Viele der pflegebedürftigen Personen sind verpflichtet, tagtäglich Medikamente einzunehmen. Wenn Sie die Aufgabe der Pflege Ihrer Angehörigen übernehmen, sollten Sie auch dazu einiges Wissen vorweisen können, um Verwechslungen oder andere Komplikationen bei der Medikamentengabe zu vermeiden. Ein Medikamentenplan schafft dabei Übersicht.
Professionelle Pflegekräfte setzen in Zusammenhang mit der Verabreichung von Medikamenten auf einen Medikamentenplan, der gewährleistet, dass der Überblick bewahrt wird und Fehler tunlichst vermieden werden. Dabei ist es wichtig, diesen Plan aktuell zu halten. Was für die professionelle Pflege gilt, macht auch für die Laienpflege durch Angehörige Sinn. Der Medikamentenplan kann mit der sogenannten 5-R-Regel oder auch 6-R-Regel erstellt werden. Diese 5 bzw. 6 R setzen sich wie folgt zusammen:
Als Erweiterung, die in vielen Fällen Sinn macht, gilt es noch auf
zu setzen.
Wichtig ist, dass Sie als pflegender Angehöriger die Arzneimittel gut kennen und vor allem über deren Wirkung Bescheid wissen. Ein Medikamentenplan ist aber auch wichtig, wenn Sie Ihren Verwandten einmal in stationäre Pflege geben oder kurze Zeit von einer anderen Person pflegen lassen müssen. Denn ein Blick auf dieses Schriftstück gewährleistet, dass der Betroffene auch in Ihrer Abwesenheit die richtige Medikamentengabe erhält.
Unabhängig davon wie viele Medikamente Ihr pflegebedürftige Angehöriger nehmen muss, sollten Sie den oben erwähnten Medikamentenplan erstellen. Notieren Sie dazu folgende Informationen:
In Zeiten, in denen nahezu jeder über ein Smartphone verfügt und zur eigenen Sicherheit ist es auch eine Überlegung wert, statt eines Medikamentenplanes auf Papier auf eine entsprechende App zu setzen. Eine der am häufigsten genutzte ist die Medisafe App, die nicht nur einen Überblick der verschriebenen oder einzunehmenden Medikamente gibt, sondern auch an deren pünktliche Einnahme erinnert. Sehr nützlich und praktisch ist auch die Anwendung, die den Vorrat an Arzneien verwaltet, so wissen Sie immer, wann Sie ein neues Rezept besorgen müssen. Auch die MedPlaner App ist eine gute Unterstützung beim Medikamentenplan. Sie erhalten Sie ebenso wie die Medisafe App kostenlos.
Beachten Sie, dass seit 01.10.2016 für Patienten, die mehr als drei ärztlich verordnete Medikamente einnehmen müssen, der Anspruch auf einen Medikamentenplan besteht. Wenn Sie diesen regelmäßig heranziehen und vielleicht die Medikamentengabe noch durch einen entsprechend praktisch aufgebauten Medikamentendispenser oder eine entsprechende Pillendose erweitern, haben Sie alle notwendig verschriebenen Medikamente für einen Tag oder sogar eine ganze Woche immer griffbereit zur Hand.
Unter dem etwas sperrigen Begriff der Darreichungsform finden Sie die Zubereitung eines Medikaments. Meist besteht dieses aus Wirkstoffen und sogenannten Hilfsstoffen, kaum einmal gibt es eine reine Verarbeitung des Wirkstoffes alleine. Es gibt die Darreichungsformen „fest“, „halbfest“ und „flüssig“. Während Tabletten, Dragees oder Kapseln und Granulat oder Zäpfchen unter die feste Darreichungsform fallen, gelten Salben, Cremes, Pasten oder Gels und Pflaster als halbfeste Medikamente. Suspensionen, Emulsionen, Lösungen, aber auch Injektions- und Infusionslösungen sowie Tropfen sind Beispiele für eine flüssige Darreichungsform.
Medikamente können unterschiedlich verabreicht werden. Die Fachbegriffe dafür lauten „enteral“, was bedeutet, dass die Arznei über den Verdauungstrakt wirkt und „oral“ oder über die Mundschleimhaut bzw. den Enddarm, also „rektal“, verabreicht wird. Muss ein Medikament den Verdauungstrakt umgehen, wird es parenteral verabreicht. Deshalb wird es entweder lokal oder topisch verabreicht. Beispiele für derlei Medikamente sind etwa Augen- und Ohrentropfen aber auch Inhalationen. Wird ein Medikament gespritzt, kann dies entweder intravenös, also direkt in die Vene erfolgen, intramuskulär, in den Muskel, oder aber subkutan, also direkt unter die Haut, erfolgen.
