Pflegebedürftige Angehörige, die zu Hause gepflegt werden, können in gewissen Fällen von Personen aus der Nachbarschaftshilfe wichtige Unterstützung erhalten. Leider wird dies in knapp 70 Prozent der Fällen noch nicht genutzt, ergibt eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege. Wenn Sie sich in diesem Bereich engagieren möchten, müssen Sie im Vorfeld entsprechende Kurse besuchen. Wie der Weg zum Nachbarschaftshelfer aussieht und welchen Stundenlohn Ihnen zusteht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2/3/4/5 können Nachbarschaftshilfe im Alltag in Anspruch nehmen und diese Leistungen gemäß § 45b SGB XI mit dem sogenannten Entlastungsbetrag abrechnen. Darunter fallen beispielsweise
Um als Nachbarschaftshelfer arbeiten zu können, müssen Sie volljährig sein und dürfen nicht mit der zu betreuenden Person zusammen leben. Zusätzlich dürfen Sie nicht als professionelle Pflegeperson tätig sein.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Nachbarschaftshilfe – was ist das und welche Kosten gibt es?„.
Wenn Sie sich als Nachbarschaftshelfer betätigen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie bei den Pflegekassen entsprechend anerkannt sind. Dazu benötigen Sie einen Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“, der aus fünf Einheiten zu jeweils 90 Minuten besteht. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse, wobei Sie sich im Vorfeld erkundigen sollten, ob Sie eventuell in Vorleistung gehen müssen.
Sollten Sie über aktuelle Erfahrungen oder Kenntnisse bei der Versorgung von Pflegebedürftigen verfügen, müssen Sie dies einfach bei der Pflegekasse nachweisen. In diesem Fall ist die Absolvierung des Kurses nicht mehr notwendig.
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Die Deckungssumme sollte dabei für Schäden im Rahmen der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer bei mindestens zwei Millionen Euro liegen.
Pflegekurse, die gemäß § 45 SGB XI angeboten werden, dienen dazu, dass pflegende Angehörige, aber auch Personen, die ehrenamtlich im Bereich der Pflege tätig sein möchten, dahingehend zu stärken und zu fördern.
Personen, die an einer Tätigkeit im Bereich der Nachbarschaftshilfe interessiert sind, können diese Kurse absolvieren. Bei einem positiven Abschluss oder einer entsprechenden Bestätigung können Sie sich in der Folge bei der Pflegekasse registrieren lassen und werden als Nachbarschaftshelfer vermittelt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI zu absolvieren. Zum einen gibt es öffentliche Pflegekurse, zum anderen werden auch individuelle Pflegeschulungen in der Häuslichkeit angeboten. Erstgenannte verstehen sich als öffentliche Veranstaltungen für mehrere Teilnehmer, die meist von Pflegekassen oder sonstigen lokalen Einrichtungen wie Sozialstationen oder Volkshochschulen angeboten werden. Sie bieten den Vorteil, dass Sie sich beim Kursbesuch auch mit anderen Teilnehmern austauschen und Erfahrungen sammeln können.
Pflegeschulungen in der Häuslichkeit sind sehr individuell und finden meist in den Häuslichkeiten des Pflegebedürftigen statt. Das ist dann hilfreich, wenn Sie den Umgang oder den Gebrauch von bestimmten Hilfsmitteln in der individuellen Umgebung lernen oder ausprobieren können.
Was genau in den Pflegekursen bzw. Pflegeschulungen gelehrt wird, gibt die jeweilige Pflegekasse vor. Es gibt neben den Grundlagen-Kursen zur häuslichen Pflege auch Spezialkurse zu bestimmten Erkrankungen wie etwa Demenz.
Unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung eines Pflegekurses bzw. einer Pflegeschulung gibt es immer vier Aspekte, die dabei im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört.
Bei den Pflegekursen bzw. Pflegeschulungen steht die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten im Mittelpunkt. Praktische Fähigkeiten können einfach erlernt werden und machen die Arbeit mit bzw. am Patienten in der Folge einfacher. Wichtige Lehrinhalte sind beispielsweise die Handgriffe bei der Mobilisierung und Lagerung, aber auch beim Anreichen von Essen und Trinken und helfende Methoden bei der Körperpflege bzw. beim An- und Auskleiden.
Dieser Punkt ist ein elementarer Teil in den Pflegeschulungen bzw. Kursen, denn ein
Pflegebedürftiger benötigt nicht nur kompetente Pflege, sondern auch einen Pflegenden, der nicht überfordert und der Situation gewachsen ist. Dabei spielt die Selbstpflege eine wesentliche Rolle. Dazu gehören etwa Kenntnisse um die Rückengesundheit von Pflegenden ebenso wie die Selbstbeobachtung. In diesem Kursinhalt wird vermittelt, sich selbst in der Situation der Nachbarschaftshilfe zu beobachten, sich Freiräume zu schaffen und auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Kräften zu achten.
Diese Punkte sind weitere wichtige Themen, die in den Pflegekursen bzw.
Pflegeschulungen vermittelt werden. Immerhin müssen Sie als Nachbarschaftshelfer bestimmte Dinge in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit und an welche Stellen sich der Pflegebedürftige wenden kann, wissen.
Diese Maßnahmen sind aus zweierlei Sicht ein wichtiger Aspekt in den Pflegekursen bzw. Pflegeschulungen. Dabei geht es sowohl um die Körper- und Intimpflege des Pflegebedürftigen, aber auch um die konkrete Hygiene in seinem Wohnumfeld.
Möchten Sie beispielsweise einem pflegebedürftigen Nachbarn helfen, der an Demenz erkrankt ist, benötigen Sie spezielles Wissen und besondere Fähigkeiten im Umgang. Diese können Sie sich nach dem Absolvieren der Grundpflegeschulungen in den entsprechenden Spezialkursen aneignen.
Spezialkurse in den Pflegeschulungen bzw. Pflegekursen gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen, etwa zu bestimmten Krankheitsbildern, aber auch zu speziellen Bedarfskonstellationen oder Pflegekonzepten. Im Angebot sind meist Kurse bzw. Schulungen für
Inhaltlich sind derartige Kurse tatsächlich mit Spezialwissen gefüllt, das Sie in der jeweiligen Situation dann benötigen. Beispielsweise ist es im Umgang mit demenzerkrankten Personen sehr wichtig, die Erlebniswelt des Betreffenden zu kennen. Nur so können Sie etwa bei Lauftendenzen richtig reagieren oder auf ein spezielles Hilfsmittel wie Ortungssysteme zu setzen.
Nachbarschaftshilfe Stundenlohn – Im Rahmen der anerkannten Nachbarschaftshilfe dürfen Sie einen Stundensatz verlangen, der unter der 10 Euro-Grenze liegt. Monatlich können Sie bis zu 125 Euro verdienen, die der Pflegebedürftige mittels des Entlastungsbetrages von der Pflegekasse rückerstattet bekommt.
Fachkräfte, die über entsprechende berufliche Qualifikationen verfügen, können auch einen höheren Stundensatz verrechnen. Sollte es dem finanziellen Rahmen des Pflegebedürftigen entsprechen, können auch mehr Stunden als bis zur Grenze der 125 Euro erbracht werden.