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Pflegegeld für Angehörige und das Pflegeunterstützungsgeld

Geschrieben von libify | Jun 28, 2024 10:53:00 AM

Haben Sie schon mal von Pflegeunterstützungsgeld gehört? Immer mehr Familienangehörige kümmern sich hingebungsvoll um ihre kranken und pflegebedürftigen Verwandten. Sind auch Sie in dieser Situation, steht Ihnen ein Pflegegeld für Angehörige, finanziert durch den Staat, zu. Doch was genau versteht man unter Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld? Hier bedarf es einer Definition und Erklärung. Auch sollten Sie die notwendigen Voraussetzungen kennen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie zum Thema Pflegegeld für Angehörige und Pflegeunterstützungsgeld wissen müssen.

 

Wer genau ist ein Angehöriger eines Pflegefalls?

Eigentlich gehören hier all Ihre direkten Verwandten dazu. Also Ihre Großeltern, Eltern, Geschwister, Ihr Lebenspartner, Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin, Schwager und Schwägerin sowie Pflegekinder, Adoptivkinder und Ihr leiblicher Nachwuchs. Sie können aber auch Ihre Schwiegereltern sowie Ihre Enkelkinder betreuen.

Sinn und Zweck des Pflegeunterstützungsgeldes

Haben Sie in Ihrer Familie plötzlich einen pflegebedürftigen Menschen, dann steht es Ihnen als nahes Familienmitglied per Gesetz zu, eine berufliche Auszeit von zehn Tagen zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. So erhalten Sie für diese „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ die Möglichkeit, schnell und problemlos zu handeln. Denn eine bedarfsgerechte Pflege zu planen, zu organisieren und sicherzustellen, ist vor allem bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation enorm wichtig.
Gleichzeitig haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Gerade am Anfang erfüllt diese vom Staat garantierte finanzielle Hilfe ihren Zweck. Denn das Pflegeunterstützungsgeld soll Ihnen primär helfen, die Pflege Ihres Angehörigen und Ihre beruflichen Verpflichtungen besser vereinbaren zu können.

Pflegegeld für Angehörige: Pflegegesetz

Für die häusliche Pflege können Sie sich befristet vollständig von Ihren beruflichen Aufgaben freistellen lassen. Das verschafft Ihnen Luft zum Atmen und die nötige Zeit, alles Erforderliche für die Pflege Ihres nahen Angehörigen in die Wege zu leiten. Sie erhalten als Arbeitnehmer für die kurzfristige Arbeitsverhinderung auf Antrag eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Somit ersetzt Ihnen in dieser Zeit das Pflegeunterstützungsgeld das Entgelt Ihres Arbeitgebers. Denn wenn Sie sich von der Arbeit freistellen und dafür keinen Urlaub in Anspruch nehmen können oder wollen, haben Sie natürlich auch kein Recht auf das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber.

Sie haben durch das Pflegegeld für Angehörige die Möglichkeit, sich ohne gröbere finanzielle Einbußen voll und ganz um Ihren kranken bzw.- pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.

Ab dem 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld um 5 % erhöht. Diese Maßnahme unterstreicht die Absicht des Bundestages, die häusliche Pflege zu stärken. Pflegebedürftige Personen erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Mittel, um weiterhin in ihrem eigenen Zuhause betreut zu werden. Gleichzeitig soll die Erhöhung dazu beitragen, der Inflation entgegenzuwirken.

Antrag und Voraussetzungen

Um die Entgeltersatzleistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie als Versicherter bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen. Folgende Voraussetzungen sollten Sie zum Erhalt des Pflegeunterstützungsgeldes erfüllen:

  1. Es ist eine akute Pflegesituation eingetreten, die weder vorhersehbar noch zu erwarten war.
  2. Sie sind als Antragsteller ein naher Angehöriger des pflegebedürftigen Familienmitgliedes.
  3. Ihr naher Verwandter wurde bereits als pflegebedürftige Person eingestuft.
  4. Als berufstätiges Mitglied der Familie beanspruchen Sie mit Blick auf die Lage eine kurzzeitige
    Arbeitsverhinderung, welche im Artikel 2 des Pflegezeitgesetzes verankert ist.
  5. Das Pflegeunterstützungsgeld dürfen Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie von Ihrem
    Arbeitgeber während der beruflichen Auszeit keine Entgeltfortzahlung erhalten.
  6. Sie müssen sofort handeln, wenn die Pflegesituation Ihres nahen Verwandten ersichtlich ist.
    Stellen Sie auf schnellstem Wege bei dem Pflegeversicherungsunternehmen Ihres Angehörigen
    einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld.
  7. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss eingereicht werden,
    da allein der Befund eines Arztes die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nachweisen kann. Zudem
    macht das ärztliche Dokument auch die Erforderlichkeit bzw. die Dringlichkeit der Maßnahme deutlich.

