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Nachbarschaftshilfe – Notwendige Voraussetzungen

Stand 23. Dezember 2024

Wer in der Nachbarschaftshilfe tätig sein möchte, muss einige Voraussetzungen und Qualifikationen dazu mitbringen. Allerdings unterscheiden sich diese Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe

In der folgenden Tabelle sind die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe aufgelistet:

Bundesland Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe
Baden-Württemberg - Mindestalter 18 Jahre
- 30 Stunden Schulung
- Nicht verwandt oder verschwägert mit der pflegebedürftigen Person
Bayern - Mindestalter 16 Jahre
- 8 Stunden Schulung
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
- Ausreichender Versicherungsschutz
Berlin - Mindestalter 18 Jahre
- 6 Stunden Basisschulung oder Info-Veranstaltung
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
Brandenburg - Mindestalter nicht definiert
- 30 Stunden Schulung
- Persönliche und fachliche Eignung erforderlich
Bremen - Mindestalter 18 Jahre
- 20 Stunden Basisschulung oder berufliche Qualifikation
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
Hamburg - Mindestalter 18 Jahre
- Individuelle Schulung je nach Tätigkeit
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
- Registrierung erforderlich
Hessen - Erste-Hilfe-Kurs (in den letzten 3 Jahren)
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
- Anerkennung bei zuständiger Stelle pro Landkreis
Mecklenburg-Vorpommern - Mindestalter 18 Jahre
- 8 Stunden Schulung (alle 2 Jahre 6 Stunden Aufbaukurs)
- Nicht verwandt/verschwägert oder in Hausgemeinschaft lebend
- Registrierung
Niedersachsen - Mindestalter 16 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Erweitertes Führungszeugnis
- Pflegekurs nach §45 SGB XI oder Schulung
- Nicht verwandt/verschwägert
Nordrhein-Westfalen - Kenntnisnahme einer Broschüre zur Nachbarschaftshilfe
- Nicht verwandt/verschwägert und nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person
Rheinland-Pfalz - Erste-Hilfe-Kurs
- Führungszeugnis
- Nicht verwandt/verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft lebend
- Registrierung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Saarland - Mindestalter 18 Jahre
- Unterweisung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ausreichender Versicherungsschutz
- Nicht verwandt/verschwägert oder zusammenlebend
Sachsen - Mindestalter 18 Jahre
- Kurs über 5x90 Minuten
- Nicht verwandt/verschwägert oder zusammenlebend
- Wohnort in Sachsen
Sachsen-Anhalt - Mindestalter 18 Jahre
- Anerkannte Schulung zur Nachbarschaftshilfe
- Nicht verwandt/verschwägert oder zusammenlebend
- Antrag bei der Sozialagentur
Schleswig-Holstein - Mindestalter 18 Jahre
- Kurs über 8x45 Minuten
- Nicht verwandt/verschwägert oder zusammenlebend
- Erklärung an das Landesamt für soziale Dienste
Thüringen - Mindestalter 18 Jahre
- Pflegekurs 5x90 Minuten
- Nicht verwandt/verschwägert oder zusammenlebend
- Registrierung bei der Pflegekasse

 

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Die Pflegeschulung als Qualifikation für die Nachbarschaftshilfe

Bei Pflegeschulungen, die von unterschiedlichen Anbietern offeriert werden, werden Sie in sämtlichen Belangen der Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen geschult und angeleitet. Dies ist natürlich im Sinne der Pflegekassen und der entsprechenden Einrichtungen, um die Anzahl der Personen, die zu Hause betreut werden können, hochzuhalten. Denn es gilt nicht nur als erwiesen, dass der Betreffende sich in den eigenen vier Wänden am besten fühlt und seinen Lebensmut bewahren kann. Er kann auch, soweit die Möglichkeit besteht, alltägliche Aufgaben selbstständig erledigen und die sozialen Kontakte weitgehend aufrechterhalten.

Um zu vermeiden, dass Nachbarschaftshelfer schwerwiegende Fehler in der Betreuung begehen oder Versäumnisse zum Nachteil des Pflegebedürftigen passieren, gilt es, sich auf die Tätigkeit entsprechend vorzubereiten.

Alternativ zur Nachbarschaftshilfe kann man sich auch als Einkaufshilfe engagieren und älteren Menschen im Alltag helfen.

Schwerpunkte der Schulung für Nachbarschaftshilfe

Pflegekurse beinhalten meist folgende Schwerpunkte

  • Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Erkrankungen bzw. Krankheitsbildern
  • Bedeutung und Notwendigkeit von Prophylaxen
  • Lagerungsmöglichkeiten und -techniken
  • Förderung der Blasen-/Darmkontinenz
  • Umgang mit Sonden, Stomata, Drainagen, Kathetern etc.
  • Einsatz von Kommunikationshilfen
  • Ernährung im Alter und Flüssigkeitsversorgung
  • Haut- und Körperpflege
  • Kontrolle von Vitalfunktionen
  • Rückenschonende Arbeitsweise
  • Umgang mit einer Notfallsituation verwirrter oder dementer Personen
  • Hinweise für die praktische Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer

Schulungskosten Nachbarschaftshilfe

In einigen Bundesländern ist das Absolvieren von Pflegekursen verpflichtend. Die Kosten für den Pflegekurs bzw. die Pflegeschulung werden von der Pflegekasse bzw. bei privat Versicherten von der Pflegeversicherung getragen. Sie sollten sich aber im Vorfeld erkundigen, ob Sie eventuell für die Finanzierung in Vorleistung gehen müssen und nach Abschluss des Kurses die Rückerstattung der Kosten beantragen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

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