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Pflegezusatzversicherung – Was ist das und wann braucht man sie?

Stand 11. Juni 2024

Eine gute Möglichkeit, für später eventuell anfallende Pflegekosten vorzusorgen, stellt die Pflegezusatzversicherung dar. Abhängig vom jeweiligen Modell werden dabei die kompletten oder anteiligen Kosten für eine Pflege im Alter übernommen, die eine Pflichtversicherung nicht übernimmt. Ob eine Zusatzversicherung für jemanden Sinn macht, hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Was die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt Kosten, abhängig vom Pflegegrad und von der Art der Versorgung.

Der Pflegegrad richtet sich danach, wie stark die persönliche Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind.

Generell wird eine Pauschale von 125 Euro gewährt, der sogenannte Entlastungsbetrag. Damit soll die individuell benötigte Unterstützung im Haushalt und Alltag abgedeckt werden, zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe.

Für die Pflegegerade gelten zur Zeit folgende Beträge:

Alle Kosten, die über die gestzlichen Beträgen liegen, müssen Sie selbst tragen. Reicht Ihre Rente nicht aus oder ist Ihr Vermögen aufgebraucht, kommt das Sozialamt für Sie auf. Allerdings wird sich dieses an Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen werden, um die Kosten zurückzufordern. Unterhaltspflichtig sind zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner.

Wie hoch die anfallenden Kosten schlussendlich sind, hängt vom jeweiligen Dienstleistungsunternehmen ab. Selten werden Sie von einer ambulanten Pflege betreut, wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben. Achten Sie daher bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung darauf, dass diese vor allem die Pflegegrade 1 bis 3 ausreichend abdeckt.

 

Varianten der Pflegezusatzversicherung

Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung interessiert, findet am Markt dazu drei unterschiedliche Modelle. Allen gemeinsam ist, dass die Beiträge dafür vom jeweiligen Alter sowie dem individuellen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers abhängen. Zudem spielen die später erwünschten Leistungen eine erhebliche Rolle. Wer bereits Erkrankungen aufweist, muss mit einem Risikoaufschlag zur Prämie rechnen.

 

Pflegetagegeldversicherung

Bei dieser sogenannten Pflegetagegeldversicherung wird eine feste Summe vereinbart, die der Versicherungsnehmer im Fall der Pflegebedürftigkeit erhält. Die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Liegt nur ein niedriger Pflegegrad vor, gibt es meist auch nur einen Teil der vereinbarten Summe, besteht allerdings ein hohes Maß an Pflegebedürftigkeit, gibt es auch den vollen Tagessatz.

Der Vorteil dieser Versicherungsvariante ist, dass das Geld aus der Versicherung frei verwendet werden kann. Man kann es also entweder dazu nutzen, um einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren oder die Unterbringung in einem Pflegeheim. Wer möchte, kann damit aber auch eine Haushaltshilfe oder Freunde und Familie für ihre Hilfe bezahlen.

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Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den wirklichen Kosten, die anfallen, geleistet. Es müssen also keinerlei Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden.

Die Preise für Pflegetagegeldversicherungen variieren stark. Sie hängen von vielen Faktoren ab wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, gewählter Tarif und auch das Jahr des Vertragsabschluss. Auch können die Beiträge im Laufe der Jahre noch steigen, da ein deutlicher Anstieg der Pflegekosten jetzt schon absehbar ist. Vorab einen Preisvergleich anzustellen lohnt sich daher sehr.

 

Die Pflegekostenversicherung

Diese Versicherung als Variante einer Pflegezusatzversicherung gibt es in unterschiedlichen Versionen, denn während einige Tarife und Anbieter die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln, kann auch bei der Pflege zu Hause die Zahlung deutlich verkürzt werden. Es gibt eine pauschale Zahlung in Höhe dessen, was die Pflegepflichtversicherung für den Pflegegrad ohnehin zahlt.

Eine zweite Variante zielt auf den Nachweis der Pflegekosten ab. Hier wird nur ein Teil der Rechnungen übernommen, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht leistet. Das bedeutet, dass sich die private Pflegekostenversicherung nur an solchen Pflegekosten beteiligt, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung erscheinen. Damit kann das Geld aus der Versicherung nicht beliebig verwendet werden. Zudem gibt es in den meisten Fällen einen Höchstbetrag für die Geldleistungen.

Das betrifft zum Beispiel häufig die Kosten für Verpflegung und Unterkunft im Pflegeheim, die nicht zu den Pflegekosten gehören und somit aus dem Leistungskatalog herausfallen. Auch beginnt die Kostenübernahme in der Regel erst ab Pflegegrad 2 und nur selten ist eine Beitragsbefreiung vorgesehen.

