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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - so erleichtern sie die Pflege

Geschrieben von libify | Nov 26, 2024 11:00:00 AM

Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch erleichtern Hilfsdiensten wie auch pflegenden Angehörigen die Pflege. Sie sorgen für eine hygienische und damit sichere Versorgung und sind damit essenziell in der Pflege. Deswegen zahlt die Pflegekasse in der häuslichen Pflege dafür eine feste Pauschale.

Aber was können pflegende Angehörige von diesem Budget finanzieren und welche anderen Hilfsmittel gibt es noch? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Unterschiede und geben Ihnen Tipps für die Beantragung der Pauschale für Pflegemittel zum Verbrauch.

Was sind Pflegemittel zum Verbrauch?

Pflegemittel zum Verbrauch umfasst alle, insbesondere Einmalprodukte, die in der täglichen Pflege unabhängig von der Erkrankung oder dem Pflegegrund zum Einsatz kommen. Zumeist stammen sie aus der Kategorie der Hygieneprodukte.

Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen und Einmalhandschuhe bilden dabei den größten Posten. Sie verringern das Ansteckungs- oder Entzündungsrisiko, indem sie Keime abtöten oder die Verbreitung unterbinden.

Dabei ist zu beachten, dass Desinfektionsmittel nicht für Sauberkeit sorgt, sondern lediglich Bakterien, Viren oder andere Verschmutzungen unschädlich macht. Händewaschen mithilfe von Seife und die Reinigung von Flächen mit Putzmitteln ist eine nötige Ergänzung für eine saubere und gesunde Pflege. Bei der Verwendung von Flächendesinfektion sollte auch auf das Tragen von Handschuhen geachtet werden, da sie die Hautschutzbarriere angreifen können.

Die richtige Desinfektion von Flächen und Händen ist ebenso wichtig, um die Hygiene zu wahren. Eine Anleitung dazu finden Sie in der Regel dem Desinfektionsmittel beigelegt oder auf die Flaschen aufgedruckt. Halten Sie sich unbedingt an diese, da sonst die Wirkung stark beeinträchtigt sein kann.

Mundschutz und andere Gesichtsmasken

Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie sind Gesichtsmasken ein bewährtes Mittel zur Vermeidung der Übertragung von Krankheiten durch die Luft oder als Tröpfcheninfektion. Masken gibt es in verschiedenen Schutzabstufungen: Als OP-Mundschutz, mit Sicherheitsschutz FFP2 und FFP3. Sie unterscheiden sich insbesondere in der Art der Ansteckungsvermeidung.

OP-Schutzmasken sind einfache Papiermasken, die verhindern, dass die tragende Person Flüssigkeiten wie Speichel oder beim Niesen in die Luft sprüht. Sie bietet keinen Filterschutz für Aerosole oder andere Krankheitserreger und bietet auch keine vollständige Übertragungsverhinderung.

FFP2- und FFP3-Masken schützen die tragende Person oder ihr Gegenüber durch Filter. FFP3-Masken liegen luftdicht an der Haut und sind somit bei richtiger Anwendung ein vollständiger Schutz für die tragende Person. Allerdings kann der Träger dabei immer noch Krankheitserreger in die Luft abgeben. FFP2-Masken schützen bei richtiger Anwendung auch die Umstehenden, allerdings verringern sie nur das Risiko.

Schutzkleidung

Gerade in der häuslichen Pflege kann es vorkommen, dass auch der Umgang mit Fäkalien und anderen Körperflüssigkeiten zum Pflegealltag gehört. Um die eigene Kleidung vor Verschmutzung und auch Krankheitserregern zu schützen, gibt es dünnen Bekleidungsschutz.

Beim Waschen einer pflegebedürftigen Person helfen Schutzschürzen vor Spritzwasser. Diese sind aber nicht geeignet als Infektionsschutz, da sie lediglich einen kleinen Teil der Kleidung bedecken.

