Haushaltshilfe – Erklärung & wichtige Infos
Was ist eine Haushaltshilfe? Definition ✓ Aufgaben ✓ Verdienst ✓ Haushaltshilfe anmelden ✓ Vorteile ✓ Nachteile ✓
Stand 16. November 2022
Gerade im Alter fallen oft die einfachsten Dinge im Alltag schwer, doch für eine umfassende Unterstützung besteht noch kein Bedarf. Eine perfekt geeignete Lösung für solch eine Situation bieten sogenannten Haushaltshilfen. Was das ist, welche Kosten entstehen und alles, was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen müssen, klären wir in diesem Beitrag.
Was genau ist eine Haushaltshilfe?
Wenn von einer Haushaltshilfe im Alter die Rede ist, darf diese nicht mit einer Pflegekraft verwechselt werden. Denn es geht nur darum, tägliche Arbeiten im Haushalt zu übernehmen oder hier helfend einzugreifen. Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe, die für Senioren tätig ist, gehören beispielsweise
- Einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Reinigung des Haushaltes
- Kleiderpflege bzw. Waschen und Bügeln
- Bringdienste wie Essen auf Rädern
- Helfer für Umzüge bei Senioren
- Haushaltsauflösungen oder
- Besuchsdienste
Sollten Sie neben der Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten weitere Hilfe benötigen, sollten Sie statt der Haushaltshilfe auf einen sogenannten Alltagsbegleiter setzen. Dieser kann dann zum Einsatz kommen, wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen. Denn er wird über die Pflegekasse in Form von Betreuungs- oder Entlastungsleistungen oder sogar die Verhinderungspflege bezahlt. Über diese können auch eine extra Einkaufshilfe oder der Service einer Haushaltsauflösung bzw. stundenweise Besuchsdienste verrechnet werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anbieter bei der Pflegekasse anerkannt ist.
Wie kann man eine Haushaltshilfe anstellen?
Wenn Sie eine Haushaltshilfe engagieren möchten, haben Sie dazu unterschiedliche Möglichkeiten der Anstellung; diese sind folgende:
Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Sie können eine Haushaltshilfe als Pflegesachleistung über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Denn diese Pflegesachleistungen umfassen nicht nur eine Unterstützung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, sondern auch eine Hilfe bei der Führung des Haushalts. Die Leistung wird immer dann übernommen, wenn der ambulante Pflegedienst, der sie erbringt, auch von der Pflegekasse anerkannt ist.
Auch eine Anstellung mit einer Bezahlung über den Entlastungsbetrag ist möglich. Dieser beträgt monatlich 131 Euro und kann auch für eine Unterstützung bei der Haushaltsführung bzw. bei der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet werden. Zu beachten ist dabei, dass die Pflegekasse diesen Betrag nur dann leistet, wenn die Haushaltshilfe als Ehrenamtliche oder als Haushaltshilfe über einen gemäß § 45 SGB XI zertifizierten Pflegedienst erbracht wird. Auch Nachbarschaftshilfe wird so abgegolten.
In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Familienmitglieder den Entlastungsbetrag für eine Unterstützung im Haushalt beziehen können. Immerhin haben viele Pflegedienste wenig bis gar keine Kapazitäten für diese Dienste, die doch so wichtig sind und entscheidend dazu beitragen, dass ältere Personen länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.
Eine Haushaltshilfe kann auch im Rahmen der Verhinderungspflege geleistet werden, denn diese Form der Pflege dreht sich nicht nur um reine Pflegetätigkeiten, sondern erfasst auch regelmäßige Tätigkeiten wie etwa die Reinigung der Wohnung oder das Zubereiten von Mahlzeiten.
Haushaltshilfe in Form der Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine kostspieligere, aber dennoch wertvolle Option, die als Erweiterung der klassischen stundenweisen Haushaltshilfe gesehen werden kann. Neben den alltäglichen Haushaltstätigkeiten übernehmen Pflegekräfte, die häufig aus dem Ausland stammen, auch zusätzliche Betreuungspflichten und, wenn notwendig, die Grundpflege.
Beachten Sie jedoch, dass bei dieser Form der Hilfe die Pflegekraft direkt bei Ihnen im Haushalt wohnt und separat bezahlt werden muss. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Pflegegeld, das entsprechend dem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung steht. Zusätzlich können Leistungen aus der Verhinderungspflege genutzt werden, wenn pflegende Angehörige ausfallen. Auch 50 Prozent des Entlohnungsbetrags können durch Kurzzeitpflege gedeckt werden, wobei diese Leistung auf maximal 8 Wochen im Jahr begrenzt ist.
Eine 24-Stunden-Betreuung kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn Sie mehr als drei Stunden pro Tag Unterstützung im Haushalt oder bei alltäglichen Aktivitäten benötigen.