Beachten Sie auch, dass die Erstattungsbeträge bei der Pflege durch Sie als Angehörige meist in den Pflegekostenversicherungen deutlich niedriger sind als bei der Pflegetagegeldversicherung.

Auch bei der Pflegekostenversicherung sind die Beiträge nicht einheitlich und können bis zu 100 Euro auseinanderliegen.

Die Variante der Pflegekostenversicherung eignet sich deshalb meist nur dann, wenn Sie für die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen einen professionellen Pflegedienst beauftragen.

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Die Pflegerentenversicherung

Diese Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung hat eine etwas andere Funktionsweise als die bisher genannten. Denn bei dieser Option ist der zu zahlende Beitrag für die komplette Laufzeit des Vertrages im Vorfeld festgelegt. Zu beachten ist allerdings, dass diese Tarife meist von Beginn an eher als teuer einzustufen sind.

Die Pflegerentenversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente, sobald eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Doch bei Pflegegrad 1 und manchmal auch bei Pflegegrad 2 gibt es nur eingeschränkte Leistungen oder noch gar keine finanzielle Unterstützung. Das ist als ungünstig einzuschätzen, denn das Statistische Bundesamt berichtet, dass knapp 50 Prozent aller Pflegebedürftigen entweder Pflegegrad 1 oder 2 aufweisen.

Die Leistungen bzw. Zahlungen bei der Pflege Rentenversicherung sind oft nach dem Pflegegrad gestaffelt. Die volle Rente gibt es dann oft nur bei Pflegegrad 5. Einige Anbieter haben in ihren Verträgen festgehalten, dass der Versicherte selbst den Prozentsatz der versicherten Rentensumme bei welchem Pflegegrad bestimmen kann. Das geleistete Geld kann im Anschluss komplett freihändig ausgegeben werden. Es ist auch unerheblich, ob Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause oder in einem Heim versorgt wird.

Im Gegensatz zum Pflegetagegeldversicherung oder der Pflegekostenversicherung kann bei der Pflegerentenversicherung der Vertrag auch gekündigt werden, ohne die bereits getätigten Einzahlungen zu verlieren. Somit sind Sie auch bei unvorhergesehenen Ereignissen oder finanziellen Engpässen, die über eine Beitragsaussetzung hinausgehen, abgesichert.

Der Pflege Bahr

Bei dieser Form der privaten Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine Option, die staatlich gefördert wird. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Pflegetagegeldversicherungen. Grundsatz dieser Pflegepolice ist, dass niemand abgelehnt werden darf, es gibt also keinerlei Gesundheitsprüfung. Zudem muss einem Versicherten, der Pflegegrad 5 hat, mindestens ein Pflegegeld in Höhe von 600 Euro monatlich bezahlt werden. Die sonstigen Leistungen, die Pflegegrade 1 bis 4 betreffen, sind der Höhe nach gestaffelt.

Wer alle Voraussetzungen für den Pflege Bahr erfüllt, bekommt eine Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat. Wichtige Voraussetzung ist, dass von Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen selbst mindestens 10 Euro im Monat in eine Pflegezusatzversicherung einbezahlt werden.

Sollte das Tagegeld aus dem Pflege Bahr allein für die Betreuung im Pflegefall nicht ausreichen, gibt es von vielen Anbietern der Versicherung unterschiedliche Kombi-Tarife, der aus einem geförderten und einem nicht geförderten Teil besteht. Der Nachteil des Pflege Bahrs besteht vor allem darin, dass es hier meist höhere Beiträge zu zahlen gibt. Denn da niemand abgelehnt werden darf, nutzen vor allem Menschen mit Vorerkrankungen diese Möglichkeit der Pflegeversicherung.

 

Beim Vertrag für die private Pflegezusatzversicherung müssen Sie auf einige Punkte achten

In erster Linie gilt es bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung auf die passende Höhe der Absicherung zu achten. Doch das ist nicht alles, es gibt weitere Kriterien. Dazu zählt unter anderem die Option „Zahlt unabhängig von Pflegeart und Pflegegrad“. Denn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sollte sich in jedem Fall die Möglichkeit offenhalten, entweder zu Hause oder in einem Heim gepflegt zu werden. Zudem sollte eine Pflegezusatzversicherung bei allen fünf Pflegegraden leisten und nicht nur bei besonders starkem Pflegebedarf.