Wenn Sie als pflegender Angehöriger Medikamente verabreichen, sollten Sie auch die Verträglichkeit im Blick haben. Denn es ist klar, dass jedes Medikament nicht nur Wirkungen, sondern auch Nebenwirkungen und vielleicht sogar Wechselwirkungen hat. Gerade wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ein neues Medikament verschrieben bekommen hat, gilt es genau zu beobachten, ob es zu Unverträglichkeiten oder Nebenwirkungen bzw. Verhaltensänderungen kommt.
Ein ärztliches Rezept ist eine sogenannte ärztliche Verordnung, die es etwa dann gibt, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nicht selbst die Medikamente nach Verordnung einnehmen kann. Auch wenn Sie nicht selbst das Medikament verabreichen können oder dürfen – etwa eine Infusion – brauchen Sie Unterstützung von einem Pflegedienst. Dieser übernimmt dann die Medikamentengabe, wobei die Kosten dafür von der Krankenkasse getragen werden.
Beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur Verabreichung von Medikamenten für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kein Pflegegrad vorliegen muss. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes werden mit der Krankenversicherung abgerechnet.
Ihren pflegebedürftigen Angehörigen richtig mit Medikamenten zu versorgen, ist eine wichtige Aufgabe und für viele auch eine echte Herausforderung. Stellen Sie sicher, dass Sie die einzelnen Medikamente auch tatsächlich kennen und über deren Wirkungsweise Bescheid wissen. Entscheidend ist, sich exakt an die Angaben im vorhandenen Medikamentenplan zu halten und die richtige Applikation für die Medikamentengabe auch einwandfrei zu beherrschen.
Bei aller Sorgfalt kann es dennoch zu einer falschen oder irrtümlichen Verabreichung kommen. Dann ist es wichtig und entscheidend, sofort zu reagieren und den zuständigen Arzt oder sogar einen Notarzt zu rufen.
Werden Medikamente oral verabreicht, sollten Sie darauf achten, mit welchen Lebens- oder Nahrungsmitteln dies geschieht. Während Leitungswasser oft richtig ist, um etwa eine Tablette zu schlucken, sind Mineral- oder Heilwasser oft nicht tauglich. Handelt es sich bei dem Medikament um ein sogenanntes Direktgranulat, kann dies komplett ohne Flüssigkeit eingenommen werden, weil es sich unmittelbar im Mund auflöst.
Auch wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger vielleicht gerne ein Glas Milch trinkt, ist dies in Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten nicht unbedingt zu empfehlen. Denn das Kalzium, das darin enthalten ist, kann sich mit dem Arzneiwirkstoff verbinden, womit er nicht mehr vom Organismus aufgenommen wird.
Sollte Ihr pflegebedürftiger Antibiotika einnehmen müssen, besteht bei der Kombination mit Milch auch noch die Gefahr, dass sich Resistenzen herausbilden, womit der Wirkstoff nicht mehr ausreicht, um die Bakterien auch tatsächlich zu vernichten.
Eigentlich versteht es sich von selbst, dass Medikamente nicht in Kombination mit Alkohol verabreicht werden sollen. Denn die Wirkung wird dann entweder verstärkt oder aber auch gehemmt. Zudem können teilweise gefährliche Nebenwirkungen wie starke Kreislaufprobleme oder aber auch hoher Blutdruck entstehen.
Vor allem, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Schlaf- oder Beruhigungsmittel einnehmen muss, sollte tunlichst auf einen Schlummertrunk dazu verzichtet werden. Denn das kann zu gefährlichen Komplikationen führen. Auch bei der Einnahme von Schmerzmittel oder Psychopharmaka kann es zu riskanten Wirkungsverstärkungen kommen.
Vielleicht etwas verwunderlich mag es erscheinen, dass auch Orangen- oder Grapefruitsaft bei der Medikamenteneinnahme negative Wirkungen entwickeln können. Aber es ist erwiesen, dass diese Säfte einen schlechten Abbau der Wirkstoffe in Arzneien zur Folge haben können, womit es unter Umständen zu einer gefährlichen Überdosierung kommen kann.