

Ist Rente pfändbar?
✓ Wann wird Einkommen gepfändet ✓ Pfändungsfreigrenzen ✓ Rente vor der Pfändung schützen
Stand 23. April 2025
Schulden sind ein unangenehmes Thema und wird in der Gesellschaft auch häufig aus Scham verschwiegen. Auch Rentner können in die Schuldenfalle geraten und schlussendlich mit einer Zwangsvollstreckung und Pfändung der Rente bedroht sein. In den letzten Jahren ist der Anteil der Menschen 70+, die mit Überschuldung konfrontiert sind, sogar signifikant gestiegen. Das liegt an der Inflation ebenso wie an niedrigen Renten in bestimmten Arbeitssektoren und -biografien und der steigenden Lebenserwartung und dem damit steigenden Pflegeaufwand.
Auch die Rente kann wie jedes Einkommen gepfändet werden. Was die Pfändung der Rente aber bedeutet, wie hoch diese ausfallen kann und wie sie diesen Schritt vermeiden, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Wann wird Einkommen gepfändet?
Wenn sich Schulden so sehr anhäufen, dass eine Abzahlung aussichtslos scheint, oder sich jemand absichtlich weigert, seine Schulden zu bezahlen, können Gläubiger auf die Zwangsvollstreckung zurückgreifen. Für diese wird ein sogenannter Zwangsvollstreckungstitel benötigt, also ein amtliches Dokument, das bei Gericht beantragt wird.
Die Zwangsvollstreckung soll das letzte Mittel sein und wird erst gewährt, wenn andere, übliche Zahlungsaufforderungen nicht Folge geleistet wurden und auch keine Einigung über eine Ratenzahlung oder andere Abzahlung gefunden wurde.
Gepfändet wird normalerweise das Einkommen, jedoch kann sich die Zwangsvollstreckung auch auf wertvolle Gegenstände ausweiten, deren Veräußerung die Geldforderung deckt. Beim Einkommen unterscheidet man zwischen der Pfändung des Arbeitseinkommens und der Kontopfändung. Häufig geht dabei der zu pfändende Anteil direkt vom Arbeitgeber an die Gläubiger.
Ein Existenzminimum muss jedoch auch bei einer Pfändung gewährt bleiben, weswegen nur der Gehalts- oder Vermögensanteil oberhalb der Pfändungsfreigrenze eingezogen werden kann.
Ist die Rente pfändbar?
Da die Rente als Einkommen zählt, ist auch die Rente pfändbar und fällt unter dieselben Regelungen und auch Pfändungsfreigrenzen. Im Falle einer Pfändung wird der Anteil dann nicht von einem Arbeitgeber eingezogen, sondern von dem auszuzahlenden Rentenversicherungsträger. Dieser prüft auch die Forderung und legt die Höhe des pfändbaren Betrages fest.
Nur die Altersrente ist gänzlich betroffen von der Frage einer Pfändung. Andere Rentenarten sind teilweise durch §§850a und §§850b ZPO ausgeschlossen. Dort ist festgelegt, dass Renten, die “wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit” unpfändbar sind, ebenso wie Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Pfändungsfreigrenzen in der Rente
Für jede Pfändung gelten Pfändungsfreigrenzen, die ein Existenzminimum garantieren. Die Höhe wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Unterhalb dieser Grenze darf das Einkommen nicht gepfändet werden, wobei auch nicht bis zu dieser Grenze gepfändet werden muss.
Zur Pfändungsfreigrenze kommen weitere unpfändbare Anteile des Einkommens dazu, wie Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, manche Unterstützungsleistungen und Rentenformen wie die Schwerbehindertenrente oder die Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund einer körperlichen Verletzung oder Erkrankung. Eine Hinterbliebenenrente ist vollständig unpfändbar.
Der pfändbare Betrag der Rente richtet sich nach der Rentenhöhe und wird durch weitere Faktoren wie Unterhaltspflichten beeinflusst.
