

Rentenbezugsbescheinigung
Was ist eine Rentenbezugsbescheinigung? ✓ Wer braucht sie? ✓ Wie erhält man eine? ✓ Alternative Nachweismöglichkeiten ✓ Fristen
Stand 05. Februar 2025
Die Rentenbezugsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für alle, die eine Rente beziehen. Sie spielt eine Rolle in der Steuererklärung, da Rentenzahlungen steuerpflichtig sein können und somit die Steuerlast ermittelt wird. Daher ist es wichtig, sie rechtzeitig zu erhalten, um sie fristgerecht einhalten zu können und die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Bescheinigungen der Rentenversicherung zu kennen.
Worauf müssen Sie also achten, wenn Sie Ihre Rentenbezugsbescheinigung einreichen und welche Unterlagen benötigen Sie außerdem? Dies und weiteres erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Was ist eine Rentenbezugsbescheinigung?
Die Rentenbezugsbescheinigung, auch Rentenbezugsmitteilung genannt, bezeichnet ein offizielles Dokument der Deutschen Rentenversicherung, das einmal jährlich an alle Empfänger von Renten versandt wird. Es weist die Höhe der im betreffenden Jahr ausgezahlten Rente nach, sowie weitere für die Finanzämter wichtige Rentendaten wie Sonderzahlung oder Nachzahlungen. Die Bescheinigung ist aber nicht nur für die Frage der Einkommensteuer auf Renten wichtig, sondern kann generell als Nachweis für den Bezug einer Rente genutzt werden.
Inhalt der Rentenbezugsbescheinigung
In der Rentenbezugsbescheinigung sind alle relevanten Daten zur gezahlten Rente des Vorjahres aufgeführt. Das beinhaltet nicht nur die Höhe der Zahlung, sondern auch der Name des Rentenempfängers, die Rentenversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), um die Zahlung zweifelsfrei zuordnen zu können. Zusätzlich zeigt die Bescheinigung, welche Informationen bereits an das Finanzamt übermittelt wurden. Diese Übersicht erleichtert die Steuererklärung, da Rentner im Voraus nachvollziehen können, welche Angaben bereits erfasst und verarbeitet wurden.
Die gezahlte Rente wird als Bruttorente angegeben, also die gesamt gezahlte Höhe. Zusätzlich wird die Höhe des steuerpflichtigen und des steuerfreien Anteils berechnet.
Die Bescheinigung enthält darüber hinaus Informationen, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in dem Zeitraum gezahlt wurden, ob weitere Zahlungen der Rentenversicherung wie Einmal- oder Nachzahlungen geleistet wurden und ob eine Anpassung im laufenden Jahr erfolgte.
Wer benötigt eine Rentenbezugsbescheinigung?
Da auch Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und zudem die Rente anteilig steuerpflichtig sein könnte, ist ein Rentennachweis sowohl notwendig als auch hilfreich. Dies gilt sowohl für gesetzliche Renten der Deutschen Rentenversicherung als auch bei Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungen. Ebenso gilt es für alle Rentenarten.
Auf der Rentenbezugsbescheinigung finden Sie für Ihre Steuererklärung alle wichtigen Zahlen in Bezug auf die Rente, die von der Deutschen Rentenversicherung automatisch an das Finanzamt geschickt werden. Gleichzeitig gilt das Dokument als Nachweis für das Finanzamt.
Leben Sie im Ausland und beziehen aus Deutschland eine Rente, wird von manchen Behörden ebenfalls ein entsprechender Nachweis gefordert, der mit der Rentenbezugsmitteilung erbracht werden kann.
Darüber hinaus ist die Bescheinigung hilfreich für verschiedene Arten von Nachweisauskunft, zum Beispiel bei Kreditanträgen zum Nachweis von Einkommen oder bei Beantragung von Sozialleistungen. Theoretisch kann sie auch für jede Art von Nachweis über den Erhalt einer Rente dienen. Sie sollten aber bei Verwendung der Rentenbezugsmitteilung bedenken, dass sehr sensible Daten wie Ihre Steuer-ID dort vermerkt sind und besonderem Datenschutz unterliegen sollten.

