Trotz jahrelanger Arbeit erhalten viele Senioren nur eine minimale Rente, von der es sich kaum leben lässt. So geraten Betroffene schnell in die Altersarmut. Frauen sind davon doppelt betroffen, denn die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen beträgt laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 53 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen durchschnittlich 53 Prozent weniger Alterseinkünfte beziehen als Männer.
Ursachen Altersarmut – damit sollten Sie sich befassen. Nur wer diese versteht, kann schon frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge vorbeugen, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist für heutige Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend. Im letzten Teil dieses Beitrags gehen wir auf die politisch viel diskutierte Grundrente ein und erklären, warum Wohngeld ein passenderes Instrument ist, um Altersarmut zielgerichtet zu bekämpfen.
Es gibt mehrere Gründe für Altersarmut in Deutschland. Grundsätzlich hängt die gesetzliche Rente davon ab, wie viel jemand eingezahlt hat. Das ist nur fair. Wer also wenig gearbeitet hat, darf sich später auch nicht wundern, dass er von Altersarmut bedroht ist. Dass einige Jobs in Deutschland einen so geringen Verdienst und damit geringe Rentenanwartschaften bedeuten, das müsste von anderen Stellen gelöst werden. Sie können jedoch selbst zu einer guten Altersvorsorge beitragen, indem Sie sich der Risiken für Altersarmut bewusstwerden und gegensteuern. Die Hauptrisiken sind:
Sie gelten grundsätzlich natürlich für Männer und Frauen, jedoch betrifft gerade das Risiko „gebrochene Erwerbsbiografie“ besonders Frauen. Grund ist das oft noch gelebte traditionelle Rollensystem, in der die Frau eine längere Pause für die Kindererziehung macht.
Meine Tipps für Frauen: Kümmern Sie sich von Anfang an um Ihre Altersvorsorge und Ihre Absicherung. Nehmen Sie Ihr Geld in die Hand! Planen Sie Ausgaben und Einnahmen und vermeiden Sie Konsumschulden. Überlegen Sie sich gut, wie lange Ihre Job-Pause sein soll oder sein darf. Besprechen Sie mit Ihrem Partner, wie ein Ausgleich geschaffen werden kann. Gespräche über Geld sind in vielen Partnerschaften schwierig, ich glaube aber, sie sind ein Schlüssel zum Erfolg einer Partnerschaft.
Mit einer Risikolebensversicherung kann ein Paar das Risiko durch Verarmung bei Tod des Hauptverdieners gut absichern. Das kostet nicht viel und die Versicherung bekommt fast jeder.
Eignen Sie sich außerdem ausreichend Wissen an, um solide Finanzentscheidungen treffen zu können. Das ist viel leichter als gedacht und führt dazu, dass Sie das Risiko der zu geringen Rendite oder durch Fehlinvestitionen praktisch ausschalten können.
Wir bieten unseren Kunden schon seit 1999 eine unabhängige Finanzberatung zu ihren Geldanlagen, da wir keine Produkte verkaufen oder vermitteln, also auch keine Provision anstreben. Zu unserem Fachgebiet zählen die Finanzberatung, das Finanzcoaching und die Finanzplanung. Wir beraten, unterstützen und coachen Sie bei allen Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Geld. Unser Ziel ist es, Sie unabhängig und selbstständig bei Ihren Finanzen zu machen.
Ursache Altersarmut bei Frauen – Nr. 1: Gender Pay Gap
Unter dem Gender Pension Gap ist die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern zu verstehen. Im Rentenalter erhalten wir ein „Einkommen“ (die Rente), das sich aus drei Säulen zusammensetzt: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Alterssicherung. Dieses Renteneinkommen fällt bei Frauen deutlich (um 53 Prozent) geringer aus als bei Männern.