Rente pfänden: Das hat sich zum 1. Juli geändert
Zum 1. Juli 2025 wird die Pfändungsfreigrenze von monatlich 1.499,99 € auf 1.555,00 € erhöht. Dieser Betrag gilt für Schuldner:innen ohne Unterhaltspflichten. Besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht, erhöht sich die Freigrenze zusätzlich – um 585,23 € für die erste unterhaltspflichtige Person und um jeweils 326,04 € für die zweite bis fünfte Person. Der pfändbare Einkommensanteil richtet sich entsprechend nach diesen neuen Werten.

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Wie viel von der Rente kann gepfändet werden?
Wie hoch der pfändbare Betrag der Rente ist, hängt von der Höhe der Nettorente ab. So beträgt über der Pfändungsfreigrenze bei einem Einkommen von 1.560,00 € der pfändbare Betrag nur 5,78 € und steigt dann pro 10,00 € Erhöhung der Nettorente um 7,00 €, sofern nicht noch Unterhaltspflichten beachtet werden müssen.
Bis zu einer Nettorente von 4.766,99 € monatlich wird ein solcher pfändbarer Anteil berechnet. Erhalten Sie eine Rente, die netto darüber liegt, so wird der Höchstbetrag des pfändbaren Anteils, 2.243,78 € oder bei Unterhaltspflicht, zuzüglich jeglichen Einkommens über diesen 4.766,99 € gepfändet.
Pfändung einer Privat- oder Betriebsrente
Alle Formen der Rente zählen als Einkommen und sind daher, sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen, pfändbar. Für Betriebsrenten gelten dieselben Vorgaben wie für die gesetzliche Altersrente, während die Auszahlung privater Rentenversicherungen unter Umständen aus einem pfändungssicheren Vertrag laufen kann.
Überblick: Pfändbarer Anteil nach Einkommen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit fassen wir das Einkommen in 500,00 €-Schritten zusammen. Sie können den pfändbaren Anteil leicht ausrechnen, indem Sie für jeweils 10,00 € Einkommen mehr 7,00 € pfändbaren Anteil berechnen.
Einkommen | Pfändbarer Anteil |
bis 1.554,99 € | 0,00 € |
1.555,00 € - 2.054,99 € | 5,78 € - 348,78 € |
2.055,00 € - 2.554,99 € | 355,78 € - 698,78 € |
2.555,00 € - 3.054,99 € | 705,78 € - 1.048,78 € |
3.055,00 € - 3.554,99 € | 1.055,78 € - 1.398,78 € |
3.555,00 € - 4.054,99 € | 1.405,78 € - 1.748,78 € |
4.055,00 € - 4.554,99 € | 1.755,78 € - 2.098,78 € |
4.555,00 € - 4.766,99 € | 2.105,78 € - 2.243,78 € |
Überblick: Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltspflicht (ab Juli 2025)
Unterhaltspflichtige Personen | Pfändungsfreigrenze (monatlich) | Höchstbetrag pfändbarer Anteil (bei Nettorente von 4.766,99 €) |
0 | 1.555,99 € | 2.243,78 € |
1 | 2.140,23 € | 1.460,55 € |
2 | 2.466,27 € | 1.020,94 € |
3 | 2.792,31 € | 674,90 € |
4 | 3.118,35 € | 421,76 € |
5 und mehr | 3.444,39 € | 241,10 € |
Rente vor der Pfändung schützen
Auch wenn bereits hohe Schulden vorliegen und auf den ersten Blick kaum bewältigbar erscheinen, so können und sollten Sie dennoch Maßnahmen ergreifen, um eine Pfändung der Rente zu verhindern. Ihnen stehen dabei einige Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, der Schuldnerberatung oder spezialisierte kommunale Einrichtungen offen. Sie können sich auch direkt an die Gläubiger wenden, um eine Einigung über eine Ratenzahlung zu erzielen. Häufig ziehen auch diese eine solche Lösung vor, da eine Zwangsvollstreckung langwierig und teuer ist.
