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Betreutes Wohnen – Kosten, Voraussetzungen, notwendige Verträge und Kostenübernahme

Stand 02. Januar 2025

Unter den Wohnformen für ältere Menschen erfreut sich das betreute Wohnen immer größerer Beliebtheit. Es kombiniert das selbstständige Wohnen mit der Absicherung im Alltag und sorgt so für einen entspannten Ruhestand. Gerade Menschen, die nicht von ihren Angehörigen gepflegt werden können, aber weitestgehend fit sind, profitieren sehr von der Wohnform. 

In diesem Artikel klären wir die Vor- und Nachteile rund um das Thema Betreutes Wohnen: Kosten, Voraussetzungen und die Bedeutung für pflegende Angehörige.

Was umfasst Betreutes Wohnen?

Das betreute Wohnen ist eine Mischung aus eigenständigem Wohnen und einem abgesicherten Alltag. Dabei ziehen ältere Menschen in Appartements einer Seniorenwohnanlage, die verschiedene Serviceleistungen anbietet und auf die Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet ist. 

Oft werden neben der Betreuung andere Serviceleistungen in Anspruch genommen wie Essen auf Rädern oder Haushaltshilfen, sowie pflegerische Unterstützung. Aber auch die Kombination mit einem - häufig durch den Träger der Wohnanlage selbst angebotenen - Hausnotruf ist beliebt. 

Der Begriff des betreuten Wohnens ist aber nicht gesetzlich definiert und auch nicht geschützt, weswegen es unterschiedliche Ausgestaltungen der Angebote gibt. Dadurch können Sie aber auch Ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen und genau die Art Wohnform wählen, die für Sie richtig ist.

Typischerweise gibt es Wohnanlagen, die neben den Appartements auch ein Pflegeheim in unmittelbarer Nachbarschaft haben, eine eigene Sozialstation oder ein eigenen ambulanten Pflegedienst anbieten oder haushaltsnahe Dienstleistungen wie einen Hausmeisterservice, Friseurdienst oder andere Hilfeleistungen inklusive haben. 

Einige Wohnanlagen bieten auch Eigentumswohnungen für das betreute Wohnen an. Dies ist häufig eine gewinnbringende Investition, die Sie selbst oder Ihre Erben mit guter Rendite weiterverkaufen können. Zudem bieten einige Banken wie die KfW günstige Darlehen an, wenn Sie einer Pflegebedürftigkeit Rechnung tragen müssen. 

Eine Besonderheit des betreuten Wohnens ist, dass Sie, sofern Sie eine Mietwohnung beziehen, zwei verschiedene Verträge abschließen: Einen gängigen Mietvertrag für das bereitgestellte Appartement und einen Betreuungsvertrag für die angebotenen Dienstleistungen. 

Im Betreuungsvertrag regeln Sie die Grund- und Wahlleistungen, die Sie in der Wohnanlage in Anspruch nehmen. Er sollte separat vom Mietvertrag geschlossen werden, damit Sie gegebenenfalls Leistungen zusätzlich aufnehmen oder ausschließen können.

 

Unterschiedliche Betreuungsvarianten

Der Begriff des Betreuten Wohnens ist rechtlich nicht geschützt, womit es unterschiedliche Versionen gibt. Damit ist auch klar, dass Sie sich im Vorfeld gut überlegen sollten, welche Unterstützung Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen möchten. Sie haben die Auswahl zwischen Wohnanlagen, die

  • über ein integriertes Pflegeheim verfügen
  • eine Betreuung durch eine Sozialstation oder einen mobilen Pflegedienst anbieten
  • einen integrierten Hausmeisterservice offerieren
  • über ein zusätzliches zubuchbares Serviceangebot wie Essen auf Rädern, Friseur, Einkaufsservice oder Reinigungsdienst verfügen
 

Vorteile des Betreuten Wohnens

Träger von betreuten Wohnanlagen bieten nicht nur eine barrierefreie und auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnittene Wohnungen an, sondern darüber hinaus eine sichere Betreuung und unterstützende Dienstleistungen für den Alltag. 