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Wie erhält man eine Rentenbezugsbescheinigung?
Die Rentenbezugsbescheinigung zu erhalten ist sehr unkompliziert. Neu-Rentner müssen ihre erste Rentenbezugsbescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung selbst beantragen. Danach wird sie jährlich automatisch an alle Empfänger versendet und kann auch erneut angefordert werden. Sie kommt mit der gewöhnlichen Post und bedarf keiner Empfangsbestätigung.
Automatische Zusendung durch die Deutsche Rentenversicherung
Nach dem Erstantrag erfolgt der Versand der Rentenbezugsbescheinigung zu jedem Jahresbeginn und enthält entsprechend die Daten des gesamten Vorjahres. Es handelt sich um einen automatischen Versand an alle Rentenempfänger, sodass Sie in der Regel nichts unternehmen müssen. Lediglich Ihre aktuelle Adresse muss hinterlegt sein, weswegen Sie nach einem Umzug diese Änderung unverzüglich bei der Deutschen Rentenversicherung melden sollten. Im Allgemeinen wird bei Nichtzustellung aber auch die neue Adresse ermittelt und eine erneute Zustellung unternommen, die jedoch deutlich später eintrifft.
Leben Sie allerdings im Ausland, kann es sein, dass die Zusendung nicht automatisch erfolgt. In diesem Fall wird sie nur auf Antrag ausgestellt, den Sie schriftlich per Post oder auch online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung formlos stellen können.
Wenn Sie eine rechtliche Betreuung für Finanzangelegenheiten haben, kann die Zusendung auch direkt an diese erfolgen. Dies sollte aber mit Nachweis dann hinterlegt sein.
Antrag bei Rentenversicherung
Wenn Sie im Ausland leben oder die Bescheinigung erneut ausstellen lassen müssen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Ausstellung und Zusendung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dafür müssen Sie keinen Grund angeben und können es auch so oft, wie nötig, tun.
Für den Antrag reicht ein formloses Anschreiben per Post aus. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf Ihrer Website auch ein Online-Portal an, auf dem Sie den Bescheid in wenigen Klicks direkt digital beantragen können.
Wenn Sie die Bezugsmitteilung von einer Betriebsrente oder einer privaten Rentenversicherung anfordern möchten, kann dies immer schriftlich per Post erfolgen. Ob eine digitale Antragstellung möglich ist, hängt vom jeweiligen Träger ab. Informieren Sie sich daher vorab bei den zuständigen Stellen.
Notwendige Dokumente
Für einen Antrag zur Rentenbezugsbescheinigung werden lediglich Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Rentenversicherungsnummer benötigt, um Sie eindeutig zuzuordnen. Ihre persönlichen Daten umfassen dabei Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Zur Sicherheit können Sie auch Ihre aktuelle Adresse angeben, falls eine veraltete hinterlegt ist. Wenn für Sie eine rechtliche Betreuung in Finanzangelegenheiten tätig wird, sollte diese auch den Antrag in Ihrem Namen stellen und die Vertretungsvollmacht nachweisen, sofern nicht bereits ein Nachweis beim Rententräger liegt.
Beantragen Sie die Mitteilung von einer Betriebsrentenversicherung, können auch weitere Daten für den Antrag abgefragt werden. Für Nachfragen zu den Anträgen wenden Sie sich daher am besten direkt an die zuständigen Stellen.
Alternative Nachweismöglichkeiten
Die Rentenbezugsbescheinigung ist für das Finanzamt die erwünschte und offizielle Nachweisform, da sie alle benötigten Informationen enthält und nur diese. Jedoch können natürlich auch andere Nachweise zur Bescheinigung der Rentenhöhe oder dem Erhalt der Rente beigebracht werden. Gerade, wenn der Bescheid nicht rechtzeitig eintrifft oder kurzfristig nicht verfügbar ist, können Sie ersatzweise anderer Nachweise heranziehen.
