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Pflegereform 2022 – Alle Neuerungen im Überblick
Pflegesachleistungen ✓ finanzielle Unterstützungen ✓ Kurzzeitpflege ✓ + Änderungen der Pflegereform 2024 im Überblick ✓
Stand 08. Mai 2024
Das ohnehin schon stark belastete deutsche Pflegesystem kam infolge von Corona an seine Grenzen. Dann wurde von Gesundheitsminister Spahn eine umfassende Pflegereform 2022 angekündigt. Es sollte mehr Geld für Pflegebedürftige und eine Absenkung des Eigenanteils für die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim geben. Am 12. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Bundesgesetzblatt nun offengelegt. Damit ist klar, nur wenig von der angekündigten Reform wird auch tatsächlich umgesetzt.
Die aktuellsten Neuerungen zur Pflegereform 2025 finden Sie hier.
Wichtige Änderungen durch die neue Pflegereform 2022 in Kürze
Gleich vorweg die schlechteste Nachricht – das Pflegegeld, das ursprünglich um 5 Prozent erhöht werden sollte, bleibt wie es ist. Dafür werden die Beiträge der Pflegekassen um circa 5 Prozent für Pflegesachleistungen angehoben.
Was die Finanzierung der Pflege in Deutschland betrifft, so wird ab 2022 der Bund einen pauschalen Beitrag von 1 Milliarde pro Jahr leisten. Der Beitragszuschlag für Einzahler ohne Nachkommen wird auf 0,5 % erhöht.
Für die Hilfsmittel gilt, dass hier mehr Fokus auf die Entscheidungsmacht der fachlichen Pflegekräfte gelegt werden soll. Zudem werden ab 01.09.2022 nur noch solche Pflegeeinrichtungen anerkannt, die ihr Personal nach Tarif oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.
Verbesserung bei der Kurzzeitpflege und der stationären Pflege
Für die Kurzzeitpflege wird ab Januar durch die neue Pflegereform 2022 der Leistungsbeitrag um 10 % erhöht, womit die monatliche Unterstützung dann bei 1774 Euro pro Kalenderjahr liegt. Der Zuschuss für die Kurzzeitpflege kann mit den Mitteln, die aus der Verhinderungspflege zur Verfügung stehen, aufgestockt werden. So stehen ab 2022 insgesamt bis zu 3386 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Für Betroffene, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, gibt es ab dem 01. Januar 2022 einen differenzierten Leistungsbetrag von der Pflegeversicherung. Dieser soll mit der Dauer der Unterbringung kontinuierlich steigen, das bedeutet, dass im ersten Jahr 5 %, im darauffolgenden Jahr 25 % und im dritten Jahr sogar 45 % von der Kasse gezahlt werden. Bei noch längerer Heimunterbringung zahlt die Kasse 70 % des pflegebedingten Eigenanteils in vollstationärer Pflege.
Was die Kostenerstattung betrifft, so verfällt diese, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Betroffenen angemeldet werden. Das heißt, dass Angehörige dank der Gesetzesänderung nun 12 Monate Zeit haben, um offene Abrechnungen mit der Pflegekasse durchzuführen.
Die häusliche Krankenpflege soll laut Pflegereform gestärkt werden, vor allem dadurch, dass die Entscheidungsbefugnisse der Pflegekräfte entsprechend erhöht werden.
Auch die Aufstockung des Pflegepersonals ist Thema in der Pflegereform. Hier gilt es dank bundeseinheitlicher Personalzahlen, die ab dem 01. Juli 2023 vorgelegt werden sollen, ein Personalbemessungsverfahren anhand der Bewohnerstruktur in Pflegeeinrichtungen einzurichten und den zugehörigen Personalbedarf zu eruieren. Damit soll es möglich werden, leichter weiteres Personal einzustellen.
Übergangs- und ambulante Pflege
Die Pflegereform 2022 ermöglicht einen Anspruch auf eine Übergangspflege in einem Krankenhaus, die bis zu zehn Tage dauern kann. Diese soll immer dann möglich werden, wenn nach einem Aufenthalt im Krankenhaus die Betreuung bzw. Pflege zu Hause nicht möglich ist. Diese Leistung kann ausschließlich in demselben Krankenhaus in Anspruch genommen werden, in dem zuvor die Behandlung durchgeführt wurde.
Pflegereform 2022 bringt verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte
Auch eine verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte soll es mit der nunmehrigen Pflegereform geben. Die zuständigen Minister haben sich darauf geeinigt, dass ab dem Herbst 2022 Pflegedienste und Altenheime nur dann zur Abrechnung mit der Pflegeversicherung zugelassen werden, wenn sie das Personal nach geltendem Tarif bezahlen.
Die Finanzierung dieses Punktes der Pflegereform 2022 erfolgt unter anderem durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0.1%. Dieser liegt dann bei 3,4 % des Bruttolohnes. Zusätzlich gibt es pro Jahr eine Milliarde Euro vom Bund.
