angebote für sogenannte Seniorenumzüge vergleichen, bevor Sie zuschlagen.

Wenn Sie selbst als pflegebedürftige Person mit den Formularen, Kostenkalkulationen und der gesamten Bürokratie überfordert sind, sollten Sie sich Unterstützung holen. Am besten bitten Sie bei diesem Antrag ein Familienmitglied um Hilfe. Andernfalls sollten Sie sich dafür an eine vertraute Person oder an eine Pflegekraft wenden, wenn es um den Kostenzuschuss für Ihren Umzug geht.