Häufig werden Kontoauszüge als Nachweis erbracht und akzeptiert, die den Erhalt der monatlichen Rentenzahlung dokumentieren. Zudem ist, außer bei einer lückenlosen Vorlegung aller Kontoauszüge des Jahres, damit nur die regelmäßige Rentenzahlung belegt und nicht etwaige Sonder- oder Nachzahlungen.
Auch der Rentenbescheid, den Sie bis zum Renteneintritt jährlich erhalten und der bei Rentenbeginn abschließend die Höhe der bewilligten Rente angibt, ist ein akzeptiertes Dokument. Allerdings gibt dieses nur die zukünftigen Zahlungen an und ist kein Nachweis, dass Sie diese erhalten haben, zudem können seit Rentenbeginn auch Anpassungen der Rentenhöhe erfolgt sein.
Am besten ist daher die Rentenbezugsbescheinigung oder eine entsprechende Rentenauskunft der Rentenversicherung geeignet. Daher sollten Sie sich frühzeitig um den Erhalt und die Aufbewahrung des Dokumentes für das Finanzamt kümmern.
Fristen für die Rentenbezugsmitteilung
Die Rentenbezugsmitteilung wird zu Jahresbeginn versandt und ist üblicherweise innerhalb der ersten 2 Monate in Ihrem Briefkasten. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Übermittlung bis zum letzten Tag des Februars im Folgejahr des Bescheinigungszeitraumes. Sie erhalten also spätestens bis zum 28. Februar - oder in Schaltjahren bis zum 29. Februar - die Rentenbezugsmitteilung für das verstrichene Jahr.
Steuerliche Fristen
Die Einkommensteuererklärung für das gesamte verstrichene Jahr muss von Privatpersonen bis zum 31. Juli eingereicht werden. Werden Sie von einer Steuerberatung vertreten, verlängert sich die Frist.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Rentenbezugsbescheinigung erhalten haben und einreichen können. Wenn Sie die Bescheinigung nicht automatisiert erhalten, weil Sie z.B. im Ausland leben, sollten Sie entsprechend frühzeitig an den Antrag auf Ausstellung denken.
Was tun bei verspäteter Zustellung
Ist bis zum Stichtag Ende Februar keine Mitteilung bei Ihnen eingegangen, sollten Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Betriebsrentenkasse oder den privaten Rentenversicherer wenden und eine Prüfung der Zustellung fordern. Sind Sie im letzten Jahr umgezogen, sollten Sie auch überprüfen, ob Ihre neue Adresse hinterlegt ist. Bei Verlust auf dem Postweg können Sie eine Neuausstellung beantragen. Sie sollten dann aber auch eine Nachverfolgung bei der Post beantragen, da es sich bei dem Brief um sensible persönliche Daten handelt.
Fazit
Die Rentenbezugsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für Ihre Einkommensteuererklärung und ist einfach zu beantragen. Einmal beantragt, dann wird dieser Ihnen fortlaufend automatisch zu Jahresbeginn zugestellt. Es enthält alle für das Finanzamt relevanten Informationen zur regelmäßigen Rentenzahlung sowie Nachzahlungen und führt auch Rentenanpassungen auf. Wenn Ihre Mitteilung verloren geht, können Sie eine neue unkompliziert und ohne Angabe von Gründen erneut beantragen.
Da Sie für die Steuererklärung klare Fristen einhalten müssen, sollten Sie sich frühzeitig um den Erhalt und die sichere Aufbewahrung der Bescheinigung kümmern und bei Umzügen und anderen Veränderungen eine entsprechende Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung oder den entsprechenden Rententräger übermitteln.
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