Die Unterstützungsleistungen können sehr unterschiedlich ausfallen und neben typischen Haushaltshilfen wie einen Hausmeisterservice, Winterdienst, Wäscheservice oder Putzhilfen auch eine Rezeption, Beratung für Leistungen der Pflegekasse oder einen Begleit- und Fahrservice bieten. Sozialträger, die auch einen Pflegedienst anbieten, haben darüber hinaus häufig Strukturen, die für Sie das Abholen von Medikamenten übernimmt, beim Schriftverkehr mit Ämtern oder Ihren Versicherungen hilft oder auch seelsorgerische oder therapeutische Dienste organisiert. 

Beim betreuten Wohnen sind alle im Alltag anfallenden Wege denkbar kurz oder können durch Hilfe von außen erledigt werden. Sie sparen damit Zeit und Energie und haben mehr von Ihrem Ruhestand. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Mitbewohner eines ähnlichen Alters mit oft ähnlichen Bedürfnissen haben. Dies wirkt gegen Vereinsamung und macht es Ihnen einfacher, Anschluss zu finden. Aber es sorgt auch für eine für Sie angenehme Umgebung, da es entsprechend ruhig ist und die Barrierefreiheit immer gegeben ist.

Nachteile des Betreuten Wohnens

Der Nachteil des betreuten Wohnens ist, dass Sie trotz möglicherweise noch hohem Grad an Eigenständigkeit Ihre gewohnten vier Wände aufgeben müssen. Zudem sind die Wohnungen in solchen Wohnanlagen in der Regel bedeutend kleiner, sodass Sie auch Ihren Hausstand verkleinern müssen. Dies kann jedoch auch ein Vorteil sein, da es neben einer guten Gelegenheit zum Ausmisten auch bedeutet, dass weitaus weniger Haushaltstätigkeiten anfallen. 

In der Wohnanlage ist es durch die in etwa gleichaltrige Nachbarschaft bedeutend ruhiger - aber es kann so auch der Austausch mit Jüngeren verloren gehen. 

Der Kostenfaktor ist außerdem nicht zu unterschätzen. Die besonderen Serviceleistungen und Einrichtungen sind natürlich etwas teurer als übliche, nicht barrierefreie Wohnungen in normalen Mietshäusern. 

Ein Nachteil des betreuten Wohnens liegt auch darin, dass Sie sich selbst gewissenhaft vorab informieren müssen, da der Begriff nicht geschützt ist und auch keiner speziellen gesetzlichen Aufsicht unterliegen, wie es z.B. bei Seniorenheimen der Fall ist. Daher existieren auch keine Mindeststandards und unter Umständen kann in Ihrer Region das Angebot nicht allen Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Pflegeleistungen, die im Betreuten Wohnen angeboten werden

Werden Sie als pflegebedürftiger Mensch, der einen Pflegegrad zugeteilt bekommen hat, in einem Betreuten Wohnen-Heim betreut, erhalten Sie grundsätzlich die gleichen Pflegeleistungen wie Personen, die zu Hause gepflegt werden. Damit können Sie sämtliche Leistungen der Pflegekasse wie

beziehen. Außerdem erhalten Sie notwendige Hilfsmittel wie beispielsweise einen Rollator oder einen erhöhten Toilettensitz und einen Duschsessel.

Für wen Betreutes Wohnen geeignet ist

Die meisten älteren Menschen werden es schwierig finden, in ihrer Lebenssituation noch einmal die Wohnung zu wechseln, noch dazu in ein voll betreutes Wohnen. Geeignet ist diese Wohnform vor allem für Senioren, die sich noch in ein anderes Umfeld einfügen und anpassen können. Solche, die vielleicht noch Spaß daran haben, neue Bekanntschaften zu schließen und die im Alter auch noch Geselligkeit erleben möchten.

Wer allerdings stark auf fremde Hilfe angewiesen ist oder sogar schon schwer pflegebedürftig, der sollte sich überlegen, ob der Schritt in eine betreute Wohnform noch ausreicht. Grundsätzlich können Personen ab dem 60. Lebensjahr, Betreutes Wohnen nutzen.

