Wenn die häusliche Pflege nicht oder nicht mehr möglich ist, springt die stationäre oder teilstationäre Pflege ein und übernimmt die Versorgung von Pflegebedürftigen. Das kann ein endgültiger Abschied vom gewohnten Zuhause sein, aber auch eine nur vorübergehende Lösung.
Während früher die Einrichtungen, damals noch Altenheime genannt, nicht immer einen guten Ruf hatten, sind moderne Pflegeeinrichtungen auf hohes fachliches Niveau bei den Pflegekräften und einen selbstbestimmten Alltag der Bewohner ausgerichtet. Zudem bieten sie pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine entlastende Pause einzulegen, wenn Urlaub, Erkrankung oder der eigene Alltag die häusliche Pflege unterbricht.
Doch was umfasst die stationäre Pflege und was unterscheidet sie von der teilstationären Pflege? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Stationäre Pflege ist ein Begriff für die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Personen in einer spezialisierten Einrichtung wie einem Pflegeheim. Bei langfristiger Unterbringung spricht man von vollstationärer Pflege, bei einer vorübergehenden Versorgung von teilstationärer Pflege.
In der Einrichtung werden alle benötigten Pflegemaßnahmen übernommen und durch Fachpersonal ausgeführt. Das beinhaltet z.B. die Grundpflege in der Hygiene und Ernährung, aber auch die medizinische Behandlung bei Erkrankungen und die Gabe von Medikamenten. Ebenso bieten solche Einrichtungen verschiedene Aktivitäten an, die den Alltag unterhaltsam gestalten und gleichzeitig auch therapeutisch Bewegung und die kognitiven Fähigkeiten fördern. Darüber hinaus wirkt das gemeinsame Leben gegen soziale Isolation, auch für diejenigen, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind oder auch bettlägrig.
Anspruch auf stationäre Pflege besteht ab Pflegegrad 2, ab dem auch nach Pflegegrad gestaffelt Zuschüsse gezahlt werden. Mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad ist es auch möglich, einen freien Platz in der stationären Pflege zu beziehen, allerdings besteht kein Rechtsanspruch und es wird kein Zuschuss gewährt. Allerdings können Sie den Entlastungsbetrag von 131,00 € für die vollstationäre Pflege verwenden.
In der stationären Pflege wird die Betreuung und Versorgung rund um die Uhr und durch fachkundiges Personal gewährleistet. Das ist bei Erkrankungen mit höherem Pflegeaufwand oder komplexen Gesundheitsbelastungen sehr wichtig und kaum in der häuslichen Pflege zu bewältigen, in der immer mal ein Angehöriger ausfallen kann oder Notsituationen nicht schnell genug erkannt werden.
Zudem bieten diese Einrichtungen weitaus mehr als die regelmäßige, individuell gestaltete medizinische oder Grundpflege. Durch das nahe Zusammenwohnen wird eine Gemeinschaft geschaffen, die auch bei hoher Pflegebedürftigkeit gegen die Einsamkeit und soziale Isolation wirkt und damit einen wertvollen Beitrag für die mentale Gesundheit liefert. Darüber hinaus können Sie mit einer Vielzahl von Angeboten zur Freizeitgestaltung wie auch therapeutischen Maßnahmen zur körperlichen und geistigen Fitness Ihren Alltag frei gestalten.
Spezielle pflegerische Maßnahmen oder Bedarfe sind in der stationären Pflege üblicherweise abgebildet, ob es sich um besondere Ernährungsformen oder barrierefreie Zugänge handelt.
Die stationäre Pflege bietet sich auch dann an, wenn Angehörige die häusliche Pflege aus fachlichen oder Kapazitätsgründen nicht übernehmen können. Sie werden von den Einrichtungen darüber hinaus beraten und unterstützt, z.B. bei Anträgen an die Pflegekassen.
Die stationäre Pflege bringt einige Nachteile mit sich, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Der Verlust der gewohnten Umgebung kann für Pflegebedürftige emotional belastend sein und zu Gefühlen von Unsicherheit oder Isolation führen. Besonders bei älteren Menschen und Demenzerkrankten kann der Umzug in eine Pflegeeinrichtung Verwirrung oder Stress auslösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die hohen Kosten: Trotz der Zuschüsse der Pflegekasse bleibt ein erheblicher Eigenanteil, der für viele eine finanzielle Herausforderung darstellt. Zudem ist die individuelle Alltagsgestaltung häufig eingeschränkt, da die Pflegebedürftigen sich den Strukturen der Einrichtung anpassen müssen. Die Qualität der Betreuung variiert je nach Einrichtung, weshalb eine gründliche Recherche und Auswahl entscheidend sind.
Die teilstationäre Pflege ist eine stationäre Pflege “auf Zeit”, also eine planmäßig zeitlich begrenzte Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen, die ansonsten Zuhause gepflegt werden. Die genaue Zeitspanne richtet sich dabei individuell nach dem Bedarf der Person oder der pflegenden Angehörigen.
