Knapp 8 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. Die Zahl erscheint verhältnismäßig hoch, bedeutet sie doch, dass jeder zehnte Bundesbürger in seinem Alltag eingeschränkt oder auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Zahl steigt stetig, wobei hier eine Ursache im zunehmenden Alter der Gesellschaft liegt. Immerhin ist knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen zwischen 55 und 75 Jahre alt. Ursächlich für eine Schwerbehinderung können unterschiedlichste Krankheiten sein.
Wir haben für Sie einen Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle inklusive Grad der Behinderung übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Die Einstufung einer Person als schwerbehindert erfolgt dann, wenn bei ihm ein sogenannter Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 und mehr festgestellt wird. Werden Krankheiten chronisch oder verlaufen sie besonders schwer, ist eine Einstufung in einen hohen GdB sehr wahrscheinlich. So werden etwa chronische Darmerkrankungen wie eine Colitis Ulcerosa bei anhaltenden Beschwerden ebenso mit einem GdB von 50 bis 60 eingeschätzt wie eine chronische Hepatitis, die eine starke entzündliche Aktivität aufweist. Auch Betroffene, die unter schwerer Migräne leiden, bei der nur wenige Tage Pause zwischen den Anfällen liegt, können einen Grad der Behinderung von 50 bis 60 erreichen.
Als schwer chronisch gilt eine Erkrankung immer dann, wenn der Betroffene mindestens einmal im Vierteljahr auf eine ärztliche Behandlung angewiesen ist. Oder dann, wenn er sich sogar dauerhaft in Behandlung befinden muss, weil sich andernfalls die Erkrankung stetig verschlimmern würde.
Die Möglichkeit der Anerkennung einer chronischen Krankheit als Behinderung geht im übrigen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11 zurück. Es dient dazu, Betroffene vor einer Diskriminierung wegen ihres Gesundheitszustandes zu schützen.
Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Abhängig vom individuellen Landesrecht kann auch das Landratsamt oder das Landesamt für Soziales dafür verantwortlich sein. Wenn Sie sich hier unsicher sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. der örtlichen Gemeindeverwaltung nach. Dort können Sie auch dann formlos die Zusendung des Antragsformulars erledigen, wobei einige Versorgungsämter dieses auch online zur Verfügung stellen.
Das Versorgungsamt holt in der Folge die notwendigen Befunde ein und erstellt auf deren Basis einen sogenannten Feststellungsbescheid. Dieser enthält auch den Grad der Behinderung und die damit verbundenen und zuerkannten Merkzeichen. Sie können den Bearbeitungszeitraum des Schwerbehindertenantrages auch verkürzen, indem Sie vorher selbst alle Befunde über die Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Arzt oder Krankenhaus einholen und gleich mit dem Antrag vorlegen.
Hier finden Sie eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für alle Bundesländer.
Sobald Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Schwerbehindertenausweis erhalten haben, müssen Sie ihn im Fall der Fälle bei öffentlichen Stellen wie Behörden, Sozialleistungsträgern, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Arbeitgeber vorlegen. Der derzeit ausgehändigte Ausweis ist grün und hat ein Scheckkartenformat. Wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger damit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln haben, ist das Dokument auf der halben Seite in Orange gehalten.
In der folgenden Grad der Behinderung Tabelle sind alle Krankheiten dargestellt, die als Schwerbehindert eingestuft werden. Allgemein gilt, dass ab einem GdB von 50 von einer Schwerbehinderung gesprochen wird. Je nach Ausprägung der Schädigung kann der Grad der Behinderung in der Tabelle variieren.
(Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle mit Grad der Behinderung PDF zum downloaden)
Nur wenige Behinderungen sind tatsächlich angeboren, also vorgeburtlich erworben oder genetisch verursacht. Sie machen nur einen Prozentsatz von 4 aus und noch geringer ist der Anteil an Behinderungen infolge von Unfällen oder Berufskrankheiten. Sie machen nur zwei Prozent aus.
