Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit haben Versicherte Anspruch auf im Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog hinterlegte Hilfsmittel. Doch welchen Unterschied macht hier der Versicherungstarif, welche Produkte werden erstattet und wie werden Hilfsmittel richtig beantragt? Libify beantwortet die meistgestellten Fragen rund um das Hilfsmittelverzeichnis bzw. Pflegehilfsmittelverzeichnis und gibt einen Überblick über die geförderten Produktbereiche.
Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis ist ein Produktverzeichnis mit mittlerweile über 30.000 Einträgen. Alle diese Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, die durch eine Krankheit oder Behinderung auftretenden Einschränkungen zu vermindern oder zu kompensieren und werden deshalb vom GKV-Spitzenverband nicht nur auf den Nutzen des Produkts kontrolliert, sondern auch, ob es für den eingesetzten Zweck tauglich und sicher genug ist. Das Heilmittelverzeichnis steht sowohl Krankenversicherten, als auch Krankenkassen und Ärzten als einheitliche Informationsquelle zur Verfügung.
Kranke oder pflegebedürftige Patienten haben das Recht darauf, dass die für die Behandlung und Betreuung notwendigen Hilfsmittel von der zuständigen Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.
Generell gilt: Das Hilfsmittelverzeichnis ist allgemeingültig für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig von der zuständigen Krankenkasse. Privat krankenversicherte müssen jedoch auf ein anderes Verzeichnis zurückgreifen. Der sogenannte Hilfsmittelkatalog beinhaltet alle Hilfsmittel, die von den privaten Krankenkassen übernommen werden.
Je nach Tarif wird hier zwischen dem offenen und dem geschlossenen Hilfsmittelkatalog unterschieden. Eine Krankenversicherung mit Zugang zum offenen Hilfsmittelkatalog bietet eine deutlich größere Auswahl an eingetragenen Produkten, kostet aber auch mehr, als ein Tarif mit der geschlossenen Alternative.
Pflegehilfsmittel zur
Die gesamte Liste des Hilfsmittelverzeichnis und weitere Details zu den einzelnen Produkten können sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nachschlagen.
Hilfsmittelverzeichnis: Selbstbeteiligung und Mehrkostenerklärung
Kosten für die Anschaffung der Hilfsmittel werden in der Regel nicht vollständig übernommen. Der Versicherte muss meist eine kleine Selbstbeteiligung beisteuern. Diese beträgt im Normalfall mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr, als das Hilfsmittel selbst kostet.
Ausnahme: Für Hilfsmittel, die für den Verbrauch gedacht sind (z.B. Binden, Spritzen, etc.) übernimmt der Versicherte 10 Prozent der Kosten mit einem Limit von 10 Euro pro Packung.
Viele Personen entscheiden sich dazu, nicht das von der Krankenkasse vorgegebene Standardmodell zu besorgen, sondern entscheiden sich für eine teurere Ausführung des Hilfsmittels, die mehr Funktionen bietet. In einem solchen Fall muss mit der Krankenkasse abgesprochen werden, ob diese die zusätzlich anfallenden Kosten übernimmt. Hier sollten Sie sich auf die zusätzlichen Funktionen des teureren Modells beziehen und erklären, warum diese in Ihrem Fall notwendig sind.
Auch bei einer Bestellung im Internet ist ein vorheriger Kontakt mit den Kassen nötig, da diese oft feste Vertragspartner haben, an die Sie gebunden sind und von denen die Hilfsmittel bezogen werden müssen. Die Anschaffung auf eigene Kosten ist natürlich immer möglich.
Falls Sie weitergehende Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln benötigen, schauen Sie sich unsere Schritt für Schritt Anleitung an.
Auch bei Reparaturen, Überprüfungsarbeiten und Ersatzbeschaffung werden die anfallenden Kosten für den Versicherten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sogar Betriebskosten, wie Strom und Versicherung, sind abgedeckt. Wichtig ist nur, dass die Krankenkasse lediglich solche Kosten übernimmt, die mit dem Lieferanten vereinbart worden sind. Alle darüber hinaus anfallenden Beträge muss der Versicherte selbst begleichen.