Gerade im Alter fallen oft die einfachsten Dinge im Alltag schwer, doch für eine umfassende Unterstützung besteht noch kein Bedarf. Die Lösung heißt dann Haushaltshilfe, die alle wichtigen Arbeiten im Haushalt erledigt.
Wenn von einer Haushaltshilfe im Alter die Rede ist, darf diese nicht mit einer Pflegekraft verwechselt werden. Denn es geht nur darum, tägliche Arbeiten im Haushalt zu übernehmen oder hier helfend einzugreifen. Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe, die für Senioren tätig ist, gehören beispielsweise
Es gibt in diesem Zusammenhang noch weitere sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, dazu gehören etwa
Sollten Sie neben der Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten weitere Hilfe benötigen, sollten Sie statt der Haushaltshilfe auf einen sogenannten Alltagsbegleiter setzen. Dieser kann dann zum Einsatz kommen, wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen. Denn er wird über die Pflegekasse in Form von Betreuungs- oder Entlastungsleistungen oder sogar die Verhinderungspflege bezahlt. Über diese können auch eine extra Einkaufshilfe oder der Service einer Haushaltsauflösung bzw. stundenweise Besuchsdienste verrechnet werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anbieter bei der Pflegekasse anerkannt ist.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe engagieren möchten, haben Sie dazu unterschiedliche Möglichkeiten der Anstellung; diese sind folgende:
Sie können eine Haushaltshilfe als Pflegesachleistung über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Denn diese Pflegesachleistungen umfassen nicht nur eine Unterstützung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, sondern auch eine Hilfe bei der Führung des Haushalts. Die Leistung wird immer dann übernommen, wenn der ambulante Pflegedienst, der sie erbringt, auch von der Pflegekasse anerkannt ist.
Auch eine Anstellung mit einer Bezahlung über den Entlastungsbetrag ist möglich. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und kann auch für eine Unterstützung bei der Haushaltsführung bzw. bei der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet werden. Zu beachten ist dabei, dass die Pflegekasse diesen Betrag nur dann leistet, wenn die Haushaltshilfe als Ehrenamtliche oder als Haushaltshilfe über einen gemäß § 45 SGB XI zertifizierten Pflegedienst erbracht wird. Auch Nachbarschaftshilfe wird so abgegolten.
In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Familienmitglieder den Entlastungsbetrag für eine Unterstützung im Haushalt beziehen können. Immerhin haben viele Pflegedienste wenig bis gar keine Kapazitäten für diese Dienste, die doch so wichtig sind und entscheidend dazu beitragen, dass ältere Personen länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.
Eine Haushaltshilfe kann auch im Rahmen der Verhinderungspflege geleistet werden, denn diese Form der Pflege dreht sich nicht nur um reine Pflegetätigkeiten, sondern erfasst auch regelmäßige Tätigkeiten wie etwa die Reinigung der Wohnung oder das Zubereiten von Mahlzeiten.
Diese Lösung gehört zu den kostenintensiveren, dennoch sollten Sie sie auch ins Auge fassen. Denn diese klassische 24-Stunden-Betreuung gilt als Erweiterung der klassischen stundenweise Haushaltshilfe. Neben den Tätigkeiten im Haushalt übernehmen die Pflegekräfte, die oft aus dem Ausland stammen, weitere Betreuungspflichten und nötigenfalls die Grundpflege.
Beachten Sie aber, dass bei dieser Form der Hilfe die Pflegekraft direkt bei Ihnen im Haushalt wohnt und von Ihnen separat bezahlt werden muss. Was die Finanzierung betrifft, so kommt hier das Pflegegeld entsprechend dem anerkannten Pflegegrad zum Einsatz. Zusätzlich gibt es Leistungen aus der Verhinderungspflege und 50 Prozent des Entlohnungsbetrages kann aus der Kurzzeitpflege stammen.
Eine 24-Stunden-Betreuung sollte dann eine Überlegung wert sein, wenn Sie mehr als drei Stunden pro Tag Unterstützung im Haushalt oder generell im Alltag benötigen.
Bei dieser Variante müssen Sie als privater Arbeitgeber fungieren und Ihre Haushaltshilfe dabei bei der zuständigen Krankenkasse anmelden. Das bedeutet, dass Sie auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Beachten Sie dabei, dass Sie diese Kosten der sozialversicherungspflichtigen Haushaltshilfe bis zu 20 000 Euro jährlich mit 20 Prozent und bis zu einem Maximalbetrag von 4 000 brutto im Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld absetzen können.
