Wie kann der Alltag für Senioren angenehmer gestaltet werden? Alltagsbegleiter bieten eine Lösung, die weit über reine Pflegeunterstützung hinausgeht: sie sind Vertrauenspersonen, die für Sicherheit, Struktur und Freude im Alltag von Senioren sorgen.
Erfahren Sie, wie diese Begleitung ältere Menschen im Alltag stärkt, was das Besondere an ihrer Rolle ist und warum Alltagsbegleiter für viele Senioren mittlerweile unverzichtbar sind.
Alltagsbegleiter für Senioren sind Vertrauenspersonen, die älteren Menschen im täglichen Leben unterstützend zur Seite stehen, jedoch ohne pflegerische Aufgaben zu übernehmen. Im Gegensatz zu Pflegekräften, die medizinische Versorgung und körperbezogene Pflege leisten, konzentrieren sich Alltagsbegleiter darauf, den Alltag abwechslungsreich und aktiv zu gestalten.
Alltagsbegleiter übernehmen vielfältige Aufgaben, darunter soziale Interaktion, Freizeitgestaltung, emotionale Unterstützung sowie organisatorische Aufgaben. Im Gegensatz zu Pflegekräften liegt der Schwerpunkt von Alltagsgleitern auf sozialer und praktischer Unterstützung ohne medizinische Verantwortung. Konkret heißt das: sie begleiten Senioren bei alltäglichen Erledigungen wie Einkäufen, Ausfüllen von Anträgen, Arztbesuchen oder Behördengängen und bieten Unterstützung im Haushalt, etwa beim Aufräumen oder Kochen. Dabei entlasten sie ebenfalls Angeörige und Familie
Darüber hinaus gestalten Alltagsbegleiter gemeinsame Freizeitaktivitäten, sei es ein Spaziergang, ein Cafébesuch oder das Erkunden neuer Hobbys – Momente, die dem Alltag Struktur und Freude verleihen. Sie fördern den sozialen Austausch, helfen bei der Bewältigung von Einsamkeit, stehen in schwierigen Lebenssituationen bei und tragen daher wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität bei. Ihr Ziel ist es, Senioren in ihrem Wunsch nach Unabhängigkeit zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu bewahren. Durch ihre einfühlsame Begleitung und individuelle Aufmerksamkeit ermöglichen sie älteren Menschen, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und den Alltag trotz altersbedingter Einschränkungen positiv zu erleben.
Die Alltagsbegleiter-Ausbildung ist eine qualifizierende Maßnahme, die auf die sozial-aktivierende Unterstützung von Senioren und hilfsbedürftigen Menschen abzielt, jedoch keine pflegerischen Tätigkeiten umfasst. Grundlage für die Ausbildung ist § 43b und § 53c SGB XI, ehemals § 87b SGB XI, der zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen vorsieht. Die Ausbildung variiert je nach Bundesland und Träger, umfasst in der Regel mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, verlangen auch längere Praktika und abschließende Prüfungen, sodass die Ausbildung hier bis zu zwei Jahre dauern kann.
Der Lehrplan behandelt ein breites Spektrum von Themen, darunter Kommunikationstechniken, rechtliche Grundlagen, Demenz und Hygieneregeln. Auch das Planen und Durchführen von Aktivitäten, Ernährungslehre sowie Grundkenntnisse in Bewegungstherapie stehen auf dem Stundenplan. Diese Inhalte sollen Alltagsbegleiter der Begleitung und Unterstützung älterer Menschen schulen, sodass sie einfühlsam auf deren Bedürfnisse eingehen und die Selbstständigkeit der Senioren fördern können.
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und können je nach Anbieter verschiedene Titel führen, wie etwa „Alltagsbetreuer/in gemäß § 43b, 53c SGB XI“, „Senioren-Assistent/in“ oder „Betreuungskraft für Demenzkranke“.
Die Nachfrage nach Alltagsbegleitern wächst stetig, da immer mehr ältere Menschen eine Unterstützung im Alltag benötigen, die nicht zwingend pflegerischer Natur ist. Zahlreiche Bildungsträger und Institutionen bieten flexible Ausbildungsprogramme an, die soziale und kommunikative Fähigkeiten schulen und so die Voraussetzungen für die Arbeit als Alltagsbegleiter schaffen
Senioren, die Unterstützung im Alltag benötigen: Sie helfen Senioren, die noch weitgehend selbstständig leben, aber bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Haushaltsführung oder Arztbesuchen Unterstützung brauchen. Alltagsbegleiter sorgen so für mehr Sicherheit und Entlastung im täglichen Leben.
Menschen mit leichten kognitiven Einschränkungen: Besonders geeignet sind sie für Personen mit beginnenden Demenz-Symptomen oder anderen kognitiven Einschränkungen, die von Alltagsbegleitern motiviert werden können, aktiv und sozial eingebunden zu bleiben.
Personen, die soziale Kontakte pflegen möchten: Für Senioren oder Menschen, die sich einsam fühlen oder soziale Kontakte pflegen möchten, sind Alltagsbegleiter ideale Begleiter für Freizeitaktivitäten und fördern das soziale Wohlbefinden.
Wer ist berechtigt Alltagsbegleiter zu bekommen?
Berechtigt, Alltagsbegleitung zu beantragen, sind grundsätzlich alle Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann dabei zur Unterstützung durch eine Alltagsbegleitung genutzt werden. Die Pflegebedürftigen können diesen Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden, um Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen, wie etwa Einkäufe, Haushaltsunterstützung oder Freizeitbegleitung.
Zusätzlich können auch Angehörige von Pflegebedürftigen eine Alltagsbegleitung über diesen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, um die pflegebedürftige Person zu entlasten oder eigene Freiräume für Erholung zu schaffen. Voraussetzung ist, dass die Alltagsbegleitung über anerkannte und zugelassene Anbieter oder Pflegedienste organisiert wird, da die Pflegekasse direkt mit diesen Dienstleistern abrechnet.
Die Kosten für Alltagsbegleiter können je nach Region, Anbieter und Art der Leistungen variieren. Durchschnittlich liegen die Preise zwischen 20 und 30 Euro pro Stunde. Bei bestimmten spezialisierten Agenturen oder Pflegediensten können die Preise höher sein, während private Anbieter oder gemeinnützige Organisationen in manchen Fällen auch günstigere Tarife anbieten. Falls mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegt, gibt es Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegekasse.
Um eine Alltagsbegleitung zu beantragen, können folgende Schritte helfen:
Antrag auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Alltagsbegleitung wird oft über das sogenannte Entlastungsbudget von 125 Euro monatlich abgedeckt. Dazu stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies kann formlos erfolgen, indem Sie schriftlich oder telefonisch die Alltagsbegleitung als Unterstützungsleistung beantragen.
Vermittlung und Organisation: Nach Genehmigung des Antrags können Sie sich an zugelassene Betreuungsdienste oder Pflegedienste in Ihrer Nähe wenden, die Alltagsbegleiter anbieten. Manche Pflegekassen und Pflegestützpunkte unterstützen bei der Vermittlung und beraten zu regionalen Angeboten.