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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Betreutem Wohnen

Es gibt nicht wirklich Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betreuten Wohnens. Es ist einfach eine Wohnform für ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen oder eine Betreuung gerne nutzen. Wer jedoch – wie oben bereits erwähnt – schwer pflegebedürftig ist, der sollte von der Betreuten Wohnform eher Abstand nehmen und sich gleich für ein Pflegeheim entscheiden.

Grundsätzlich ist Betreutes Wohnen weder von einem Pflegegrad noch einer Pflegebedürftigkeit abhängig. Oft entschließen sich Senioren einfach dafür als Vorsorgemaßnahme, auch wenn sie noch fit und agil sind. Die barrierefrei oder zumindest barrierearm gestalteten Wohnungen sind ab einem gewissen Alter einfach praktisch und bieten weniger Gefahrenpotential als das eigene Zuhause.

Wer trägt die Kosten für Betreutes Wohnen?

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Eine Besonderheit des betreuten Wohnens ist, dass Sie nicht eine, sondern drei unterschiedliche Kostenarten haben: Die Kosten für die Wohnung selbst, für die festgelegten Grundleistungen der Wohnanlage und für mögliche Wahlleistungen. 

Es gibt außerdem Einrichtungen beim Betreuten Wohnen, die von den Mietern ein sogenanntes Wohndarlehen fordern. Damit geben Sie als Bewohner dem Betreiber der Anlage ein fix verzinstes Darlehen, das dazu dient, notwendige Sanierungen oder Reparaturen und Instandhaltungen zu finanzieren. Die Höhe dieses Wohndarlehens kann von ein paar Tausend Euro bis hin zu einigen Zehntausend Euro, das ist je nach Betreiber unterschiedlich. Dieses Wohndarlehen wird zu einer vorgeschriebenen Mindestverzinsung angelegt und erst bei Auszug oder beim Tod ausgezahlt.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, erhalten Sie im betreuten Wohnen die gleichen Pflegeleistungen wie in der häuslichen Pflege. Jedoch sind die Kosten in einer barrierefreien und angebotsreichen Wohnanlage in der Regel etwas höher als in Ihrer vorherigen, nicht auf diese Bedürfnisse ausgerichteten Wohnung. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Pflegeleistungen. Alle Kosten, die über die gesetzlich definierten Pflegeleistungen hinaus anfallen, müssen aber von Ihnen selbst getragen werden.

Für das Betreute Wohnen selbst gibt es keine Zuschüsse, nur betreute Wohngruppen, die ambulant unterstütz werden, erhalten eine sogenannte Anschubfinanzierung und jeder Bewohner eine monatliche Pauschale. 

Wenn Sie für Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst vollständig aufkommen können, wird zuerst geprüft, ob Ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung leisten können. Ist dies nicht der Fall, gibt es Sozialleistungen wie Wohngeld oder die „Grundsicherung im Alter“.

 

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Betreuten Wohnen?

Der Eigenanteil  sind beim betreuten Wohnen diejenigen Kosten, die nicht durch Leistungen der Pflegekasse gedeckt sind. Das umfasst vor allem die Kosten für die Wohnung selbst und Wahlleistungen.

Da die Sozialträger der Wohnanlagen ihre Preise selbst festlegen können, ist das Spektrum breit und nicht regional eingrenzbar. Informieren Sie sich daher vorab über die genauen Kosten, die auf Sie zukommen, und vergleichen Sie mehrere in Frage kommende Anlagen, um das für Sie ideale Angebot zu finden.

 

Betreutes Wohnen Kosten – Wohnung kaufen oder mieten?

Die Frage, ob Sie eine Wohnung, in der Betreutes Wohnen angeboten wird, kaufen oder mieten möchten, müssen Sie selbst gut überlegen und entscheiden. Denn beide Möglichkeiten haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Der Kauf einer Immobilie bei Niedrigzinsen macht natürlich Sinn, demgegenüber steht die Tatsache, dass Sie in einer gemieteten Immobilie flexibler sind.

