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Ambulanter Pflegedienst – Definition und Leistungen
Ambulanter Pflegedienst: Erklärung, Aufgaben, Anspruch, Leistungen, Kosten und Abrechnung hier im Überblick aufgelistet
Stand 16. Juli 2024
- Inhaltsverzeichnis
- 1 Ambulanter Pflegedienst – Definition und Leistungen
- 1.1 Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
- 1.2 Der Anspruch ambulanter Pflegedienste
- 1.3 Wer Anspruch auf einen ambulanten Pflegedienst hat
- 1.4 Wo ist ein ambulanter Pflegedienst zu finden?
- 1.5 Wie man einen ambulanten Pflegedienst beauftragt
- 1.6 Welche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst?
- 1.7 Auf den Umwandlungsanspruch setzen
- 1.8 Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
- 1.9 Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?
Ein ambulanter Pflegedienst kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Pflegebedürftige grundsätzlich noch in seinen eigenen vier Wänden bleiben kann, zur Bewältigung des Alltags allerdings Hilfe benötigt.
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Die ambulante Pflege wird häufig mit der häuslichen Pflege gleichgesetzt, was nicht ganz korrekt ist. Denn gerade die häusliche Pflege geht weit über die ambulante Pflege hinaus und meint grundsätzlich die Pflege einer Person im häuslichen Umfeld. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese durch eigene Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Unter der ambulanten Pflege versteht man also die Pflege und Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der den Pflegebedürftigen zu Hause besucht und ihn bzw. auch seine Angehörigen entsprechend unterstützt. Dies kann in Form von Beratungsleistungen ebenso erfolgen wie auch in der Hilfestellung bei körperbezogener Pflege bis hin zur Medikamentengabe.
Der Anspruch ambulanter Pflegedienste
Ein ambulanter Pflegedienst kann sowohl für einen kurzen Zeitraum als auch für eine längere Phase beansprucht werden. Ist nur von einer kurzfristigen Betreuung die Rede, wird dies auch als Kurzzeitpflege bezeichnet. Diese ist dann gefragt, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus noch Unterstützung im Haushalt benötigt. Ansprechpartner für diese Form der ambulanten Pflege ist die jeweils zuständige Krankenkasse.
Sehr verbreitet ist allerdings die langfristige ambulante Pflege, die über die Pflegekasse erhältlich ist. Um hier Unterstützung zu erhalten ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige in den vergangenen Jahren mindestens zwei Jahre in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt hat.
Wer Anspruch auf einen ambulanten Pflegedienst hat
Damit jemand die ambulante Pflege in Anspruch nehmen kann, muss er als pflegebedürftig eingestuft werden. Dies erfolgt in Form einer Begutachtung durch den MD, den Medizinischen Dienst, oder durch MEDICPROOF, die für privat Versicherte zuständig ist.
Wer Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 zugeteilt bekommt, hat grundsätzlich Anspruch auf den ambulanten Pflegedienst. Er kann ihn entweder ganz oder teilweise beauftragen. Hat jemand nur Pflegegrad 1, kann er natürlich ebenso auf den ambulanten Pflegedienst zurückgreifen, muss ihn allerdings weitgehend selbst finanzieren.
Auch andere Personen, die aufgrund von schweren Erkrankungen oder wegen einer akuten Verschlimmerung des Krankheitsverlaufes, können die Leistungen im Rahmen einer sogenannten Überleitungspflege wahrnehmen. Allerdings sind dann die Leistungen auf vier Wochen beschränkt. Muss eine stationäre Kurzzeitpflege erfolgen, wird der Zeitraum für die ambulante Betreuung auf acht Wochen verlängert.
Wissenswert ist auch noch, dass bei Betreuung des Pflegebedürftigen durch Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst in Form der sogenannten Verhinderungspflege gewählt werden kann. Dies kann dann eintreten, wenn der Pflegende beispielsweise in Urlaub fahren möchte oder selbst krank wird. Für diese Form der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gibt es seitens der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1612 Euro pro Jahr.