Bettschutzeinlagen

Nicht nur für inkontinente Personen sind Bettschutzeinlagen oft ein wichtiges Gut. Auch bei leicht blutenden Wunden oder anderen nässenden Stellen helfen sie. Ebenso finden sie Anwendung beim Waschen oder anderer Körperpflege.

Abgrenzung zu anderen Pflegemitteln

Es gibt eine Vielzahl von Pflegemitteln, die zwar alle im Grunde verbraucht werden, jedoch nicht spezifisch unter den Begriff “Pflegemittel zum Verbrauch” fallen. Denn nur diese werden von der Pflegekasse mit dem Budget finanziert, während andere Pflegemittel in der Regel über andere Budgets bezahlt werden. Es handelt sich also vor allem um eine Kategorisierung, um die Abrechnung zu erleichtern.

Verordnete Pflegemittel

Während Pflegemittel zum Verbrauch nicht medizinisch indiziert sind, da sie unabhängig von einer Erkrankung gebraucht werden, gibt es auch Pflegemittel mit medizinischer Verordnung wie einem Rezept.

Das sind oft Maßnahmen zur Dekubitusbekämpfung und -prophylaxe, etwa Sitzringe, aber auch die eigentliche Inkontinenzversorgung (Stichwort: Windeln). Normalerweise werden sie von der behandelnden Hausärztin per Rezept verordnet und in der Apotheke eingelöst. Die Kosten trägt entsprechend die Krankenkasse, wobei ein Eigenanteil zwischen 5 und 10 Euro pro Produkt anfällt, solange Sie nicht vom Eigenanteil befreit sind.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel unterstützen die Pflege in verschiedenen Varianten. Als technisches Hilfsmittel gilt eine Maßnahme oder Produkt aber erst, wenn es im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50 bis 52 eingetragen ist. Dieses unterscheidet vor allem drei Gruppen: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege/Hygiene und Linderung von Beschwerden und zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität.

Gerade die erste Gruppe umfasst wichtige Hilfen wie das Pflegebett und Zubehör, Pflegebetttische und Multifunktionsrollstühle. Die Pflegekassen stellen sie üblicherweise als Leihgabe zur Verfügung.

Unterstützungshilfen aus der zweiten Gruppe können sowohl geliehen wie auch von der Pflegekasse bezuschusst werden. Es sind meist wiederverwendbare, praktische Geräte wie Duschwagen, Bettpfannen, Urinflaschen oder Haarwaschwannen. Auch Lagerungshilfen zählen zu dieser Gruppe.

In der dritten Gruppe übernehmen Pflegekasse und Krankenkasse auf Antrag teilweise oder auch vollständig Kosten für Hilfsmittel wie einen Hausnotruf. Hier lohnt sich größtenteils die Anfrage bei den zuständigen Kassen.

Überblick: Pflegemittel zum Verbrauch im Unterschied

Typische Pflegehilfsmittel Technische Pflegehilfsmittel Medizinisch indizierte Hilfsmittel
  •  Saugende Bettschutzeinlagen
  •  Hand- und / oder Flächendesinfektionsmittel
  •  Einmalhandschuhe
  •  Schutzschürzen für den Einmalgebrauch oder auch zur Wiederverwertung, aber auch
  •  Schutzmasken
  •  Pflegebett, ggf. samt Zubehör wie Tische zum Anrichten des Essens
  •  Roll- & Pflege-Rollstühle
  •  Toilettenstühle
  •  Lifter zum Transfer aus dem Bett in den Rollstuhl oder auch in die Badewanne
    sowie
  • Rollatoren und andere Hilfsmittel, die der Mobilität dienen
 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen

Der Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfolgt in der Regel als formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse. Beachten Sie, dass erst ab Bewilligungszeitpunkt die Kosten erstattet werden können.

Voraussetzung ist, dass die betreffende pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Sie sind bereits ab Pflegegrad 1 antragsberechtigt.