Schauen wir uns nur verheiratete Männer und Frauen im Rentenalter an, beläuft sich die Rentenlücke sogar auf über 60 Prozent. Das zeigt uns auch eine der Ursachen für die Rentenlücke: lange Zeit galt das klassische Familienmodell. Frauen gingen nicht oder nur wenig arbeiten, sondern waren für die Erziehung der Kinder und den Haushalt zuständig. Der Mann ging währenddessen als Familienernährer einer Erwerbstätigkeit nach und hatte dementsprechend ein höheres Einkommen.
Die Rente ist der Spiegel der Erwerbstätigkeit, das heißt vereinfacht: Frauen erhalten oft weniger gesetzliche Rente, da sie weniger Jahre erwerbstätig waren, häufiger in (kleiner) Teilzeit gearbeitet und somit weniger verdient haben.
Der sogenannte Gender Time Gap im Erwerbsleben ist ein entscheidender Grund für den Gender Pension Gap: 45 Prozent aller Frauen arbeiten in Teilzeit, wohingegen dieser Anteil bei Männern nur 9 Prozent ausmacht. Frauen zahlen deswegen weniger in die Rentenkassen ein. Da die Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit größtenteils zu Lasten von Frauen ging und geht, sind es oft Frauen, die von Altersarmut bedroht sind.
Welchen Einfluss haben Berufswahl und Alter (bzw. Generation) auf Armut im Alter?
Selbst Frauen, die Vollzeit und ohne Erwerbsunterbrechungen arbeiten, sind von Altersarmut bedroht, da Männer oft ein höheres Einkommen erzielen als Frauen. Der Gender Pay Gap in Deutschland liegt derzeit zwischen 18 und 20 Prozent. Viele Berufe mit Menschen werden von Frauen ausgeübt – beispielsweise Erzieherin, Krankenpflegerin oder Ergotherapeutin – und die werden einfach nicht gut genug und nicht ihrer gesellschaftlich hohen Bedeutung entsprechend bezahlt.
Wenn das Einkommen so gering ist, können nur schwer ausreichend Rentenanwartschaften erworben werden. Das ist ein dringender Grund, warum soziale und personenbezogene Dienstleistungen aufgewertet werden müssen.
Ein weiterer Grund ist, dass Frauen häufig in kleinen und mittelständischen Betrieben arbeiten, in denen oft keine betriebliche Altersvorsorge angeboten wird. Damit entfallen für viele Frauen Einkünfte aus der zweiten Säule. Und mit ihren niedrigen Einkommen gelingt es Frauen wohl kaum, für eine ausreichende private Altersvorsorge zu sorgen. Daher ist es wichtig, die gesetzliche Rente zu stärken, um eine auskömmliche Rente im Alter zu bekommen.
Der Gender Pension Gap, also die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, verringert sich allmählich, das ergaben Langzeitbeobachtungen. Dies liegt unter anderem an strukturellen Veränderungen, wie der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere seit den 1990er Jahren. 1992 erhielten Frauen noch etwa 69 Prozent weniger Rente als Männer, 1997 war dieser Wert bereits auf 62 Prozent gefallen, zurzeit liegt er wie gesagt bei 53 Prozent. Dies bezieht sich auf die gesamte Rentenversorgung (alle Einkommensquellen im Alter). Der Gender Pension Gap in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei etwa 27,1 %. Dieser Wert berücksichtigt nur die gesetzlichen Rentenzahlungen, ohne private oder betriebliche Rentenansprüche.
Dieser Angleich ist einerseits das Ergebnis daraus, dass immer mehr Frauen arbeiten und das „klassische Familienmodell“ an Relevanz verliert (die Teilzeitquote ist bei Frauen jedoch immer noch sehr hoch), gleichzeitig sinken aber auch die Renten von Männern.