Wo ist ein ambulanter Pflegedienst zu finden?
Wer sich jetzt fragt, wo er einen passenden ambulanten Pflegedienst findet, der hat es auf den ersten Blick nicht einfach. Die bekanntesten Anbieter sind beispielsweise Sozialstationen, die meist von den entsprechenden Wohlfahrtsorganisationen betrieben werden. Diese verfügen meist über eine jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelange Erfahrung und nicht nur im städtischen Bereich zu finden.
Auch privat gewerbliche Pflegedienste bieten ambulante Pflegeleistungen an. Der Vorteil dieser Anbieter ist, dass sie sehr flexibel arbeiten können und explizit auf individuelle Kundenwünsche eingehen.
Wie man einen ambulanten Pflegedienst beauftragt
Grundsätzlich dürfen die sogenannten Pflegesachleistungen nur von den geeigneten Pflegekräften erbracht werden. Notwendig sind dafür die sogenannten Versorgungsverträge mit den zuständigen Pflegekassen.
Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragen möchte, der muss einen Pflegevertrag, der die Art und den Umfang der Pflegeleistungen definiert, mit dem Anbieter der ambulanten Pflege abschließen. Klar ist, dass gerade bei der Wahl dieser Unterstützung eines pflegebedürftigen Angehörigen Sorgfalt notwendig ist. Am besten vergleicht man die Anbieter miteinander und stellt sich im Vorfeld beispielsweise folgende Fragen:
- Welchen ambulanten Pflegedienst gibt es in der unmittelbaren Nähe
- Gibt es Bewertungen zu den Anbietern oder Empfehlungen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis
- Wie groß ist der ambulante Pflegedienst bzw. wie viele Fach- und Hilfskräfte gibt es
- Erstellt der ambulante Pflegedienst einen individuellen Pflegeplan, nach dem dann in der Folge die Betreuung erfolgt
- Passen die verfügbaren Pflegezeiten zum Tagesablauf der Personen, die den Pflegebedürftigen sonst betreuen
Wurde dann ein Anbieter für die ambulante Pflege gewählt, gilt es den Vertrag sorgfältig zu prüfen und auch das Kleingedruckte genau zu lesen.
Welche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst?
Meist werden die Leistungen aus der Pflegeversicherung durch die Pflegekasse als Sachleistungen erbracht. Wird dazu ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, erfolgt die Abrechnung direkt mit den zuständigen Pflegekassen. Wer eine private Pflegeversicherung hat, erhält die Kosten für die ambulante Pflege erstattet.
Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, sind ambulante Pflegesachleistungen reine Dienstleistungen. Dazu zählen Leistungen wie
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, vor allem in Bezug auf die Körperpflege und Ernährung, aber auch Mobilität und Lagerung des Pflegebedürftigen. Diese Leistungen werden direkt über die Pflegeversicherung oder das zuständige Sozialamt finanziert. Zu beachten ist, dass die Vergütung dieser Leistungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Seit dem Jahr 2013 gibt es aber die Möglichkeit, nicht nur Leistungskomplexe mit den ambulanten Pflegediensten zu vereinbaren, sondern auch Zeitkontingente.
- Pflegebezogene Leistungen, beispielsweise die Unterstützung in der Bewältigung des Alltags im häuslichen Umfeld
- Haushaltsbezogene Unterstützung, etwa die Reinigung der Wohnung
- Beratungsleistungen bezüglich aller Themen, die die Pflege betreffen, dazu zählt zum Beispiel auch die Hilfe bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essen auf Rädern oder Krankentransporte
- Medizinische Behandlungspflege, die direkt über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet wird. Deshalb benötigt der Pflegebedürftige dazu auch eine ärztliche Verordnung über eine sogenannte „Häusliche Krankenpflege“. Zu beachten ist, dass diese Leistungen ausschließlich von einem entsprechend geschulten Gesundheits- oder Krankenpflegepersonal erbracht wird. Zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zählen die Wundbehandlung oder die Versorgung mit Verbänden, aber auch das Legen eines Blasenkatheters, medizinische Bäder und Darmeinläufe ebenso wie die Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker. Auch die Medikamentengabe oder das Verabreichen von Augentropfen und Injektionen fällt unter diesen Tätigkeitsbereich der ambulanten Pflegedienste.