 

Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen. Ob dabei Angehörige die Versorgung allein übernehmen oder zusätzlich ehrenamtliche Hilfskräfte engagiert werden, spielt für eine Bewilligung keinerlei Rolle. Lediglich dann, wenn ein professioneller Pflegedienst die komplette Versorgung der oder des Pflegebedürftigen übernimmt, entfällt die Antragsberechtigung. Denn in diesem Fall werden die Pflegemittel direkt über diesen Dienstleister abgerechnet.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie diese Pflegehilfsmittel beantragen können, finden Sie in unserem entsprechenden Artikel zu diesem Thema.

Wie hoch ist das Budget für Pflegemittel zum Verbrauch?

Ihnen steht pro Monat eine Pauschale für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Diese beträgt 40 Euro für Dinge wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch Betteinlagen zur Verfügung. Ist der Antrag erst einmal bewilligt, können derartige Hilfsmittel selbst besorgt und mit den Kassen über ein spezielles Kostenübernahme-Formular monatlich abgerechnet werden.

Übersteigen die Kosten unbegründet diese Pauschale, müssen Sie die Differenz selber zahlen. Brauchen Sie aus individuellen Gründen z.B. spezielle Einmalhandschuhe oder Maskenzubehör, können Sie über eine Einzelfallentscheidung aber auch diese Kosten erstattet bekommen.#

Andere Pflegemittel beantragen

Andere Pflegemittel, als die Pflegemittel zum Verbrauch, können über verschiedene Wege bezuschusst oder sogar vollständig übernommen werden. Dabei spielt es eine Rolle, um welche Pflegemittel es sich handelt, da für diese unterschiedlichen Budgets oder auch unterschiedliche Kostenträger zuständig sind.

Verordnete Pflege- oder Hilfsmittel beantragen

Ist ein Hilfs- oder Pflegemittel medizinisch notwendig zur Versorgung, so stellt die behandelnde Hausärztin oder der Facharzt ein Rezept aus. Dies wird meist in der Apotheke eingelöst oder in einem Fachhandel für Sanitärbedarf.

Technische Pflegehilfsmittel beantragen

Technische Pflegehilfsmittel werden nur einmalig angeschafft oder dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen zur Verfügung gestellt. Eine genaue Aufstellung, was darunter fällt, wie auch eine Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln, finden Sie in unserem Artikel zum Pflegehilfsmittelverzeichnis. Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht verbindlich ist. Das bedeutet, für dort aufgeführte Hilfsmittel kann die Pflegekasse im Einzelfall auch die Kostenübernahme verweigern. Auch unterscheiden sich das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen und das der Pflegeversicherung.

Die technischen Pflegehilfsmittel beantragen Sie einzeln. Vorausgesetzt ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, die Pflege Zuhause, in einer WG oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens stattfindet und das Pflegemittel für den Einsatz und den Pflegebedürftigen auch geeignet ist.

 

Was muss noch beim Antrag beachtet werden?

Pflegedienste können Ihnen beim Beantragen anderer Pflegemittel helfen. Beachten Sie nur, dass bei Beamten und anderen beihilfeberechtigten Personen lediglich die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe durch die Pflegekasse selbst erstattet wird. Der Rest wird dagegen dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird dann über die Beihilfe beantragt und auch ausgezahlt.

Was ist die „Pflegebox“?

Am einfachsten gestaltet sich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen einer sogenannten „Pflegebox“: Die wird – meist online – bei den entsprechenden Anbietern bestellt und kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Die Anbieter rechnen die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Sehr praktisch ist der individuelle Zuschnitt: Benötigen Sie beispielsweise mehr Betteinlagen, können Sie Ihre Bestellung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale jederzeit ändern.

Auch wir von libify bieten Ihnen eine solche Pflegebox an, die wir Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen und Ihnen monatlich nach Hause liefern.

Fazit: Pflegehilfsmittel bieten hygienischen Schutz und Erleichterung

Die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein wichtiger Baustein in der hygienischen und damit sicheren Pflege. Sie schützen sowohl Pflegebedürftige als auch die Pflegepersonen und werden daher von den Pflegekassen bezahlt. Ideal sind die sogenannten Pflegeboxen, die Ihnen die Beantragung und Abrechnung ersparen und dabei ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.