Reformen wie die Mütterrente spielen hier natürlich auch mit hinein:
Die Mütterrente ist eine zusätzliche Rentenleistung in Deutschland, die Eltern für die Erziehung von Kindern im Rentenanspruch berücksichtigt. Sie wurde eingeführt, um insbesondere Mütter, die durch Erziehungszeiten weniger erwerbstätig sein konnten und daher geringere Rentenanwartschaften erworben haben, zu unterstützen. Seit der Reform im Jahr 2014 und weiteren Anpassungen, erhalten Eltern für Kindererziehungszeiten Rentenpunkte gutgeschrieben, die sich direkt auf die Rentenhöhe auswirken.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden Eltern inzwischen drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, was drei Entgeltpunkten entspricht. Für nach 1992 geborene Kinder werden wie bisher drei Jahre Erziehungszeit gewährt. Diese Erziehungszeiten zählen wie reguläre Beitragszeiten zur Rentenversicherung und wirken sich so auf die Rentenhöhe aus.
Die Berechnungsgrundlage basiert auf dem Durchschnittsentgelt, das jährlich in Deutschland festgelegt wird – aktuell liegt dieses Durchschnittseinkommen bei knapp 39.000 Euro. Ein Entgeltpunkt entspricht dabei dem durchschnittlichen Einkommen eines Erwerbstätigen in einem Jahr. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhält die erziehende Person Entgeltpunkte, die bei der Rentenberechnung addiert werden, sodass ein Elternteil mit drei Entgeltpunkten bei einer durchschnittlichen Lohnhöhe etwa 100 Euro monatliche Rentenleistung pro Jahr Kindererziehungszeit erhalten kann.
Diese Regelung gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Pflegeeltern, die die Erziehung übernommen haben. Damit wirkt die Mütterrente gezielt gegen die Rentenlücke, die durch Erziehungszeiten im Erwerbsleben entstehen kann, und verbessert die Rentenperspektive für viele Familien.
Mareike Richter ist als politische Referentin beim Deutschen Gewerkschaftsbund Bundesvorstand in der Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik für die gleichstellungsorientierte Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Rentenpolitik zuständig.
Obwohl Frauen gut mit Geld umgehen können, fokussieren sie sich noch nicht genügend auf die eigene, langfristige Finanzplanung und auch private Altersvorsorge. Der Grund hierfür liegt in der historischen Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen.
Als klassische „Brotgewinner“ haben sich Männer schon immer mit Finanzen beschäftigen müssen. Frauen waren lange Zeit entmündigt und hatten weniger Rechte. Sie konnten auch in Deutschland bis in die 70er Jahre hinein – sobald sie verheiratet waren – nicht frei über ihre eigene berufliche Laufbahn entscheiden.
Dadurch hatten sie natürlich auch weniger Berührungspunkte mit der Finanzplanung. Daher entsteht das Bewusstsein für die eigenverantwortliche Altersvorsorge bei vielen Frauen auch erst jetzt.
Ein anderer Grund für Armut im Alter bei Frauen, der ebenfalls in der historischen Rollenverteilung seinen Ursprung hat, ist, dass es lange für Frauen als „unschicklich“ galt, über Geld zu sprechen. Im klassischen Familienmodell verdiente der Ehemann mit dem höheren Einkommen den Lebensunterhalt. Unter Männern gilt das Gespräch über Geld und Finanzen als ganz normal, Geld entspricht sozialem Ansehen und Prestige.
Jüngere Frauen nehmen ihre Finanzen schon eher in die eigenen Hände und haben das Selbstverständnis, für erbrachte Leistungen auch selbstbewusst Geld zu fordern, überhaupt zu wissen, was die eigene Arbeit wert ist. Denn es macht Spaß, seine Finanzen zu planen, schließlich kümmert man sich damit um die eigene Zukunft, also um sich selbst.
Die erste Hürde ist schon überwunden, wenn Frauen sich von „anerzogenen“ entmündigenden Gedanken befreien. Ich höre oft den Satz: „Ich und Mathe – wir sind noch nie gut ausgekommen.“ Dabei ist Finanzplanung wirklich nichts, was all zu kompliziert ist, Frau muss sich nur erst einmal mit dem Thema „private Altersvorsorge“ beschäftigen, um das zu bemerken.
Was können Frauen selbst tun, damit sie später nicht von Altersarmut bedroht sind?