Haushaltshilfe als Angestellte, die sozialversicherungspflichtig ist
Bei dieser Variante müssen Sie als privater Arbeitgeber fungieren und Ihre Haushaltshilfe dabei bei der zuständigen Krankenkasse anmelden. Das bedeutet, dass Sie auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Beachten Sie dabei, dass Sie die Kosten für eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe bis zu einem Betrag von 20.000 Euro jährlich geltend machen können. Von diesen Kosten können 20 Prozent abgesetzt werden, was zu einer maximalen Steuerermäßigung von 4.000 Euro pro Jahr führt. Diese können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.
Haushaltshilfe als Minijob
Wenn Ihre Haushaltshilfe nicht mehr als 556 Euro im Monat verdient, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bzw. um einen Minijob. Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das geht ganz einfach, indem Sie ein Formular ausfüllen, Name der Haushaltshilfe und den monatlichen Verdienst angeben sowie eine Einzugsermächtigung für den Einzug verringerter Pauschalabgaben wie die Krankenversicherung erteilen.
Beachten Sie, dass der Aufwand für die Anmeldung eines Minijobbers weiterhin deutlich geringer ist als für die Anstellung einer sozialversicherungspflichtigen Haushaltshilfe. Außerdem können Sie 20 Prozent Ihrer Ausgaben für einen Minijob, jedoch bis zu 1.200 Euro jährlich, in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Selbstständige Haushaltshilfe auf Rechnungsbasis
Wenn Sie eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen, die auf eigene Rechnung arbeitet, kann diese entweder als Selbstständige oder über eine Agentur tätig sein. Die Haushaltshilfe stellt Ihnen eine Rechnung aus, in der in der Regel 19 % Mehrwertsteuer enthalten sind. Diese Rechnung können Sie für Ihre Steuererklärung als Nachweis verwenden.
Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Rechnungsbeträge geltend machen, maximal jedoch 1.200 Euro jährlich.
Es ist wichtig, dass Sie die Rechnung der Haushaltshilfe korrekt aufbewahren, um diese bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Haushaltshilfen in Festanstellung
Es gibt mittlerweile Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Betreuungspersonal für pflegebedürftige Menschen spezialisiert haben. Dazu gehören auch Haushaltshilfen.
Anstellung der Haushaltshilfe per Vertrag regeln
Wenn Sie sich für eine Haushaltshilfe entschieden haben, sollten Sie mit dieser einen ausführlichen Vertrag abschließen. Es sollten alle Details genau geregelt werden, auch hinsichtlich einer eventuellen Regelung zu Urlaub und in Krankheitsfällen. Zudem gilt es sowohl die Arbeitszeit als auch die Bezahlung eindeutig festzulegen. Schließen Sie einen befristeten Vertrag ab, so gilt es auch exakt den Anfangs- bzw. Endzeitpunkt im Vertrag zu definieren.
Alle vertraglichen Punkte müssen klar und deutlich formuliert sein, auch welche Räumlichkeiten wie und in welchem Zeitraum gereinigt werden sollen. Wenn Sie gewisse Bereiche von einem Tätigkeitsbereich ausschließen möchten - etwa Schrankinhalte oder auch persönliche Räume wie das Schlafzimmer – gilt es auch dafür, eine entsprechende Regelung zu treffen.
Beachten Sie, dass es für Agenturkräfte gewisse Sonderregeln gibt. Denn hier erfolgen die Absprachen ja direkt über die Agentur mit Ihnen, womit diese auch die Ansprechperson für alle Anliegen rund um die Haushaltshilfe ist.
Hinsichtlich der Bezahlung gilt, dass sich diese vor allem nach der Art der Anstellung richtet. Sie können aber von einem Stundenlohn von durchschnittlich 16 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer ausgehen. Ob Sie die Zeit, die die Haushaltshilfe bei Ihnen verbringt, stündlich oder auch in kleineren Abschnitten, etwa alle 15 Minuten, abrechnen, müssen Sie individuell regeln und dann im vereinbarten Vertrag festhalten.
Tipps für die Anstellung einer Haushaltshilfe
Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe sollten Sie im Vorfeld einige Dinge bedenken, denn diese Person ist in Ihren privaten Räumen unterwegs und kommt Ihnen mitunter auch sonst sehr nahe. Mit einigen Überlegungen oder Maßnahmen können Sie erfolgreich eine gute Haushaltshilfe finden, die ja allgemein dann als Perlen des Haushalts vielerorts definiert werden.
- Bauen Sie Vertrauen auf. Bedenken Sie, dass Sie eine fremde Person in Ihren Haushalt lassen. Da ist es sinnvoll, wenn diese Ihnen sympathisch ist und Sie das Gefühl haben, Vertrauen aufbauen zu können.