Die Berechnung des Pflegunterstützungsgeldes

Die Grundlage für die Berechnung der finanziellen Unterstützung bietet die Kinderkrankengeld-Berechnung. Nach denselben Regularien richtet sich schlussendlich die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes. Dementsprechend ist Höhe der Entgeltersatzleistung stark von Ihrem monatlichen Einkommen als Arbeitnehmer abhängig. Sie erhalten in etwa 90 Prozent Ihres tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gesetzlich verankert sind Abweichungen sowie Spezifikationen und Sonderregelungen. Sie können sich an die Pflegeversicherung Ihres Verwandten wenden, um Unklarheiten zu besprechen und um auf dezidiert gestellte Fragen klare und ausführliche Antworten zu bekommen. Bei der Pflegeversicherung können Sie die Höhe Ihrer finanziellen Hilfeleistung berechnen lassen.

Wo, wann und wie soll der Antrag gestellt werden?

Das ärztliche Attest wird in der Regel sowohl bei einer privaten als auch bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung verlangt. Sie stellen den Antrag entweder bei der gesetzlichen Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Familienangehörigen oder bei dem privaten Versicherungsunternehmen. Sobald sich in Ihrem unmittelbaren Umfeld eine akute Pflegesituation abzeichnet, sollten Sie möglichst schnell einen entsprechenden Antrag stellen. Sie haben die Wahl, den Antrag telefonisch oder über ein Formular anzufordern.

Das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung

Der Unterschied zum Pflegeunterstützungsgeld besteht in erster Linie darin, dass das Pflegegeld nicht Sie als Pflegeperson erhalten, sondern das Geld direkt an den pflegebedürftigen Verwandten gezahlt wird. Das Pflegegeld kann, anders als das Pflegeunterstützungsgeld dabei außerdem auf längere Zeit gewährt werden. Letzteres dient wie beschrieben hauptsächlich zur schnellen Überbrückung einer Notsituation.

Die Pflegeversicherung und die Pflegegrade

Bei dem Geld für die Pflege von Angehörigen richtet sich die Höhe der monatlichen finanziellen Unterstützung nach dem anerkannten Pflegegrad. Früher gab es drei Pflegestufen, seit geraumer Zeit wird mit fünf Pflegegraden gearbeitet. Die Pflegeversicherung sieht für jede einzelne der fünf Pflegegrade eine adäquate finanzielle Unterstützung vor.

Reicht das Pflegegeld?

Das Pflegegeld für Angehörige, wird meist dem Betroffenen auf das Konto überwiesen. Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kann über die Verwendung des erhaltenen Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen. Im Normalfall gibt die pflegebedürftige Person das Geld regelmäßig an die pflegende Person weiter. Dies wird als Anerkennung für die betreuende und versorgende Person gewertet. Es sollte stets darauf geachtet werden, eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Pflege zu gewährleisten. Reicht das bezogene Geld nicht, so kann das Pflegegeld mithilfe von anderen Pflegediensten oder einer ambulanten Pflegesachleistung kombiniert werden.

Pflegende Angehörige können außerdem mit weiteren Leistungen rechnen. So erhalten Sie beispielsweise bei Bedarf Zuschüsse, wenn Sie sich im Urlaub befinden. Mit dieser finanziellen Hilfe können Sie einen Pflegedienst für Ihren nahen Verwandten beauftragen. Die Pflegeversicherung bezuschusst zudem eine Kurzzeitpflege. Eine weitere Entlastung bieten Ihnen diverse Angebote für die Nacht- und/oder Tagespflege.

Schlussbemerkung: Pflegegeld für Angehörige

Es geht allen voran darum, dass Sie als Angehöriger bereit sind, Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied jederzeit umfänglich zu unterstützen. Geben Sie deshalb ehrlich an, was Ihnen ohne eine pflegerische Unterstützung nicht möglich wäre. Nur wenn die Pflegebegutachtung auch wirklich alles Wesentliche inkludiert, kann vonseiten der Pflegeversicherung eine angemessene finanzielle Unterstützung erfolgen.

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen finden Sie auch in unserem Artikel „Rente für Pflege von Angehörigen rückwirkend – Geht das?“ und „Gibt es bei der Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Was steht mir zu?„.