Am wichtigsten überhaupt ist es, über Geld zu sprechen. Bringen Sie das Thema auf den Tisch. Wer sich um sein Geld kümmert, kümmert sich um sich selbst. Besonders in Partnerschaften sollte offen über finanzielle Angelegenheiten gesprochen werden. Wer zahlt was, gibt es ein gemeinsames Konto oder behält jeder sein eigenes Konto? Wie wird die Altersvorsorge geregelt?
Hört ein Partner auf zu arbeiten, um beispielsweise Kinder zu erziehen, sollte es normal sein, sich mit dem Partner abzustimmen, wie die verlorenen Berufsjahre kompensiert werden. Teil einer fürsorglichen Partnerschaft ist es auch, den Vermögensaufbau für den Partner zu sichern, der aus dem Berufsleben aussteigt, um Sorgearbeit zu verrichten. Das kann sowohl Männer als auch Frauen betreffen, zum größten Teil sind es in Deutschland immer noch Frauen, die eine Babypause machen.
Eine faire Lösung ist dann – ausgehend vom Vollzeitgehalt vor der Geburt des Kindes – dass der weiterhin berufstätige Partner den Betrag, der bis zu dem Zeitpunkt laut Lohnzettel in die Rentenversicherung gezahlt wurde, weiterhin für den Partner einzahlt. Dies kann als freiwillige Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung geschehen oder der Betrag kann anderweitig angelegt werden.
Genau diese Verhandlung innerhalb der Partnerschaft ist für manche Frauen schwierig. Hier sind wir wieder bei dem anfangs erwähnten Selbstbewusstsein, für erbrachte Leistungen die entsprechende Entschädigung zu fordern – auch, oder gerade, in einer Beziehung.
Viele Frauen tun dies (noch) nicht und gehen davon aus, dass sie später einmal Anspruch auf Rentenpunkte ihres Mannes haben werden. Doch sollte Frau die eigene Zukunft nicht von jemand anderem abhängig machen. Denn wenn sie sich später scheiden lässt, sind die Rentenpunkte des Mannes nicht genug, um zwei getrenntlebende Haushalte zu finanzieren.
Mein Tipp: Als Frau würde ich darauf achten, nicht zu lange aus dem Arbeitsleben auszusteigen, auch später nicht zu lange in Teilzeit zu arbeiten und mehr über Geld zu verhandeln. Paaren rate ich, lieber im kurzfristigen Konsumverhalten etwas kürzerzutreten (beispielsweise nicht in den teuren Urlaub fahren), dafür aber Geld langfristig in den Vermögensaufbau der Frau (oder des Partners, der sich um die Kinder kümmert) zu stecken.
Ich teile mein Fach- und Finanzwissen sowie meine Erfahrungen auf meinem Blog, begleite Frauen und Männer in Einzelcoachings und vermittle praktisches Finanzwissen in Online-Tutorials. Mein Ziel ist es, vor allem Frauen einen unabhängigen Zugang zum Thema Geld und Vermögensaufbau zu bieten. Denn in der Schule lernen wir über Finanzen fast nichts. Ich möchte, dass Frauen finanziell auf eigenen Füßen stehen und unabhängig von Beratern oder Ehepartnern sind. Mein Leitmotiv: Frauen können Finanzen!
In unseren Jobbörsen „www.minijob-zentrum.de“, „www.aushilfsjobs.net“, „www.nebenjobs.net“ und „www.gelegenheitsjobs.de“ haben wir Statistiken zu der Frage, welche Minijobs für Rentner interessant sind:
Die weiteren Branchen sind relativ gleich verteilt. Hier sind meist Saisontätigkeiten im Verkauf/Gastro, Facility-Management und Handwerk zu finden.
Wie viel Geld kann man als Rentner dazuverdienen?
Der Verdienst eines Rentners im Minijob richtet sich nach seinem Alter und dem Erreichen der Regelaltersgrenze (abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren). Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist, ist der Hinzuverdienst mit Minijobs unbegrenzt möglich.