Pfändungsschutzkonto
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das vor einer unberechtigten Kontopfändung schützt und zudem automatisch die Einhaltung der Pfändungsfreigrenze sichert. Auf ein solches P-Konto kann die Rente ganz normal überwiesen werden, auch alle anderen Kontofunktionen stehen wie gewohnt zur Verfügung.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen
Im individuellen Fall kann für Sie die Pfändungsfreigrenze angehoben werden, wenn das Existenzminimum aus berechtigten Gründen nicht durch die gesetzlich vorgesehene Freigrenze gesichert werden kann. Ein Grund dafür sind z.B. hohe Mietkosten in Großstädten oder hohe Pflegekosten.
Rechtliche Grundlagen zur Rentenpfändung
Die rechtlichen Grundlagen zur Pfändung liegen grundsätzlich in §850c ZPO (Zivilprozessordnung). Einschränkungen zum pfändbaren Betrag finden sich darüber hinaus in §§850a und 850 ZPO. Andere gesetzliche Grundlagen können die Pfändungsfreigrenze verändern, wie Unterhaltspflicht oder individuelle Härtefälle.
Idealerweise wenden Sie sich daher bei aufkommenden Schulden und spätestens bei einer drohenden Pfändung an eine auf Schuldner spezialisierte Anwaltskanzlei oder informieren sich bei der Schuldnerberatung oder den Verbraucherzentralen über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten.
Was kann ich tun, wenn meine Rente gepfändet wird?
Jeder kann in die Situation geraten, dass eine Privatinsolvenz droht oder eine Pfändung der Rente ansteht. Daher sollten Sie so früh wie möglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und so die unangenehmsten Konsequenzen vermeiden. Häufig lassen sich Gläubiger auf eine vereinbarte Abzahlung in individuellen Raten ein, die für Sie beide mehr Vorteile bietet als die Zwangsvollstreckung.
Wenn bereits eine Zwangsvollstreckung angekündigt ist, sollten Sie dennoch rechtlichen Beistand suchen. Spezialisierte Anwaltskanzleien oder die Schuldnerberatung können mit Ihnen Möglichkeiten ausloten, den pfändbaren Betrag Ihrer Rente zu minimieren oder sogar die Zwangsvollstreckung doch noch abzuwenden.
Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, sollten Sie möglichst Ruhe bewahren und den Vorgang nicht komplizieren. Auch wenn es unangenehm ist, einen Zwangsvollstrecker in der Wohnung zu haben oder dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Rentenversicherung von Ihrer Lage erfährt, so dient der Vorgang der Abwicklung des Problems und soll Sie langfristig entlasten.
Suchen Sie auch unbedingt emotionale Unterstützung im Freundeskreis oder bei professionellen Therapiestellen. Lassen Sie nicht zu, dass die Scham Sie isoliert und Ihre Lebensqualität beeinträchtigt. Überschuldung trifft viele Menschen, Sie sind nicht allein.
Fazit
Bis die Zwangsvollstreckung droht, ist meist bereits viel Stress und Angst in den Alltag eingezogen. Sorgen zur Überschuldung, Scham und Angst vor den Folgen sind weit verbreitet und lähmen die Betroffenen oft genug zusätzlich. Gerade in der Rente kommen Fragen auf, wie der Alltag und auch die Pflege weiter finanziert werden soll.
Auch wenn die Rente grundsätzlich pfändbar ist, so gelten engmaschige Grenzen, die Ihnen ein Existenzminimum gewähren und helfen sollen, Ihre Lage wieder zu verlassen. Stellen wie die Schuldnerberatung helfen Ihnen, durch diese schwierige Zeit zu navigieren und Ansprüche wie die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zu beantragen. Suchen Sie daher aktiv Hilfe, wenn die Pfändung Ihrer Rente droht.
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