Die neuen Pflegesachleistungen
Die Pflegereform 2022 soll auch dazu beitragen, dass Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, finanziell entlastet werden. Im Detail werden dazu die Pflegegeldsachleistungen erhöht.
Folgende Zuschläge gibt es mit der Pflegereform 2022
- Bei Pflegegrad 2 werden die Pflegesachleistungen von bisher 689 Euro auf 723 Euro angehoben.
- Bei Pflegegrad 3 gibt es statt derzeit 1298 Euro in Zukunft 1363 Euro.
- Für Pflegegrad 4 erfolgt eine Erhöhung von 1612 Euro auf 1693 Euro monatlich.
- Für Personen, die Pflegegrad 5 haben, gibt es statt derzeit 1995 Euro, infolge der Pflegereform dann 2095 Euro pro Monat an Sachleistungen.
Mehr Informationen über die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad finden Sie hier:
Was alles in der Pflegereform gestrichen wurde
Leider wurde nicht alles von der ursprünglich angedachten Pflegereform umgesetzt. Weder das Pflegegeld noch die Finanzierung der Pflege wird um 5 % angehoben. Auch ein Ausbau der Finanzierungsmöglichkeiten für die 24-Stunden-Pflege ist nun nicht mehr Inhalt der Reform.
Auch die Finanzierungsmöglichkeiten von ausländischen Pflegekräften, die als 24-Stunden-Betreuungspersonen arbeiten, wurden aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
Forderungen der BAGSO zur Pflegereform 2022
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, kurz BAGSO, hat ein Positionspapier herausgebracht, um auf die Missstände in der ambulanten Pflege hinzuweisen. Der Großteil der pflegebedürftigen Personen wird im eigenen Zuhause von Angehörigen versorgt. Es liegt auf der Hand, dass in naher Zukunft die Pflegebedürftigen immer mehr werden, die Zahl des Pflegepersonals wird aber weiter zurückgehen. Damit ist klar, dass die Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe deutlich verbessert werden müssen.
Konkret spricht die BAGSO von einer frühzeitigen Beratung und Hilfenetzwerken aus Familien und Fachkräften bzw. Ehrenamtlichen vor Ort. Gemeint ist ein Umfeld, das die Gesundheit fördert und bereits präventiv ansetzt. Damit könne der Bedarf für Hilfe frühzeitig erkannt und rechtzeitig eine individuelle Unterstützung für den Betroffenen in die Wege geleitet werden.
Zudem besteht die Forderung nach gesetzlichen Initiativen für die unterschiedlichsten Missstände, unter denen 24-Stunden-Pflegekräfte leiden und ein Ausbau der geriatrischen Versorgung.
Kritik an der Pflegereform 2022
Vielerorts wird die nunmehrige Pflegereform als Enttäuschung wahrgenommen. Mit dem am 03.06.2021 bekanntgegebenen Gesetzesentwurf für die Pflegereform 2022 werden viele Versprechungen nicht gehalten und gravierende Verbesserungen kommen doch nicht. Vor allem pflegende Angehörige fühlen sich nicht ausreichend gehört.
Ausblick auf die Pflegereform 2024
Im Jahr 2024 werden umfangreiche Reformen im Pflegebereich durch das Pflegeentlastungs- und -unterstützungsgesetz umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen umfassen eine Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen um 5 %. Zudem wird das Pflegeunterstützungsgeld nun jedes Jahr für 10 Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person gewährt, anstatt nur einmalig. Eine bedeutende Maßnahme ist die Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag. Dadurch haben Pflegebedürftige mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Pflege.
Die Zuschläge der Pflegekasse für vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden erhöht, und pflegende Angehörige können nun bei der Aufnahme in solche Einrichtungen berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbesserung der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind ebenfalls geplant. Es werden auch Verbesserungen für beruflich Pflegende eingeführt, wie eine bessere Personalausstattung und Regulierung der Kosten für Leiharbeitskräfte. Digitale Tools sollen verstärkt eingesetzt werden, und ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Insgesamt zielen die Reformen darauf ab, die Pflegesituation zu verbessern, die finanzielle Unterstützung zu erhöhen, die Arbeit der Pflegenden zu erleichtern und den Pflegebedürftigen mehr Flexibilität zu bieten.
Maßnahme |
Datum |
---|---|
Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % |
1. Januar 2024 |
Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeträge um 5 % |
1. Januar 2024 |
Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes auf jährlich 10 Arbeitstage je pflegebedürftige Person |
1. Januar 2024 |
Zusammenführung der Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege |
|
Entfall der Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege |
1. Juli 2025 |
Erleichterte Bedingungen für die Mitaufnahme von pflegebedürftigen Personen in eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für pflegende Angehörige |
Ab sofort |
Erhöhung der Zuschläge der Pflegekasse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen |
1. Januar 2024 |
Dynamische Anpassung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung |
1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 |
Neustrukturierung der Regelungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit |
Ab sofort |
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