Pflegegrad 2 Leistungen – Geldleistungen in der Übersicht
Alle Pflegegrad 2 Leistungen im Überblick - wir informieren Sie zu Pflegegrad 2, der Einstufung und Leistungen, die Betroffenen zustehen.
Stand 01. Dezember 2020
Welche Pflegegrad 2 Leistungen stehen Betroffenen zu? Wir informieren Sie über Pflegegrad 2 und Geldleistungen und Sachleistungen, die Ihnen oder Ihrem Angehörigen mit Pflegegrad 2 zustehen.
Pflegegrade gelten als Maßstab dafür, inwieweit eine pflegebedürftige Person in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt ist. Hier geht der Pflegegrad 2 bereits von einer erheblichen Beeinträchtigung aus.
Dabei erfolgt die Berechnung, die schlussendlich über den Pflegegrad – 1, 2, 3, 4 oder auch 5 – entscheidet, durch eine Punktzahl, die wiederum anhand eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt wird: Personen, die einen Pflegegrad 2 erhalten, kommen darin auf 27 bis 47,5 Punkte.
Eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung entscheidet!
Ein System, das sich kompliziert anhört (und auch ist). Denn selbst geschulte Mitarbeiter der Krankenkassen vermögen bei einem Besuch vor Ort oftmals noch keine Einschätzung abzugeben, sondern müssen für ihre Entscheidung die erhobenen Daten erst einmal genau auswerten.
Um das ganze Prozedere vielleicht dennoch ein wenig verständlicher und nachvollziehbarer zu machen, sei gesagt, dass vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einem Vorort-Termin sechs verschiedene Lebensbereiche überprüft und hinterfragt werden. Dazu zählen die Mobilität, aber auch die Frage nach dem Alltagsleben und den sozialen Kontakten.
Neben diesen beiden Modulen, die zum Beispiel der Frage nachgehen, ob eine Person noch alleine ihr Bett aufzusuchen und auch wieder zu verlassen vermag sowie noch selbstständig telefoniert, spielen aber auch krankheits- und therapiebedingte Anforderungen an den Alltag eine entscheidende Rolle. Denn natürlich stellt zum Beispiel das Vorliegen einer Dialysepflicht die Angehörigen vor weitere Herausforderungen und Pflichten.
Wie sieht der Alltag der pflegebedürftigen Person und ihrer pflegenden Angehörigen aus?
Zudem geht es um das Thema Selbstversorgung, also die Bewertung, ob sich ein älterer oder pflegebedürftiger Mensch noch selbsttätig waschen, die Toilette aufsuchen und mit Nahrung sowie Flüssigkeit versorgen kann.
Nicht zuletzt wird das Verhalten gegenüber den pflegenden Angehörigen respektive dem übrigen Umfeld wie Ärzten oder Hilfsdiensten kritisch hinterfragt (neigt die pflegebedürftige Person zu Beleidigungen, gar Aggressionen?).
Pflegegrad 2 Leistungen im Detail
Wer hier, unter dem Strich betrachtet, auf die oben genannte Punktzahl kommt und somit vom MDK in Pflegegrad 2 eingestuft wird, hat dann Anspruch auf folgende Pflegegrad 2 Leistungen:
- 316 Euro Pflegegeld im Monat
oder - 724 Euro im Monat als Pflegesachleistung (falls ein professioneller Hilfsdienst engagiert wird)
Dazu kommen dann weitere Hilfsmittel und Zuschüsse für:
- Kurzzeitpflege (1774 Euro pro Jahr)
- Verhinderungspflege, bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen (1612 Euro pro Jahr)
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro im Monat)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro im Monat)
sowie - einen Hausnotruf (bis zu 30.35 Euro pro Monat)
Wird eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 vollstationär, also in einem Heim, versorgt, erhöhen sich die Zahlungen auf 770 Euro im Monat, steigen gegenüber der Pflegesachleistung im häuslichen Umfeld also nochmals an.
Kombileistungen sind möglich
Versorgen pflegende Angehörige eine Person im häuslichen Umfeld weitgehend selbst und engagieren nur gelegentlich einen professionellen Hilfsdienst, ist zudem eine Kombination aus Bar- und Sachleistung möglich. Damit können pflegebedürftige Personen und deren Umfeld eine individuelle Lösung finden, die optimal zu den eigenen Tagesabläufen passt.
Übrigens stehen – neben all den genannten Zuschüssen und Geldleistungen – auch noch Fördermittel für eine Wohnraumanpassung (4000 Euro/Gesamtmaßnahme) zur Verfügung!
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