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Nachbarschaftshilfe – Notwendige Voraussetzungen & Qualifikationen
Nachbarschaftshilfe: Wer kann das eigentlich machen & welche Voraussetzungen / Qualifikationen müssen erfüllt sein?
Stand 11. Juni 2024
Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig sein möchte, muss einige Voraussetzungen und Qualifikationen dazu mitbringen. Grundsätzlich darf er dann niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote im Zuge der Einzelbetreuung von Pflegebedürftigen leisten.
Wichtige Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe
Wenn Sie als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer im Einsatz sein möchten, müssen Sie einige individuelle Voraussetzungen dazu mitbringen. Dazu gehören unter anderem
- Volljährigkeit
- Entsprechende zeitliche Kapazitäten
- Gute Gesundheit und Mobilität
- Freude an selbstständiger Tätigkeit bzw. Arbeit
- Sich der Herausforderung stellen, pflegebedürftige Personen in deren eigenem Umfeld zu betreuen und sie in ihrem Alltag zu unterstützen
Zu diesen persönlichen Anforderungen kommen weitere gesetzliche Vorgaben dazu. Unter anderem dürfen Sie
- Nicht im gleichen Haushalt wie die zu betreuende Person leben
- Nicht als Pflegeperson gemäß § 19 des XI. Sozialgesetzbuches beim Pflegebedürftigen tätig sein
- Nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein
- Ihre Fachkenntnisse mindestens alle drei Jahre – und zwar regelmäßig – durch die Teilnahme an entsprechend anerkannten Kursen nachzuweisen
- Ihre Tätigkeit maximal 40 Stunden pro Monat durchführen
- Bzw. müssen Sie eine angemessene Versicherung gegen Schäden vorweisen, die im Rahmen der Tätigkeit eintreten können
Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Betreuungs- und Entlastungsangebote, für die Sie mehr als 10 Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung beanspruchen, nicht als durch die Pflegekasse als anerkannt gelten.
Finanzierung durch Entlastungsbetrag
Werden im Rahmen der Nachbarschaftshilfe entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, kann dies der Pflegebedürftige im Rahmen des ihm zustehenden sogenannten Entlastungsbetrages in Höhe von maximal 125 Euro geltend machen. Als Nachbarschaftshelfer stellen Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus, die vom Pflegebedürftigen anschließend bezahlt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Beachten Sie, dass Vergütungen, die Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erhalten, im Einzelfall auf Sozialleistungen angerechnet werden können. Das bedeutet, dass Sie Ihre Tätigkeit bzw. die Einnahmen daraus an die entsprechende Behörde melden müssen.
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Die Pflegeschulung als Qualifikation für die Nachbarschaftshilfe
Bei Pflegeschulungen, die von unterschiedlichen Anbietern offeriert werden, werden Sie in sämtlichen Belangen der Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen geschult und angeleitet. Dies ist natürlich im Sinne der Pflegekassen und der entsprechenden Einrichtungen, um die Anzahl der Personen, die zu Hause betreut werden können, hoch zu halten. Denn es gilt nicht nur als erwiesen, dass der Betreffende sich in den eigenen vier Wänden am besten fühlt und seinen Lebensmut bewahren kann. Er kann auch, soweit die Möglichkeit besteht, alltägliche Aufgaben selbstständig erledigen und die sozialen Kontakte weitgehend aufrechterhalten.
Um zu vermeiden, dass Nachbarschaftshelfer schwerwiegende Fehler in der Betreuung begehen oder Versäumnisse zum Nachteil des Pflegebedürftigen passieren, gilt es, sich auf die Tätigkeit entsprechend vorzubereiten.
Alternativ zur Nachbarschaftshilfe, kann man sich auch als Einkaufshilfe engagieren und älteren Menschen im Alltag helfen.
Schwerpunkte der Schulung für Nachbarschaftshilfe
Pflegekurse beinhalten grundsätzlich folgende Schwerpunkte
- Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Erkrankungen bzw. Krankheitsbildern
- Bedeutung und Notwendigkeit von Prophylaxen
- Lagerungsmöglichkeiten und -techniken
- Förderung der Blasen-/Darmkontinenz
- Umgang mit Sonden, Stomata, Drainagen, Kathetern etc.
- Einsatz von Kommunikationshilfen
- Ernährung im Alter und Flüssigkeitsversorgung
- Haut- und Körperpflege
- Kontrolle von Vitalfunktionen
- Rückenschonende Arbeitsweise
- Umgang mit einer Notfallsituation verwirrter oder dementer Personen
- Hinweise für die praktische Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer
Sämtliche Informationen sind eher grundsätzlich und allgemein ausgerichtet, nachdem die meisten Kurse im Regelfall in Kleingruppen abgehalten werden. Da reicht die Zeit nicht aus, um individuelle Fälle besonders ausgiebig zu bearbeiten. Klar ist allerdings, dass gewisse – auch allgemeine Informationen, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder beziehen – durchaus wichtig für eine bedarfsgerechte Betreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe entscheidend sind.
Gerade die Demenzerkrankungen beispielsweise erfordern eine möglichst genaue Kenntnis im Umgang mit den Betroffenen, aber auch der Krankheit selbst. Wer ehrenamtlich als Nachbarschaftshelfer arbeitet, sollte sich mental auf die Veränderungen, die mit diesen Erkrankungen einhergehen, gut einstellen können und auch wissen, wo er im Fall der Fälle entsprechende Unterstützung bekommen kann.
Schulungskosten Nachbarschaftshilfe
Die Kosten für den Pflegekurs bzw. die Pflegeschulung werden von der Pflegekasse bzw. bei privat Versicherten von der Pflegeversicherung getragen. Sie sollten sich aber im Vorfeld erkundigen, ob Sie eventuell für die Finanzierung in Vorleistung gehen müssen und nach Abschluss des Kurses die Rückerstattung der Kosten beantragen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie in unserem Beitrag: „Nachbarschaftshilfe – was ist das und welche Kosten gibt es?„.
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