Bei Pflegegrad 3 wird von schweren Einschränkungen bei Betroffenen ausgegangen. Daher sind Pflegegrad 3 Leistungen, die den Betroffenen zustehen, auch entsprechend umfangreicher als noch bei Betroffenen mit Pflegegrad 2.
Demnach fallen auch die Geldleistungen höher aus, die beim Vorliegen von Pflegegrad 3 gezahlt werden. Denn die belaufen sich, sollten Sie sich als pflegende Angehörige für eine Barauszahlung der Pflegegrad 3 Leistung entscheiden, auf immerhin 545,00 Euro pro Monat.
Dabei bleibt festzuhalten, dass das System der Pflege zunächst dreistufig aufgebaut war. Erst zum 1. Januar 2017 wurden die ehemals drei Stufen dann in nunmehr fünf Pflegegrade umgewandelt, die aus einer bestimmten Punktezahl (bei Pflegegrad 3 zwischen 47,5 und 70) resultieren, die verschiedene Kriterien wie die Mobilität, aber auch kognitive Fähigkeiten – respektive Einschränkungen derselben – zu Grunde legt.
Grundsätzlich geht es also darum, zu ermitteln, inwieweit eine pflegebedürftige Person ihren Alltag noch selbst bestreiten kann und wo – und vor allem wie viel – Hilfe gebraucht wird. Zum Beispiel bei der grundlegenden Körper- und Zahnpflege, aber auch bei der Blasen- und Darmentleerung.
Hierzu können dann, je nach Bedarf, auch Hilfsmittel wie Toiletten-Stühle und / oder Windeln durch den Hausarzt verordnet und von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden.
Zudem spielt auch die Mobilität, zum Beispiel die Fähigkeit, allein das Bett aufzusuchen und auch wieder zu verlassen, bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine ganz entscheidende Rolle. Nicht zu vergessen das soziale Verhalten der oder des Pflegebedürftigen (reagiert dieser eher gelassen oder gar aggressiv?) sowie die Notwendigkeit einer bestimmten Therapie.
Schließlich würden damit, zum Beispiel bei einer vorliegenden Niereninsuffizienz, die Verpflichtungen der pflegenden Angehörigen ja nochmals weiter gefasst.
Wer nun nach einem Besuch durch den MD als Pflegegrad 3 eingestuft wurde, hat Anrecht auf folgende Pflegegrad 3 Leistungen:
Zudem übernimmt die Pflegekasse:
Sollte sich eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 3 für eine Unterbringung im Heim entscheiden, stehen für die vollstationäre Pflege 1262,00 Euro im Monat zur Verfügung.
Auch pflegende Angehörige brauchen ihren Freiraum
Da auch pflegende Angehörige gelegentlich eine Auszeit benötigen oder auch mal krank werden können, steht zudem eine Summe von 1612 Euro pro Jahr für eine so genannte Verhinderungspflege zur Verfügung.
Somit federt der Gesetzgeber viele Härten, die sich im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit stellen, durchaus großzügig ab. Dennoch ist eine zusätzliche private Vorsorge sehr zu empfehlen, da das derzeitige System stark auf die ehrenamtliche Unterstützung durch pflegende Angehörige setzt. Ohne deren Einsatz würden die zur Verfügung stehenden Mittel für ein selbstbestimmtes Leben nämlich nicht ausreichen und viele pflegebedürftige Personen müssten frühzeitig ins Heim!