Auch der Grundsatz „gleiches Geld für Profi- und Laienpflege“ sollte im Vertrag berücksichtigt werden. Vor allem in der ambulanten Pflege sollten die Leistungen erbracht werden, egal ob Ihr pflegebedürftiger Angehöriger durch Verwandte oder einen professionellen Pflegedienst versorgt wird.

Damit Geld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung bezogen werden kann, muss ein Nachweis des Pflegebedarfs erbracht werden. Dies funktioniert am besten so, dass sich der private Anbieter der Pflegezusatzversicherung an den Pflegegraden aus den gesetzlichen Pflegeversicherungen orientieren kann. Es ist zu begrüßen, wenn der Anbieter auf eine extra Untersuchung durch eigene Ärzte verzichtet, wenn bereits eine Einstufung seitens der Pflegepflichtversicherung vorliegt.

Wichtig zu beachten für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist der Aspekt der Wartezeit. Im besten Fall sollte in der Police ein Verzicht auf die Wartezeit vereinbart sein. Denn nur dann leistet die Versicherung auch, wenn der Versicherte bereits wenige Monate oder Jahre nach Abschluss der Police pflegebedürftig wird.

Beachten Sie den Punkt der rückwirkenden Leistungen in der Versicherungspolice. Meist zahlen Versicherungen erst dann, wenn Leistungen beantragt werden. Viel vorteilhafter ist es jedoch, wenn der Anbieter rückwirkend bereits ab dem Tag der offiziellen Feststellung des Pflegebedarfs Leistungen erbringt.

 

Auf Beitragsverzicht im Pflegefall und Beitragspausen achten

Wer sich den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung überlegt, der sollte auf den Aspekt der Beitragseinstellung im Pflegefall achten. Denn einige Anbieter verlangen die Beitragszahlungen auch dann noch, wenn bereits Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung bezogen werden. Damit die finanziellen Belastungen im Fall einer Pflege gering gehalten werden, macht es Sinn, dass ab spätestens Pflegegrad 2 keinerlei Beiträge mehr zu zahlen sind.

Auch Beitragspausen sollten in einem privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag möglich sein. Denn im Laufe der Berufsjahre kann es immer wieder zu schwierigen finanziellen Situationen kommen, die es erschweren, die Beiträge zu zahlen. Hier sollten Sie beachten, welche Gründe dazu akzeptiert werden und dass der Versicherungsschutz auch während der Zahlpause besteht.

Auch der umgekehrte Fall einer notwendigen Beitragspause sollte im Versicherungsvertrag enthalten sein. Die Rede ist von einer Erhöhungsoption. Denn aufgrund von Inflation und veränderten Lebenssituationen können plötzlich die ursprünglich vereinbarten Leistungen in der Police nicht mehr ausreichen. Deshalb macht es Sinn, im Tarif die Leistungen ohne aufwändige Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.

Bei vielen Versicherungsanbietern gibt es die sogenannte Leistungsdynamik in den Verträgen. Das heißt, dass die Leistungen des gewählten Tarifs regelmäßig erhöht werden sofern der Betroffene auch tatsächlich pflegebedürftig wird oder ist.

 

Bei Abschluss der Pflegezusatzversicherung auf die Vorerkrankungen achten

Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, wird vom Versicherer meist einer Gesundheitsprüfung unterzogen. Es ist wichtig und macht durchaus Sinn, diese Fragen zur Gesundheit komplett und vor allem ehrlich zu beantworten. Etwaige Vorerkrankungen dürfen keinesfalls verschwiegen werden. Meist wird dann zwar ein Risikozuschlag berechnet, doch wer eine Krankheit wissentlich verschweigt, riskiert eine Vertragskündigung und keine Leistungen im Pflegefall.

Wer unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, geht auf Nummer sicher, indem er eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage an einen Versicherungsmakler oder Berater stellt. Dieser fragt dann bei unterschiedlichen Anbieter entsprechend nach, ob eine Versicherung unter welchen Umständen möglich ist. Wichtig zu wissen ist, dass bei diesen Nachfragen sämtliche persönliche Angaben wie Name und Anschrift, aber auch das Geburtsdatum, geschwärzt sind.

Pflegezusatzversicherung abschließen

Fazit

Ob Sie nun eine private Pflegezusatzversicherung abschließen sollen oder nicht, müssen Sie letztendlich für sich selbst nach eigenem Ermessen entscheiden. Die zuvor genannten Punkte dienen jedoch als gute Entscheidungshilfen. Gehen Sie in sich, lassen Sie sich Zeit und versuchen Sie alle aufgelisteten Punkte zu berücksichtigen. So sind Sie für den Ernstfall bestens vorbereitet.

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