Für Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben gilt ein Jahreswert als Hinzuverdienstgrenze, sofern der Job nicht als Minijob geführt wird. Bei Minijobs gilt ab dem 1. Januar 2024 die neue Entgeltgrenze von 538 Euro pro Monat, was einem Maximalverdienst von 6.456 Euro pro Jahr entspricht. Sollte der Minijob dennoch die Entgeltgrenze überschreiten, so wird er nicht mehr als Minijob geführt.
Fazit: Bei einem „normalen“ Minijob gibt es keine Abzüge für Rentner.
Schon seit vielen Jahren widmen wir uns dem Thema Jobs ab 50+ und haben hierfür auf unserer Jobbörse „www.gelegenheitsjobs.de“ einen eigenen Bereich eingerichtet. Unsere Plattform bietet speziell für diese Altersgruppe flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und hilfreiche Informationen. Gerade im Zuge der Debatte um „Frauen und Minijob“ in den letzten Jahren hat sich das Interesse an diesen Themen weiter intensiviert, und wir halten unser Angebot stets aktuell, um auf Entwicklungen und spezifische Bedürfnisse in diesem Bereich reagieren zu können.
Altersarmut betrifft potenziell Menschen in allen Einkommensklassen, da gibt es keine Ausnahme. Also egal, wieviel man jetzt verdient, wir haben alle einen gewissen Lebensstandard, den wir natürlich später auch halten wollen. Um das zu ermöglichen, sollte jeder so früh wie möglich anfangen vorzusorgen.
Studien belegen schon heute, dass selbst ein Durchschnittsverdiener später mal in der Grundsicherung landen wird. Altersarmut betrifft also nicht nur Menschen, die wenig verdienen, sondern ist ein ernsthaftes Problem, mit dem sich auch Berufstätige mit höherem Einkommen (alle Einkommensklassen) auseinandersetzen sollten. Denn das Problem der niedrigen gesetzlichen Rente wird alle, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig sind, einmal betreffen.
Wie sich die Zukunft entwickelt, wissen wir noch nicht, aber es wird darauf hinauslaufen, dass entweder die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder die Renten sinken oder das Renteneinstiegsalter weiter nach oben angehoben wird. Vielleicht wird es auch eine Kombination aus allen drei Dingen. Das klingt nicht rosig, daher ist es auch so wichtig, dass jeder erkennt, dass hier Eigenverantwortung (private Altersvorsorge) gefragt ist.
Wie viel Geld muss ich zurücklegen, um später nicht von Altersarmut bedroht zu sein?
Diese Frage ist pauschal nicht so leicht zu beantworten, da jeder einen anderen Lebensstil pflegt. Es macht aber Sinn, überhaupt erstmal mit der Altersvorsorge anzufangen. Ein Betrag, der nicht übermäßig weh tut, sodass man ohne Einschränkungen leben kann, ist zu empfehlen.
Es gibt Möglichkeiten die spätere (wahrscheinliche) Rentenlücke mit kostenlosen Tools im Internet zu berechnen. So ein Tool findet man, indem man nach „Rentenrechner“ im Internet sucht, ich biete es auch auf meiner Webseite an. Ich rate jedem, mit einer Berechnung zu beginnen, gern auch zusammen mit dem Versicherungsvermittler des Vertrauens.
Hier wird ermittelt, wie groß die Rentenlücke unter Berücksichtigung der Inflation später einmal sein wird, und es kann daraufhin ein entsprechender monatlicher Betrag ermittelt werden – den gilt es dann zurückzulegen. Die Höhe der Rentenlücke – also auch der empfohlene Sparbetrag – hängen vom Verdienst, den potenziellen Rentenpunkten und von der zu erwartenden Rendite der Anlage ab, sind also schwer zu pauschalisieren.
Eines steht jedoch fest: Eine Rentenlücke hat jeder und sie ist auf alle Fälle größer, als die meisten Menschen sie einschätzen würden.
