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Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen - so geht's

Geschrieben von libify | Jan 8, 2025 3:15:17 PM

Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen durch den Staat, die als direkte Zahlung oder auch indirekt z.B. durch steuerliche Vorteile funktionieren. Eine dieser Hilfen im Steuersystem ist das System der haushaltsnahen Dienstleistungen, die bei der Steuererklärung abgesetzt werden können.

Dies lohnt sich in der Regel sehr und umfasst überraschend viele alltägliche Hilfen. Daher erklären wir Ihnen in diesem Artikel, welche Dienstleistungen absetzbar sind und inwiefern sich der Hausnotruf steuerlich lohnen kann.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Der Begriff “haushaltsnahe Dienstleistungen” ist unscharf definiert als jede Tätigkeit, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden, im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen und gegebenenfalls an externe Dienstleister auslagerbar sind, wobei dies keine Bedingung ist. Die bekanntesten Beispiele sind Haushaltshilfen, Fensterputzer, Hilfe in der Gartenpflege und Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Gerade Familien, in denen Angehörige gepflegt werden, profitieren sehr von diesen Dienstleistungen, da sie Zeit und Energie für die Pflege benötigen. Daher sind viele solcher Leistungen steuerlich absetzbar, um eine direkte finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Zudem reduziert dies die Schwarzarbeit in dem Bereich und sichert außerdem älteren Personen den Verbleib in den eigenen 4 Wänden auch bei Pflegebedürftigkeit.

Wichtig ist zu beachten, dass die medizinische Pflege nicht als haushaltsnahe Dienstleistung zählt. Denn einerseits muss sie von Fachpersonal ausgeführt werden, andererseits steht sie auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Haushaltsführung, selbst bei der häuslichen Pflege. 

Sind Handwerkerleistungen haushaltsnahe Dienstleistungen?

Auch Handwerkerleistungen müssen von Fachpersonal ausgeführt werden und sind daher oft keine Tätigkeiten, die üblicherweise durch Mitgliedern des Haushalts erfolgen. Auch bei Reparaturen oder baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit gilt dies. Jedoch gibt es einige Zuzahlungen oder Unterstützungsleistungen aus anderen Budgets, die gegebenenfalls für eine für die Barrierefreiheit oder die häusliche Pflege notwendige Maßnahme in Frage kommen. Darüber hinaus können Sie generell 20 % der Kosten von Handwerkleistungen direkt bei der Steuererklärung als solche absetzen, wobei diese höchstens 1200,00 € betragen dürfen.


Wann kann man haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen?

Auch wenn eine Tätigkeit unter die Definition der haushaltsnahen Dienstleistung fällt, so müssen einige Dinge bei der Absetzung beachtet werden. 

Vor allem ist wichtig, dass Sie Nachweise über die Kosten führen. Das Finanzamt verlangt dafür die Vorlage der Rechnung und eines Kontoauszugbelegs. Aus dieser Rechnung muss dann hervorgehen, welche Leistungen erbracht wurden. Der Kontoauszug belegt, dass auch tatsächlich Sie die Kosten getragen haben. Denn nur dann können Sie die Kosten auch steuerlich geltend machen, eine Übertragung ist nicht möglich. 

Falls also nicht Sie als pflegende Angehörige, sondern die pflegebedürftige Person selbst die Kosten trägt, kann auch nur diese sie in der Steuererklärung angeben. Unproblematisch hingegen ist, wenn Sie die Kosten tragen für eine Dienstleistung, die nicht Ihnen, sondern einer nahestehenden, pflegebedürftigen Person zugute kommen. 

Sie können dann bis zu 20 % bzw. 4000,00 € an tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch, wenn Sie für mehrere Haushalte, z.B. den eigenen und den ihrer pflegebedürftigen Eltern, Kosten tragen. 

Wenn Sie jemandem in einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt haben, so können Sie bis zu 510,00 € bzw. 20 % der Kosten absetzen.

Im Übrigen können Sie auch dann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, wenn die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim oder einer betreuten Wohnung lebt. Oft ergänzen solche Dienstleistungen dann das pflegerische Angebot, sodass ein individueller Alltag besser zu gestalten ist.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der häuslichen Pflege

Bei den meisten Tätigkeiten liegt es auf der Hand, dass sie zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören. Allerdings ist immer zu beachten, dass auch hier lediglich die aktive Arbeit selbst gezählt wird. Andere Kosten wie Materialkosten, Liefergebühren bei Essensbestellungen oder Wäsche und Verwaltungsgebühren sind nicht steuerlich absetzbar, weil sie nicht in die Kategorie einer Dienstleistung fallen. 

Unterstützung im Haushalt

Die meistgenutzte Hilfe ist die Haushaltshilfe. Das Einsatzgebiet ist dabei vielfältig und oft individuell geregelt, von der Unterstützung beim Putzen bis zum Kochen. Aber auch Dinge wie Fensterputzen oder sogar das Ausführen des Hundes sind zulässig. Die Steuervorteile betreffen hier den Arbeitslohn sowie die Fahrtkosten der Person zu ihnen, solange beides in Rechnung gestellt wurde. 

Die Art der Einstellung ist dabei nicht entscheidend. Es gelten sowohl Initiativen wie Nachbarschaftshilfen wie auch sogenannte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. 