Auf den Umwandlungsanspruch setzen
Alle, die in der Betreuung auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst setzen, sollten auch den Umwandlungsanspruch kennen. Dieser ist im SGB XI § 45a geregelt und besagt, dass Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden, einen Teil des Budgets für ambulante Pflegesachleistungen umwandeln können. Dieser kann für „anerkannte Aufwendungen zur Unterstützung im Alltag“ verwendet werden, was bedeutet, dass beispielsweise Haushaltshilfen mit diesem finanziellen Beitrag beauftragt werden können.
Wichtige Voraussetzung dazu ist allerdings, dass im laufenden Monat noch keinerlei Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden. Die Höchstgrenze des umzuwandelnden Betrages liegt bei 40 Prozent des Höchstsatzes für Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad.
Wer sich jetzt fragt, was anerkannte Aufwendungen zur Unterstützung im Alltag sind, der kann schnell eine Antwort erhalten. Denn dabei geht es beispielsweise um
- Die Betreuung und Beaufsichtigung einer pflegebedürftigen Person
- Eine Alltagsbegleitung ebenso wie eine Haushaltshilfe
- Eine Beratung oder Unterstützung für pflegende Angehörige bei der Bewältigung des Pflegealltags
- Die organisatorische Hilfe und Unterstützung des Pflegebedürftigen im Alltag
Grundsätzlich können die Angebote zur Unterstützung im Alltag in drei Gruppen eingeteilt werden. Diese sind zum einen das Betreuungsangebot, zum anderen die Angebote zur Entlastung von Pflegenden Angehörigen sowie die Angebote zur Entlastung des Pflegebedürftigen im Alltag. Wichtig ist dabei immer, dass die Angebote die Anerkennung der zuständigen Landesbehörde innehaben.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst berechnen sich nach dem Leistungskatalog des zuständigen Bundeslandes anhand eines Punktesystems, aber auch nach dem Punktewert, also was genau ein Punkt in Euro wert ist. Wie viel das tatsächlich ist, handelt jeder Pflegedienst individuell in seinem Vertrag mit der Pflegekasse aus. Deshalb kann die Frage nach den Kosten für den ambulanten Pflegedienst auch nicht pauschal beantwortet werden.
Klar ist jedoch, dass die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst von unterschiedlichen Leistungsträgern bezahlt werden. In erster Linie ist dies natürlich die Pflegeversicherung, doch die ist nur für Personen mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 zuständig. Liegt kein Pflegegrad vor, müssen die Kosten des ambulanten Pflegedienstes selbst getragen werden.
Weitere Kostenträger sind die Krankenkasse, die immer dann übernimmt, wenn die häusliche Krankenpflege mittels eines ambulanten Pflegedienstes ärztlich verordnet ist. Das ist zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt zur Nachsorge nach einem operativen Eingriff der Fall. Dazu ist auch kein Pflegegrad des Betroffenen notwendig.
Auch das Sozialamt kann Kosten für einen ambulanten Pflegedienst übernehmen, beispielsweise dann, wenn es sich beim Pflegebedürftigen um jemanden handelt, der Hilfe zur Pflege erhält. Wer eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann, kann diese Unterstützung beantragen und erhält bei Genehmigung die Kosten für den ambulanten Pflegedienst übernommen.
Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?
Pflegeversicherung und Pflegedienst arbeiten direkt mit den entsprechenden Pflegekassen zusammen, das heißt, sie rechnen die Kosten der Leistungen direkt ab. Es müssen also keinerlei Vorauszahlungen seitens des Pflegebedürftigen gezahlt werden. Wer sogenannte Kombinationsleistungen bezieht, bei dem wird das Pflegegeld erst nach Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse berechnet. Das bedeutet, dass es erst rückwirkend an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
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