Was ist der größte Renten-Mythos, dem Sie vor allem bei jungen Menschen begegnen?
Vielen Menschen ist die Größe der eigenen Rentenlücke nicht bewusst. Auch die Denkweise, dass die Rente schon vom Staat irgendwie geregelt wird, ist immer noch tief verankert. Das wird aber für die heute berufstätige Generation nicht mehr so funktionieren.
Besonders für sehr junge Menschen liegt das Szenario „Rente“ gefühlt noch so weit in der Zukunft, dass sie denken, es reicht, wenn sie sich später damit auseinandersetzen. Dabei tut sich derjenige einen Gefallen, der schon in seinen 20-ern anfängt vorzusorgen. Denn wer erst mit 40 anfängt zu sparen, muss monatlich das Dreifache weglegen, wie noch 15 Jahre zuvor. Je früher man anfängt, desto besser – denn dann sind die nötigen Beiträge auch noch so gering, dass es nicht bedeutet, sich im Alltag einschränken zu müssen.
Hierfür das Bewusstsein zu schaffen, ist nicht immer einfach, denn wir leben in einer Konsumwelt, es zählt das „Hier und Jetzt“. Ich denke, die richtige Balance aus im „Hier und Jetzt“ zu leben und gleichzeitig etwas für seine Zukunft im Alter zu tun, ist wichtig.
Was wäre ein guter erster Schritt, den Sie empfehlen könnten?
Wenn man das Ziel nicht kennt, kann man auch schlecht darauf hinarbeiten und es auch nicht erreichen. Um also den eigenen Bedarf zu ermitteln, würde ich empfehlen, mit einem Online-Rentenlückenrechner erst einmal zu prüfen, wie groß die Rentenlücke einmal sein wird. Diese Tools sind kostenlos, das kann jeder im Internet erledigen.
So bekommt man schonmal ein grobes Gefühl dafür, in welchen Größenordnungen man denken sollte. Mit so einem Ziel vor Augen steigt dann auch die Motivation, etwas für seine eigene Zukunft zu tun – und das kann ich nur jedem empfehlen.
Ich bin unabhängiger, IHK-zertifizierter Versicherungsmakler und helfe Menschen, die für sie wichtigen und passenden Versicherungen zu finden. Denn da gibt es viel, was man falsch machen kann. Mein Motto ist: „Erst verstehen, dann versichern!“ Deshalb betreibe ich auch den YouTube-Kanal „Versicherungen mit Kopf“ und den Podcast „Versicherungsgeflüster“ (zusammen mit Patrick Hamacher), auf denen ich komplexe Versicherung verständlich erkläre und auch Online-Beratungen für diverse Versicherungsbereiche anbiete, damit danach jeder eigenverantwortlich die richtige Versicherung für sich abschließen kann.
Die Grundrente, die seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland in Kraft getreten ist, wurde eingeführt, um die jahrzehntelange Beitragsleistung von Menschen mit niedrigen Einkommen anzuerkennen – besonders solche, die über Jahre hinweg gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Der Fokus der Grundrente liegt nicht primär auf der Bekämpfung von Altersarmut, sondern auf der Anerkennung der Lebensleistung. Der Zuschlag zur gesetzlichen Rente richtet sich an Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Hierzu zählen Beitragszeiten durch Beschäftigung, Pflege und Kindererziehung. Ab 35 Beitragsjahren wird der volle Zuschlag gewährt, während die Grundrente bei 33 bis 35 Jahren stufenweise ansteigt.
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt, es erfolgt jedoch eine Einkommensprüfung: Bis zu 1.250 Euro für Alleinstehende und bis zu 1.950 Euro für Paare bleiben dabei anrechnungsfrei, und Einkünfte oberhalb dieser Freigrenzen reduzieren den Zuschlag allmählich. Das Besondere an der Grundrente ist, dass Berechtigte den Zuschlag nicht gesondert beantragen müssen. Die Berechnung und Auszahlung erfolgen automatisch über die Deutsche Rentenversicherung, basierend auf den gespeicherten Beitragsdaten. Zielgruppen sind vor allem Menschen, die bedingt durch Teilzeitarbeit, niedrige Löhne oder lange Erziehungs- und Pflegezeiten geringere Rentenansprüche erworben haben – dies betrifft besonders Frauen.