Häufig wird die teilstationäre Pflege als Nacht- oder Tagespflege in Anspruch genommen, sodass die Betreuung auch dann gesichert ist, wenn Angehörige arbeiten müssen, oder wenn nachts professionelle Unterstützung notwendig ist, die Angehörige nicht leisten können.
Das Ziel der teilstationären Pflege ist es, den selbstbestimmten Alltag im gewohnten Zuhause weitestgehend zu ermöglichen und dennoch pflegerisch immer abgesichert zu sein. Das entlastet pflegende Angehörige emotional und körperlich und eröffnet in vielen Fällen überhaupt erst die Chance, auf die häusliche Pflege zu setzen.
Das Leistungsangebot in der teilstationären Pflege umfasst dabei dasselbe wie in der stationären Pflege, sodass in der Tagespflege auch Freizeit- und Aktivierungsangebote in Anspruch genommen werden können. Ebenso ist das Angebot der medizinischen Behandlungspflege gleich.
Die Pflegekasse zahlt wie bei der stationären Pflege ab Pflegegrad 2 einen nennenswerten Zuschuss, der nach den Pflegegraden gestaffelt ist. Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie keinen Zuschuss, können aber den Entlastungsbetrag von 131,00 € dafür verwenden.
Die teilstationäre Pflege vereint die Vorteile einer durchgehenden professionellen Möglichkeit, mit den für viele wichtigen Gefühlen des selbstständigen Lebens in den eigenen vier Wänden oder der Nähe zu pflegenden Angehörigen. Die flexible Struktur des Angebots ist dabei von unschätzbarem Wert, da es nahezu jeden Bedarf abbilden kann und somit in jede individuelle Pflegestruktur passt.
Ein großer Vorteil ist auch die Inanspruchnahme von professionellen Pflegekräften nur in den Zeiten und Bereichen, in denen es notwendig ist, ob medizinische Behandlung, therapeutische Maßnahmen oder Alltagsgestaltung.
Auch der regelmäßige soziale Kontakt, der in der teilstationären Pflege entsteht und gefördert wird, ist wichtig für Pflegebedürftige, um nicht zu vereinsamen.
Für pflegende Angehörige bietet diese Form der Pflege eine wertvolle Entlastung, insbesondere, um eigenen Verpflichtungen wie Arbeit, Familie und Alltag nachzugehen und die pflegebedürftige Person dabei abgesichert zu wissen. Ebenso ermöglicht es in manchen Fällen die häusliche Pflege überhaupt erst, weil die Behandlungspflege, für die Angehörige nicht geschult sind, in der Zeit der teilstationären Pflege übernommen werden kann.
Ein Nachteil der teilstationären Pflege ist die begrenzte Verfügbarkeit der Pflegeleistung, da sie nur zu bestimmten Zeiten in Anspruch genommen werden kann. Für pflegebedürftige Personen, die rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen sind, kann diese Form der Pflege daher nicht ausreichend sein. Zwar bietet sie in vielen Fällen eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, aber es bleibt die Herausforderung, in den Zeiten außerhalb der Betreuung weiterhin die notwendige Pflege und Unterstützung sicherzustellen. In solchen Fällen müssen pflegende Angehörige gegebenenfalls zusätzliche Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Außerdem kann die teilstationäre Pflege für die betroffenen Personen eine Unannehmlichkeit darstellen, da sie regelmäßig zwischen der eigenen Wohnung und der Einrichtung wechseln müssen. Diese ständigen Wechsel können vor allem bei schwer pflegebedürftigen Personen zu Unruhe und Verwirrung führen.
Die Pflegekassen zahlen einen Zuschuss zu den Pflegekosten, die in einer voll- und auch teilstationären Pflegeeinrichtung anfallen. Die Zuschüsse sind als Pauschale angelegt und werden nach Pflegegrad gestaffelt.
Allerdings fallen darüber hinaus weitere Kosten an, z.B. für Verpflegung, Unterkunft oder Zusatzleistungen. Diese sind typischerweise nicht von der Pflegeversicherung gedeckt und müssen von der pflegebedürftigen Person oder anderen staatlichen Stellen getragen werden. Diese Kosten nennt man pflegebedingten Eigenanteil oder Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).
Die Kosten für die teilstationäre Pflege sind normalerweise geringer als für die stationäre Pflege, da die Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt und genutzt werden und andere Kosten wie die Unterbringung nicht anfallen. Ebenso werden in der teilstationären Pflege keine Investitionskosten anteilig berechnet, die für die Einrichtung anfallen.
Dafür können die Kosten für die genutzten Pflegeleistungen leicht teurer ausfallen, wenn ein komplexerer Bedarf besteht, spezifische Kompetenzen beim Fachpersonal nötig sind oder sonstige besondere Anforderungen an die Einrichtung bestehen. Trotzdem ist die stationäre Pflege in der Regel teurer als die teilstationäre Pflege.
Stationäre Pflege | Teilstationäre Pflege | |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 805,00 € | 721,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.319,00 € | 1.357,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.855,00 € | 1.685,00 € |
Pflegegrad 5 | 2.096,00 € | 2.085,00 € |
Der Eigenanteil bezeichnet diejenigen Kosten, die nicht von der Pflegekasse getragen werden oder nicht mehr von der Pauschale abgedeckt sind. Sie variieren je nach Pflegeeinrichtung, da nicht nur die Einrichtungen unterschiedliche Preise haben, sondern auch zusätzliche Leistungen in die Berechnung einfließen.