Wenn Ihre Haushaltshilfe nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bzw. um einen Minijob. Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das geht ganz einfach, indem Sie ein Formular ausfüllen, Name der Haushaltshilfe und den monatlichen Verdienst angeben sowie eine Einzugsermächtigung für den Einzug verringerter Pauschalabgaben wie die Krankenversicherung erteilen.
Beachten Sie, dass der Aufwand, der für die Anmeldung eines Minijobbers notwendig ist, bei weitem geringer ausfällt als für eine Haushaltshilfe, die festangestellt ist. Abgesehen davon können Sie zehn Prozent Ihrer Ausgaben, höchstens allerdings 510 Euro jährlich, in der Steuererklärung geltend machen.
Am einfachsten ist die Abwicklung, wenn Sie eine Haushaltshilfe beauftragen, die auf eigene Rechnung arbeitet. Das kann sie entweder als Selbstständige tun oder wenn sie über eine Agentur tätig ist. Sie schreibt dann für ihre erbrachten Leistungen eine Rechnung an Sie, in der Regel 19 %Mehrwertsteuer enthalten sind. Sie begleichen einfach die Rechnung, die im Übrigen auch als Nachweis für das Finanzamt gilt. Bei der jährlichen Steuererklärung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % der Rechnungsbeträge, maximal 600 Euro jährlich, geltend machen.
Es gibt mittlerweile Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Betreuungspersonal für pflegebedürftige Menschen spezialisiert haben. Dazu gehören auch Haushaltshilfen.
Wenn Sie sich für eine Haushaltshilfe entschieden haben, sollten Sie mit dieser einen ausführlichen Vertrag abschließen. Es sollten alle Details genau geregelt werden, auch hinsichtlich einer eventuellen Regelung zu Urlaub und in Krankheitsfällen. Zudem gilt es sowohl die Arbeitszeit als auch die Bezahlung eindeutig festzulegen. Schließen Sie einen befristeten Vertrag ab, so gilt es auch exakt den Anfangs- bzw. Endzeitpunkt im Vertrag zu definieren.
Alle vertraglichen Punkte müssen klar und deutlich formuliert sein, auch welche Räumlichkeiten wie und in welchem Zeitraum gereinigt werden sollen. Wenn Sie gewisse Bereiche von einem Tätigkeitsbereich ausschließen möchten – etwa Schrankinhalte oder auch persönliche Räume wie das Schlafzimmer – gilt es auch dafür, eine entsprechende Regelung zu treffen.
Beachten Sie, dass es für Agenturkräfte gewisse Sonderregeln gibt. Denn hier erfolgen die Absprachen ja direkt über die Agentur mit Ihnen, womit diese auch die Ansprechperson für alle Anliegen rund um die Haushaltshilfe ist.
Hinsichtlich der Bezahlung gilt, dass sich diese vor allem nach der Art der Anstellung richtet. Sie können aber von einem Stundenlohn von durchschnittlich 16 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer ausgehen. Ob Sie die Zeit, die die Haushaltshilfe bei Ihnen verbringt, stündlich oder auch in kleineren Abschnitten, etwa alle 15 Minuten, abrechnen, müssen Sie individuell regeln und dann im vereinbarten Vertrag festhalten.
Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe sollten Sie im Vorfeld einige Dinge bedenken, denn diese Person ist in Ihren privaten Räumen unterwegs und kommt Ihnen mitunter auch sonst sehr nahe. Mit einigen Überlegungen oder Maßnahmen können Sie erfolgreich eine gute Haushaltshilfe finden, die ja allgemein dann als Perlen des Haushalts vielerorts definiert werden.
Eine Haushaltshilfe zu engagieren, ist ein großer Schritt für jeden, der im Alter plötzlich nicht mehr ganz auf sich alleine gestellt sein kann. Immerhin betritt diese Ihre privaten Räumlichkeiten, ist vielleicht auch einmal alleine in Ihren vier Wänden und erledigt Hausarbeiten wie Bügeln, Abspülen oder Putzen nicht ganz nach Ihren Vorstellungen. Doch eine Haushaltshilfe hat auch wesentliche Vorteile, beispielsweise