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Pflegegrad 1 Leistungen – Geldleistungen im Überblick

Stand 01. Juli 2024

Fragen Sie sich, ob Ihnen bereits für Pflegegrad 1 Leistungen zustehen? Wir zeigen es Ihnen! Obwohl der Pflegegrad 1 erst „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ unterstellt, gibt es auch hier bereits eine Fülle von Zuschüssen und Geldleistungen, die den pflegenden Angehörigen ihre tägliche Routine erleichtern.

Somit macht – sobald eine beginnende Gebrechlichkeit im näheren Freundes- oder Familienkreis festgestellt wird – eine zeitnahe Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchaus Sinn.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Voraussetzung für eine Einstufung in diesen ersten der fünf derzeit existierenden Pflegegrade sind beginnende Beeinträchtigungen, zum Beispiel im kognitiven Bereich, aber auch bei alltäglichen Verrichtungen wie Telefonaten oder der Morgentoilette.
Auch Probleme im motorischen Sektor, etwa beim Treppensteigen oder aufrechten Sitzen, könnten – zusammen mit weiteren Parametern – zu einer Einstufung in Pflegegrad 1 führen.

Auf diese Punkte kommt es an

Im internen Punktesystem der Pflegekassen kommen Betroffene mit Pflegegrad 1 dabei nach den neuen Begutachtungsrichtlinien, die seit 2017 gelten, auf 12,5 bis 27 Punkte und haben somit zum Beispiel das Anrecht auf bestimmte Pflegehilfsmittel oder auch Entlastungsleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung.
Ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden hier jedoch noch nicht gezahlt.

Pflegegrad 1 Leistungen im Überblick:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: kein Anspruch
  • Tages- und Nachtpflege: kein Anspruch
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: kein Anspruch

gezahlt werden dagegen folgende Pflegegrad 1 Leistungen:

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Alle Leistungen auf einem Blick

Nehmen Sie Gebrauch von allen Leistungen, die Ihnen im Pflegegrad 1 zustehen. In unserer aktuellen Broschüre finden Sie alle Informationen zu Definition, Voraussetzungen und Leistungen im Überblick.

Übersicht zu den Pflegegraden herunterladen
Pflegegrad 1

Pflegegrad 1- Fazit

Auch bei noch moderaten Einschränkungen greifen Gesetzgeber und Pflegekassen den Betroffenen und deren Angehörigen tatkräftig unter die Arme mit einigen Pflegegrad 1 Leistungen. Eine Hilfe, die nicht erst jetzt, zu Zeiten von Corona, wo Alltagsmasken allgegenwärtig sind, Sinn macht!

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