Mietwohnungen des Betreuten Wohnens – das sollten Sie beachten

Sollten Sie später doch in ein Pflegeheim wechseln müssen, sind Sie in einer gemieteten Wohnung natürlich flexibler. Vor allem da die Pflege dann nicht mehr gewährleistet ist und Sie vielleicht die finanziellen Mittel für die Pflegeheimkosten benötigen.

Wenn Sie sich für die Miete der Wohnung beim Betreuten Wohnen entscheiden, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht wegen Eigenbedarfs später gekündigt werden können. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie vermutlich eine Kaution hinterlegen müssen, weitere Kosten können entstehen, wenn Sie die Wohnung über einen Makler vermittelt bekommen.

Betreutes Wohnen Kosten beachten beim Wohnungskauf

Bei den Überlegungen, ob Sie sich eine Wohnung in einer Anlage für Betreutes Wohnen kaufen sollten, sind mehrere Aspekte zu beachten. Zum einen sollten Sie klar rechnen, ob Sie sich eine eventuelle Finanzierung auch später noch leisten können, immerhin sind bei Eigentumswohnungen immer auch etwaige Instandhaltungen zu beachten. Klar ist, dass eine Wohnung in den meisten Fällen eine gewinnbringende Investition ist, die sich nach Jahren mit guter Rendite wieder veräußern lassen.

Allerdings sind Sie in einer Eigentumswohnung weniger flexibel, wenn Ihr Pflegebedarf im Alter steigt und Sie dadurch mehr Kosten haben. Dann ist es mitunter ein Risiko, wenn Sie die Wohnung wieder veräußern müssen und dabei weniger Ertrag machen.

Beachten Sie in jedem Fall, dass beim Kauf einer altersgerechten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und günstige Darlehen durch die KfW-Bank möglich sind.

 

Notwendige Verträge beim Betreuten Wohnen

Wenn Sie sich für das Betreute Wohnen entschieden haben, müssen Sie zwei Verträge abschließen – nämlich den Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag bzw. einen Kaufvertrag, wenn Sie die Wohneinheit erwerben. Wichtig ist, dass Sie separate Verträge für die Wohnung und die Betreuung bekommen.

Der Betreuungsvertrag regelt die einzelnen Grund- und Wahlleistungen, die Sie als Bewohner eines Betreuten Wohnheimes in Anspruch nehmen. Wenn Betreuungs- und Mietvertrag in einem zusammengefasst sind, hat das den entscheidenden Nachteil, dass Sie sämtliche Dienste der Einrichtung in Anspruch nehmen müssen, auch wenn diese teurer sind als, wenn Sie diese von außen beziehen.

Wenn Sie die beiden Verträge aber getrennt eingehen, haben Sie freie Wahl bei den zusätzlichen Leistungen und können zudem die Verträge gesondert kündigen.

 

 

Standard- und Wahlleistungen gewährleisten individuelle Betreuung

Träger des Betreuten Wohnens bieten nicht nur die Wohnungen selbst an, sondern sorgen auch für die Betreuung. Dafür gibt es neben den Standardleistungen, auch solche, die zugekauft werden können. Erstgenannte sind meist im Miet- oder Kaufpreis der Wohnung bereits enthalten. Beachten Sie aber, dass es bei beiden Angeboten keinerlei Standardisierung gibt. Das heißt, es liegt an Ihnen, sich zu überlegen, welche Leistungen Sie benötigen und welche Sie bei der gewählten Wohnung selbst tragen müssen.

Der Katalog an Leistungen für die Dienste, die zugekauft werden können, ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Beispielsweise umfasst ist aber meistens

  • Ein 24-Stunden Notruf im Haus
  • Ein Hausmeisterservice, der Winterdienst und / oder Straßenreinigung umfasst
  • Reinigung der Wohnung und Wäscheservice
  • Restaurant / Café, Vollpension
  • Organisation von Essen auf Rädern oder anderen Menü-Bringdiensten
  • Betreuungs- und Ansprechpartner mit fixen Sprechzeiten oder / und eine Rezeption
  • Ansprechpartner für die Organisation von Hilfeleistungen / Beschaffung von Medikamenten
  • Betreuung und Unterstützung bei privaten Verwaltungsaufgaben bspw. Schriftverkehr mit Behörden oder Ämtern
  • Begleit- und Fahrservice
  • Erledigung von Einkäufen
  • Organisation von Freizeitbeschäftigung, Spieleabende etc.
  • Seelsorgerische und therapeutische Betreuung
  • Ambulante Pflege
  • Tagesbetreuung und Tagespflege bzw. Nachtpflege für pflegebedürftige Bewohner
 

 

Kurzzeitpflege im Betreuten Wohnen – geht das?