Unterstützung in der persönlichen Pflege

Die meisten Dienstleistungen, die die Pflege betreffen, gehören zur medizinischen Pflege und müssen von Fachpersonal ausgeführt werden. Zu unterscheiden ist davon die Unterstützung in der persönlichen Pflege, die von pflegenden Angehörigen oder Hilfen geleistet wird. Oft betrifft dies Hilfe beim selbstständigen Waschen oder anziehen, aber auch Betreuung und Beschäftigung der pflegebedürftigen Person. 

Medizinische Leistungen

Medizinische Leistungen werden von einem Pflegedienst geleistet und fallen nicht unter die haushaltsnahen Dienstleistungen. Entsprechend fällt auch die gestellte Rechnung aus. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Kosten für die medizinischen Leistungen erstattet zu bekommen oder direkt abrechnen zu lassen. 

Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung

Ein Hausnotrufsystem ist eine Dienstleistung, die pflegebedürftige und ältere Menschen im Alltag Sicherheit und Selbstständigkeit ermöglicht. Es besteht technisch üblicherweise aus einer Basisstation und einem Notfallknopf, der um das Handgelenk oder um den Hals getragen wird. Bei Betätigung des Knopfes stellt das Basisgerät eine Verbindung zur Telefonzentrale des Anbieters her. Je nach Situation und Notfall wird dann die passende Hilfe organisiert. 

Der große Vorteil eines Hausnotrufsystems liegt darin, dass rund um die Uhr und jeden Tag diese Telefonzentrale besetzt ist und somit jederzeit schnell Hilfe gerufen werden kann. Das kann nach einem Sturz oder bei einer akuten Erkrankung sogar lebensrettend sein. Das System gibt dabei sowohl den Betroffenen wie auch den Angehörigen die Sicherheit, nie allein zu sein. Dadurch können viele Ältere wesentlich länger im gewohnten Zuhause verbleiben, auch wenn sie sturzgefährdet oder chronisch erkrankt sind. 

Wann ist ein Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Die Kosten für einen Hausnotruf sind unter Umständen steuerlich absetzbar, da er eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellen kann. Dies umfasst nur die tatsächliche Leistung, also der Hilfsservice, und nicht das Gerät oder andere Anschaffungskosten. Der Hilfsservice beim Hausnotruf umfasst die Leistungen, die direkt mit der Notrufzentrale verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die 24/7-Bereitschaft, eingehende Notrufe zu bearbeiten, die Organisation von Hilfe im Notfall (wie das Alarmieren von Angehörigen oder Rettungsdiensten) sowie die laufende Betreuung und Wartung des Notrufsystems durch die Zentrale. Dann können die üblichen 20 % oder bis zu 4000,00 € steuerlich geltend gemacht werden.

Eine besondere Voraussetzung ist hier, dass tatsächliche Kosten entstehen. Da die Kosten für einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekassen entweder bezuschusst oder sogar vollständig übernommen werden, können sie dann nicht mehr in der Steuererklärung aufgeführt werden. Auch diejenigen Kosten, die nicht mehr durch die Pauschale der Pflegekassen abgedeckt sind, sind ausgeschlossen. 

Welche Kostenzuschüsse gibt es noch für den Hausnotruf?

Bereits ab Pflegegrad 1 ist eine Bezuschussung von 30,35 € durch die Pflegekasse für den Hausnotruf möglich. Die handelsüblichen Basispreise orientieren sich an dieser Pauschale, sodass Sie bei vorhandenem Pflegegrad grundlegende Funktionen nahezu ohne eigene Kosten erhalten. 

In manchen betreuten Wohneinheiten ist ein hauseigener Hausnotruf auch bereits in den Mietvertrag integriert, den Sie aber natürlich nicht nutzen müssen und den Sie auch durch einen anderen Anbieter austauschen lassen können. Dann übernimmt häufig der Träger der Wohneinrichtung in Ihrem Namen und mit Ihrer Einwilligung die Beantragung bei der Pflegekasse.

Tipps: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Wenn Sie unsicher sind, welche Dienstleistungen Sie in der Steuererklärung angeben können, so helfen Ihnen versierte Steuerberatungen oder auch die Verbraucherzentrale. Bei vielen Firmen, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, sind die Rechnungen auch bereits so gestellt, dass Sie problemlos als Nachweis dienen und eingereicht werden können. 

Achten Sie darauf, dass Sie immer korrekte Rechnungen für die Dienstleistungen erhalten und auch abheften. So ersparen Sie sich Aufwand, wenn das Finanzamt Nachweise für die erbrachte Dienstleistung anfordert. 

Fazit

Es lohnt sich häufig, die Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen, mit denen der Staat pflegende Familien oder pflegebedürftige Personen unterstützen will. Zwar ist nur ein Teil der Kosten absetzbar, jedoch kann dies einen entscheidenden Unterschied machen. Auch ein Hausnotruf, der den Alltag sichert und somit Selbstständigkeit fördert, kann für Sie Steuervorteile bringen, wenn er nicht bereits von der Pflegekasse bezahlt wird.

Fragen Sie gegebenenfalls bei Stellen wie der Verbraucherzentrale nach, welche der von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen für die Steuervorteile in Frage kommen.