- Definieren Sie genau, welche Tätigkeiten wann und wie ausgeführt werden sollen
Einigen Sie sich auf einen Tag Probearbeit, bei dem Sie einen quasi Probelauf machen und festlegen, wie viel Zeit gewisse Arbeiten in Anspruch nehmen dürfen - Übergeben Sie die Schlüssel, aber erst, nachdem Sie die Person, die Sie als Haushaltshilfe gewählt haben, etwas kennengelernt haben. Lassen Sie sich unbedingt die Aushändigung des Schlüssels schriftlich bestätigen
- Sichern Sie Ihr Eigentum, das heißt, lassen Sie keine Wertsachen oder Bargeld offen herumliegen und haben Sie keine Angst, dass das als Misstrauen ausgelegt wird. Denn das ist es nicht, es ist einfach eine Vorsichtsmaßnahme
- Kontrollieren Sie die erbrachten Arbeiten, denn es wäre nicht nur schade um das ausgegebene Geld, sondern es ist auch eine Belastung für Sie selbst, wenn Sie eine Hilfe im Haus haben, die nicht zu Ihrer Zufriedenheit arbeitet
- Klären Sie mit Ihrer Versicherung, dass die Haushaltshilfe im Rahmen Ihrer Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung mitversichert ist oder ob sie eventuell selbst versichert ist.
Haushaltshilfe Verdienst: Wie viel muss ich einer Haushaltshilfe zahlen?
Die Bezahlung einer Haushaltshilfe wird individuell zwischen Arbeitgeber und Haushaltshilfe vereinbart. Es gibt keine festgelegten, allgemein gültigen Vorgaben für den Stundenlohn.
In Deutschland gilt jedoch der gesetzliche Mindestlohn, der aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde liegt (Stand Januar 2025) und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich ist.
Dennoch liegt der tatsächliche Stundenlohn für Haushaltshilfen in vielen Fällen über diesem Mindestbetrag. Die genaue Höhe des Lohns hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Aufgaben, der Qualifikation der Haushaltshilfe und dem geografischen Standort. Daher sollte der Stundenlohn im persönlichen Gespräch festgelegt werden, wobei er auch eine angemessene Wertschätzung für die geleistete Arbeit widerspiegeln sollte.
Vorteile einer Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe zu engagieren, ist ein großer Schritt für jeden, der im Alter plötzlich nicht mehr ganz auf sich alleine gestellt sein kann. Immerhin betritt diese Ihre privaten Räumlichkeiten, ist vielleicht auch einmal alleine in Ihren vier Wänden und erledigt Hausarbeiten wie Bügeln, Abspülen oder Putzen nicht ganz nach Ihren Vorstellungen. Doch eine Haushaltshilfe hat auch wesentliche Vorteile, beispielsweise
- Entfallen körperliche Anstrengungen durch eine externe Reinigungskraft
- Sturzgefahr wird minimiert, weil aufwändige oder gefährliche Situationen beim Putzen von Fenstern etc. vermieden werden
- Erfolgt eine Entlastung von Angehörigen, die bis dato im Haushalt geholfen haben
- Senioren sind nicht mehr so viel alleine, da ja Haushaltshilfen regelmäßig ins Haus kommen
- Die Kräfte der alten Menschen werden geschont, weil sie nicht mehr alles alleine bewältigen müssen
- Eine einfache Organisation des Alltags im Zuhause ist mit Haushaltshilfen möglich, damit können die meisten länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben
Nachteil der Anstellung einer Haushaltshilfe
Ein möglicher Nachteil der Anstellung einer Haushaltshilfe kann der administrative Aufwand sein. Insbesondere bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung müssen Arbeitgeber sich um die Anmeldung bei der Krankenkasse kümmern und regelmäßige Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand und bürokratischen Aufwand verursachen. Zudem kommen mögliche Zusatzkosten, wie etwa für die Versicherung der Haushaltshilfe oder für Urlaub und Krankheitstage, hinzu. Für den Arbeitgeber kann es auch eine Herausforderung darstellen, eine verlässliche und qualifizierte Haushaltshilfe zu finden, die den persönlichen Erwartungen entspricht.
Kostenübernahme und Anspruch
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine Haushaltshilfe unter zwei Bedingungen:
- Wenn aufgrund einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie Rehabilitationsmaßnahmen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung des Haushalts nicht mehr möglich ist.
- Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Hilfe noch nicht 12 Jahre alt ist oder behindert und auf Unterstützung angewiesen ist.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht jedoch nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten auch, wenn keine Kinder oder nur ältere Kinder im Haushalt leben. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Regelungen zu informieren.
Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bei Haushaltshilfen im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen entfällt die Zuzahlung vollständig. Bitte klären Sie in jedem Fall die Bedingungen vorab mit ihrer Krankenkasse ab.
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