Die Frage nach der Möglichkeit einer Kurzzeitpflege liegt für viele ältere Menschen auf der Hand, wenn sie sich für die Wohnform des Betreuten Wohnens interessieren. Ein Sturz oder eine plötzliche Krankheit können rasch auftreten und haben ziehen meist eine intensive Betreuung nach sich.

Sollte die Anlage des Betreuten Wohnens über ein Pflegeheim mit Kurzzeitbetreuung verfügen, können Bewohner natürlich bei Bedarf dorthin kurzfristig und kurzzeitig wechseln. Natürlich können Sie aber auch jede andere Einrichtung dafür in Anspruch nehmen. Ein Vorteil ist es dann, wenn Sie in einer Wohnanlage untergebracht sind, die dies gegebenenfalls für Sie organisiert. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, allerdings der finanzielle Aufwand für die Verpflegung und Unterkunft, aber auch mögliche Investitionskosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

 

Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen ist für viele pflegende Angehörige ein guter Kompromiss zwischen einer sicheren Umgebung und der familiären Sorge in der häuslichen Pflege. Denn wenn die häusliche Pflege den Alltag nicht vollständig absichert oder die Familie die Pflege nicht allein bewältigen kann, so bietet das betreute Wohnen mit flexiblen Dienstleistungen und einer an Bedürfnissen von Senioren ausgerichteten Infrastruktur viele Vorteile. Gleichzeitig bleibt die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhalten, auch in den neuen vier Wänden, was die empfundene Lebensqualität deutlich erhöht. 

Ein weiterer Vorteil ist die hervorragende Kombinierbarkeit mit medizinisch-pflegerischer Versorgung durch einen angeschlossenen ambulanten Pflegedienst. Dieser übernimmt alles, was pflegende Angehörige nicht leisten können oder wofür spezifisch fachkundiges Personal benötigt wird. 

 

Hausnotruf und Betreutes Wohnen

Im betreuten Wohnen bietet sich ein Hausnotruf als zusätzliche Absicherung perfekt an. Einige Wohnanlagen betreiben daher auch einen eigenen Hausnotruf oder vermitteln vergünstigte Verträge mit renommierten Betreibern. 

Dabei gilt auch im betreuten Wohnen: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse eine Pauschale von 30,35 €, die den Basistarif vieler Hausnotrufe deckt. Somit ist die zusätzliche Sicherheit eine perfekte Ergänzung für den Alltag.

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Hausnotruf als Alternative

Ein Hausnotruf kann eine Alternative zum betreuten Wohnen sein, da er Ihnen ermöglicht, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, während Sie dennoch im Notfall schnelle Hilfe rufen können. Insbesondere für Menschen, die noch relativ selbstständig leben, aber gelegentlich Unterstützung benötigen, kann ein Hausnotruf eine gute Lösung darstellen.

Info-Broschüre zum Hausnotruf herunterladen

 

Fazit

Das betreute Wohnen ist die flexible Lösung, wenn das nicht immer altersgerechte,  gewohnte Zuhause den Alltag zunehmend erschwert, jedoch die eigenständige Lebensgestaltung nicht eingeschränkt ist. Verschiedene Wohnanlagen für Senioren bieten die unterschiedlichsten Dienstleistungen und Vorteile, sodass Sie genau das neue Zuhause wählen können, das Ihren Bedürfnissen wirklich entspricht.

Ein großer Vorteil ist, dass pflegende Angehörige weiter für Sie sorgen können und so der starke Familienzusammenhalt bestehen bleibt, während Sie gleichzeitig auch außerhalb der Zeit häuslicher Pflege immer Unterstützung und Hilfe anfordern können.

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