Betreutes Wohnen ist als Lebenskonzept für Senioren und pflegebedürftige Personen noch relativ neu. Hierbei kann der Lebensabend in Wohnungen, die bereits behindertengerecht eingerichtet sind, verbracht werden. Wohnungen, die meist in der Nähe oder sogar unmittelbar über oder unterhalb einer Seniorenresidenz angesiedelt sind.
Dabei können solche Appartements in einer Anlage für betreutes Wohnen entweder gemietet oder – geradeso wie eine „normale“ Eigentumswohnung – auch gekauft werden. Einen Weg, den viele Senioren beschreiten, wenn ihnen das eigene Häuschen samt Garten zu groß wird.
Nachkommen brauchen übrigens keinerlei Sorge zu haben, dass dabei ihr Erbe quasi „verbrannt“ wird. Denn die Wertsteigerungen für Eigentumswohnungen in betreuten Wohnanlagen sind durchaus beträchtlich, was natürlich auch mit unserer demographischen Entwicklung zu tun hat. So wurde 2021 erstmals die 5 Millionen-Grenze der pflegebedürftigen Personen erreicht, und die Zahl steigt dabei mit den Jahren schneller an als erwartet (Destatis).
Appartements in betreuten Wohnanlagen dürften damit also auch weiterhin äußerst gefragt bleiben und lassen sich im Erbfall in aller Regel problemlos veräußern oder auch vermieten!
In den eigenen vier Wänden und dennoch optimal versorgt!
Der „Charme“ des betreuten Wohnens liegt darin, dass gebrechliche und pflegebedürftige Menschen auch weiterhin in den eigenen vier Wänden (ganz gleich, ob diese nun angemietet oder auch gekauft sind) leben können und dennoch gut versorgt sind. Denn das Konzept sieht – neben der Barrierefreiheit der Wohnung – auch verschiedene Betreuungsleistungen wie zum Beispiel eine Rufbereitschaft vor.
Dabei gibt es allgemeine Grund- und Betreuungsleistungen, aber auch Wahlleistungen, je nachdem wie sehr die Bewohner, die hier leben, bereits in ihrer Mobilität und Selbstständigkeit eingeschränkt sind.
Dadurch können in aller Regel selbst schwerstpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder gar Pflegegrad 5 in Anlagen für betreutes Wohnen versorgt werden.
Natürlich hängen die Kosten für ein betreutes Wohnen nicht unerheblich von der noch vorhandenen Restselbstständigkeit der Bewohner ab. Oder anders ausgedrückt: Je mehr Hilfe in Anspruch genommen wird, desto teurer wird das Konzept.
Daher müssen – neben den Mietkosten – auch verschiedene Pauschalen und ggf. pflegerische Maßnahmen mit einkalkuliert werden.
Nehmen wir also einmal an, dass Opa Horst den Pflegegrad 2 hat. Dann steht Horst ein Pflegegeld von 332 Euro monatlich zur Verfügung. Entscheidet er sich für Pflegesachleistungen, dann steigt diese Summe auf 761 Euro an.
Sollte nun sein Appartement in einer betreuten Wohnanlage 900 Euro Miete im Monat kosten, dann kann Opa Horst dafür sein Pflegegeld von 332 Euro einsetzen und so die (Grund-)Miete auf 568 Euro minimieren.
Allerdings wird zusätzlich eine Betreuungspauschale von circa 150 Euro fällig, sodass Horst mit einer Zuzahlung von mindestens 718 Euro rechnen muss, die er aus seinen Altersbezügen zu bestreiten hat.
Die kann dann durch Wahlleistungen wie einen fahrbaren Mittagstisch und / oder pflegerische Tätigkeiten, die nicht von Verwandten übernommen werden, nochmals deutlich ansteigen. Allerdings könnte Horst für Maßnahmen wie Duschen und Ankleiden ja auch seine Pflegesachleistung einsetzen. Dann wiederum muss jedoch die Miete komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.
Betreutes Wohnen – die Leistungen im Detail
In den Grundleistungen des betreuten Wohnens ist – neben der barrierefreien Grundausstattung – in aller Regel ein Hausmeisterservice wie auch ein Notrufsystem mit 24 Stunden Service inkludiert. Libify bietet drei verschiedene Notrufsysteme für sämtliche individuellen Bedürfnisse und Anforderungen: libifyBasic, libifyHome und libifyMobil 2.0.
Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten und Sprechzeiten bei eigens geschulten Betreuern sind meistens fester Bestandteil der Grundleistungen.
Als Wahlleistungen gelten dagegen ein Essensservice in der Wohnung, aber auch Einkäufe und Begleitdienste. Auch Pflegetätigkeiten müssen, falls gewünscht und erforderlich, extra (dann ggf. über die Pflegesachleistungen) finanziert werden.
Auch die Gesellschaft durch Gleichaltrige wie auch die gemeinsamen Freizeitaktivitäten tragen ihren Teil zu mehr Lebensqualität bei.
Im Umkehrschluss können sich die Kosten rasch summieren, so dass genaues Kalkulieren wie auch Preisvergleiche nottun. Zudem besteht die Gefahr, dass Senioren noch ein weiteres Mal umziehen müssen, sollten sich ihr Gesundheitszustand und das Maß ihrer Hilfsbedürftigkeit verschlimmern. Daher kann es Sinn machen, von Anfang an jenen Anlagen, die an ein reguläres Pflegeheim angegliedert sind, den Vorzug zu geben.