Viele Menschen verbinden mit dem Begriff der Behinderung eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, etwa wenn Gliedmaßen fehlen oder eine Lähmung gegeben ist. Und tatsächlich führen in der Statistik der Schwerbehinderung auch physische Einschränkungen mit mehr als 60 Prozent Anteil. Mehr als 11 Prozent lautet die Zahl für geistige Behinderungen, etwa Hirnschädigungen oder Hirnfunktionsstörungen, die schon im Kindesalter entdeckt werden.
Weniger bekannt ist, dass auch folgende Krankheiten als Schwerbehinderung eingestuft werden, beispielsweise
Mehr als ein Drittel der deutschen Bundesbürger leidet an einer der genannten oder sogar mehreren Erkrankungen, wobei klar zu sehen ist, dass mit zunehmendem Alter auch die Zahl der Betroffenen steigt.
Es so gibt derzeit so viele unterschiedliche Formen einer Behinderung, dass selbst Experten sich schwer tun, hier eine exakte Einteilung zu treffen. Denn eine Behinderung kann immer den Körper, aber auch die Psyche betreffen, es kann sich dabei sowohl um eine Lernbehinderung handeln als auch um eine Folge einer Suchterkrankung.
Sind die Sinnesorgane beeinträchtigt, kann dies ebenso eine Form der Schwerbehinderung darstellen, beispielsweise eine Schwerhörigkeit, eine totale Gehörlosigkeit oder eine Sehbehinderung. Zudem können neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie und psychische Erkrankungen wie eine Schizophrenie als Schwerbehinderung eingestuft werden.
Demenzerkrankungen haben eine enorme physische und psychische, aber auch soziale Auswirkung auf den Betroffenen. In fast 90 Prozent der Fälle ist die Erkrankung irreversibel, das bedeutet, sie kann nicht mehr geheilt werden. Es gibt rund 50 verschiedene Formen der Demenz, wobei Alzheimer mehr als 60 Prozent der Fälle ausmacht. Auch Formen, die es Betroffenen unmöglich macht, ihre Gefühle zu kontrollieren, sind als Schwerbehinderung einzustufen. Ebenso Demenzerkrankungen, die mit einer Aggression oder Depression und erheblichen Stimmungsschwankungen einhergehen.
Viele der Erkrankungen, die als Schwerbehinderung anerkannt sind, sorgen auch dafür, dass der Betroffene einen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf hat. Ist in diesem Zusammenhang ein Pflegegrad zuerkannt, können diverse Pflegeleistungen, wie beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch genommen werden, die nicht nur das Leben des Betroffenen selbst, sondern auch seiner Angehörigen oder seines unmittelbaren Umfeldes deutlich erleichtern. Anhand der Grad der Behinderung Tabelle, können Sie entnehmen, wie schwerwiegend die Behinderung der betroffenen Person ist und je höher der Grad der Behinderung ist, desto höher ist auch der Pflegegrad und somit auch das Pflegegeld.
Schwerbehinderte Personen haben einen Anspruch auf die Vorteile durch einen Schwerbehindertenausweis. Dort gibt es unterschiedliche Merkzeichen, die meist in Buchstabenform genannt werden, die Aufschluss darüber geben, warum der Betroffene als Schwerbehindert gilt.
Das Merkzeichen G, das für gehbehindert steht, wird auch an Personen zugeteilt, die beispielsweise an einer chronischen Niereninsuffizienz leiden. Kinder und Jugendliche erhalten das Merkzeichen H, das für hilflos steht, wenn sie beispielsweise an Mukoviszidose oder an einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte leiden.
Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises liegen bei zahlreichen finanziellen Ermäßigungen und Steuervorteilen.
Der Antrag auf eine Schwerbehinderung wird beim Amt für soziale Angelegenheiten bzw. dem sogenannten Versorgungsamt gestellt. Ob die Kriterien für eine positive Erledigung des Antrages vorliegen, wird jeweils individuell geprüft und gegebenenfalls ein entsprechender Bescheid erteilt und darin finden sich der festgestellte Grad der Behinderung und das Merkzeichen.