Um diesen Eigenanteil abzumildern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag zu der eigentlichen Pauschale, der mit der Dauer des Aufenthaltes steigt. Im ersten Jahr beträgt er 15 % des Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Die Zuschläge werden von den Einrichtungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass Sie nur noch den übrigen Eigenanteil in Rechnung gestellt bekommen.
Da je nach Bedarf der selbst zu tragende Anteil der Kosten sehr hoch sein kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die geläufigsten sind staatliche Unterstützung und private Pflegezusatzversicherungen.
Bei der staatlichen Unterstützung werden aber nicht allein die Vermögenswerte der pflegebedürftigen Person geprüft, sondern auch die von unterhaltspflichtigen Angehörigen. Fällt diese positiv aus, müssen Angehörige ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
Private Pflegezusatzversicherungen sollten frühzeitig abgeschlossen werden, um viel Spielraum zu bieten. Sozialdienste und Pflegeberater beraten in dieser Hinsicht und geben Auskunft über weitere Finanzierungshilfen wie den Entlastungsbetrag oder das Pflegeunterstützungsgeld.
Die pauschalen Zuschüsse für die stationäre und die teilstationäre Pflege wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht, während die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil gleich geblieben sind.
Für die zeitweise Nutzung der voll- oder teilstationären Pflege im Rahmen der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ist das Budget ebenfalls erhöht und zum 01.07.2025 zu einem Jahresbudget zusammengelegt worden. Es beträgt nun 3539,00 €, das anteilig für beide Formen der Ersatzpflege aufgewandt werden kann oder auch vollständig für nur eine Form. Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
Der Entlastungsbetrag, den Sie bei Pflegegrad 1 auch für die voll- oder teilstationäre Pflege verwenden können, erhöht sich zu 2025 auf 131,00 €.
Pflegende Angehörige stehen oft unter dem Druck, einerseits die Pflege zu gewährleisten, andererseits aber auch in ihrem eigenen Leben Verpflichtungen nachgehen zu müssen. Die teilstationäre Pflege ist eine der staatlichen Maßnahmen, um sie zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen. Sie stellt einen Teil der Angebote dar, aus denen Angehörige nach individuellem Bedarf wählen können.
Gerade die teilstationäre Pflege ist eine der wichtigsten Säulen für die häusliche Pflege und ermöglicht pflegende Angehörigen eine verlässliche Betreuung zu festgelegten Zeiten, in denen sie eigenen Terminen nachgehen können, oder Versorgung auf hohem fachlichen Niveau, für das Laien nicht geschult sind.
Dadurch können die Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden verbleiben und für Angehörige steigt die Vereinbarkeit mit Beruf oder Familie.
Die Kurzzeitpflege ist eine besondere Form der stationären Pflege und wird über ein eigenes Budget finanziert. Sie greift, wenn pflegende Angehörige planmäßig vorübergehend die Pflege abgeben müssen, z.B. bei Urlaub oder längerer Krankheit. Dann kann die pflegebedürftige Person auch temporär in einer stationären Einrichtung betreut werden, ohne ganz dort aufgenommen werden zu müssen. Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen eines Jahresbudgets.
Die Verhinderungspflege ist ähnlich der Kurzzeitpflege eine Form der stationären oder teilstationären Pflege und sichert sehr kurzfristigen Ausfall der häuslichen Pflege ab. Das ist typischerweise bei beruflichen Ereignissen und familiären Notsituationen der Fall, aber auch bei ersatzlosem Ausfall des ambulanten Pflegedienstes.
Die Verhinderungspflege kann sowohl in einer stationären oder teilstationären Einrichtung wie auch durch einen ambulanten Pflegedienst Zuhause erfolgen. Dies wird individuell durch die Angehörigen und die pflegebedürftige Person entschieden. Die Kosten trägt auch hier die Pflegekasse mit einem pauschalen Jahresbudget.
Die teilstationäre oder stationäre Pflege ist ein wichtiger Baustein in der staatlichen Vorsorge für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Sie unterstützt die häusliche Pflege und sichert gleichzeitig die Gewährleistung der Pflege in allen Eventualitäten ab, unterstützt Angehörige und bietet viele Vorteile in der flexiblen Kombination mit der häuslichen Pflege.
Die Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung sind jedoch hoch, auch wenn die Pflegekassen einen Teil der Kosten übernehmen. Deswegen sind seit 2025 die Beiträge der Pflegekasse gestiegen und die Entlastungsmaßnahmen vielfältiger und individueller nutzbar geworden.
Die Entscheidung, wie stationäre oder teilstationäre Pflege mit der häuslichen Pflege kombiniert werden kann, um einen selbstbestimmten und selbstständigen Alltag zu gestalten, sollte stets von der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen gemeinsam und auf Augenhöhe getroffen werden. Die Pflegekassen und diverse Sozialvereine beraten hierzu, um die individuell ideale Lösung gemeinsam zu finden.