Die Grundrente wird voraussichtlich rund 1,3 Millionen Menschen zugutekommen. Als ergänzende Maßnahme zur Bekämpfung von Altersarmut hat die Bundesregierung Freibeträge für die Grundsicherung eingeführt und das Wohngeld erweitert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern gezielt zu entlasten und somit Altersarmut konkreter zu reduzieren. Die Einführung der Grundrente hat zwar in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erhalten, dennoch bleibt die Herausforderung der Altersarmut bestehen, da viele Betroffene – etwa jene ohne ausreichende Beitragszeiten – die Grundrente nicht in Anspruch nehmen können.
Um Altersarmut dennoch gezielt zu bekämpfen, hat die Bundesregierung unter der Leitung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zwei wesentliche Maßnahmen eingeführt:
Freibeträge in der Grundsicherung: Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein zusätzlicher Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erworben haben. Dieser Freibetrag beträgt bis zu 281,50 Euro monatlich und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen für viele Betroffene.
Freibeträge beim Wohngeld: Ebenfalls seit dem 1. Januar 2021 wird bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs ein Freibetrag berücksichtigt, wenn mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorliegen. Dieser Freibetrag führt dazu, dass ein Teil des Einkommens nicht angerechnet wird, wodurch der Wohngeldanspruch steigt.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Einkommen zu verbessern und Altersarmut vorzubeugen. Trotz ihrer Bedeutung werden sie in der öffentlichen Diskussion weniger beachtet als die Grundrente, obwohl sie direkt zur Armutsbekämpfung beitragen.
Brigitte L. Loose ist Leiterin des Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Ältere Menschen haben vor allem das Problem, dass Mietkosten in vielen Teilen Deutschlands sehr schnell ansteigen, ihr Einkommen, um die Miete und andere Lebenshaltungskosten zu stemmen, aber nicht im gleichen Maße mitwächst.
Ein weiteres Problem, das vor allem ältere Menschen betrifft, ist, dass sie auf veränderte Lebensumstände – wie eine Trennung oder den Tod des Partners – nicht so flexibel reagieren können. Denn fällt ein Einkommen weg, ist die bisher geteilte Wohnung oft zu groß oder auch mit dem nun kleineren Einkommen nicht mehr zu halten. Neumietverträge sind aber immer teurer als laufende Mietverträge.
Wohngeld ist daher eine wichtige staatliche Hilfe für einkommensschwachen Haushalten (vor allemRentner, deren Rente nicht ausreicht), um die Wohnkosten zu decken. Es richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, die das Wohngeld als Mietzuschuss (bei Mietern) oder Lastenzuschuss (bei Eigentümern) erhalten können. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Wohnkosten.
Besonders für Rentner, die häufig ein begrenztes und festes Einkommen beziehen, stellt Wohngeld eine wichtige Entlastung dar, um im eigenen Zuhause bleiben zu können und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Seit den Anpassungen im Jahr 2023 wurde der Zugang zu Wohngeld erleichtert, und die Zuschüsse wurden erhöht, um mehr Haushalte – gerade auch Rentner – besser zu unterstützen.
Ich bin Abteilungsleiter für Arbeit, Soziales und Europa beim Paritätischen Gesamtverband.
Ursachen Altersarmut: Obwohl viel wird getan um diesen entgegenzuwirken, sollten vor allem junge Menschen wissen, dass eine private Altersvorsorge essenziell ist. Für Frauen, die eine Familie planen, ist es besonders wichtig, sich über die Zusammenhänge von Arbeitszeit, Karrierepausen und späterem Rentenanspruch zu informieren, damit sie später nicht von Armut im Alter betroffen sind.